Wann buche ich folgende Konten im SKR 03: 4140, 4653, 4946?
Hallo Leute!
Bin auf Arbeit mal wieder an einem Punkt, an dem nicht mal die Steuerfachwirtin weiter weiß...
Es gibt ja nun diverse Sachverhalte bezüglich Bezahlungen bzw. Sachbezüge an/für Angestellte.
Wo buche ich z.B. Wasser, Tee und Kaffee hin, wenn ich nicht wirklich differenzieren kann, ob diese vom Kunden oder vom Arbeitnehmer oder gar vom Arbeitgeber selbst zu sich genommen werden? Ich tendiere zu 4653...
Was ist mit den 44€-Sachbezügen (speziell Gutscheine für Tankfüllung bzw. von z.B. Kaufland)? 4140 oder doch 4946?
Und wie sieht es mit Erstattung von Fahrkosten in Form der Kilometerpauschale für Fahrten, die der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers mit dem privaten PKW absolviert hat? 4140 oder doch eher sogar 1740?
Hat irgendjemand konkrete Beispiele für mich, wann welches dieser drei Konten angesprochen wird?
Für eure hilfreichen Antworten danke ich euch jetzt bereits!
Liebe Grüße!
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MickyFinn5/1581763887860_nmmslarge__69_0_168_168_ae4930297845067956bc7d270564eab7.jpg?v=1581763888000)
Wo buche ich z.B. Wasser, Tee und Kaffee hin, wenn ich nicht wirklich differenzieren kann, ob diese vom Kunden oder vom Arbeitnehmer oder gar vom Arbeitgeber selbst zu sich genommen werden? Ich tendiere zu 4653...
Ja, da buche ich es auch gern hin. Kollegen von mir bevorzugen 4640 (Repräsentationskosten).. aber ich bleib bei den Ergebnis, welches auch Du bevorzugst. Im Grunde sind es nur Haarspaltereien :)
Was ist mit den 44€-Sachbezügen (speziell Gutscheine für Tankfüllung bzw. von z.B. Kaufland)? 4140 oder doch 4946?
Es sind lohnsteuerfrei freiwillige soziale Aufwendungen, von daher 4140
Und wie sieht es mit Erstattung von Fahrkosten in Form der Kilometerpauschale für Fahrten, die der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers mit dem privaten PKW absolviert hat? 4140 oder doch eher sogar 1740?
Da ist es was komplizierter. Hier hast du eine gute Hilfestellung. Allgemein würde ich dir ,,Haufe" empfehlen, wenn Du mal nicht weisst, welches Konto am besten angesprochen werden sollte ->
Gruss, MickyFinn
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
und meine Problematik bezieht sich auch nicht auf Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke, sondern um Wege zwischen zwei Büros um die Post zu pendeln, da die Chefs zwei GmbHs haben. Und für dieses Pendeln zahlen sie dem Arbeitnehmer eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe der Kilometerpauschale.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MickyFinn5/1581763887860_nmmslarge__69_0_168_168_ae4930297845067956bc7d270564eab7.jpg?v=1581763888000)
Kannst du den Link öffenen? Die Infos die man darin entnehmen kann, sind umfangreich für dein Anliegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nein, nur bis 3.1 Unterpunkt "bei mehreren Wohnungen darf..."
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
und meine Problematik bezieht sich auch nicht auf Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke, sondern um Wege zwischen zwei Büros um die Post zu pendeln, da die Chefs zwei GmbHs haben. Und für dieses Pendeln zahlen sie dem Arbeitnehmer eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe der Kilometerpauschale.
Ja, aber Haufe kann ich die Artikel oft nur unvollständig lesen, weil die ja natürlich wollen, dass man das abonniert oder so. Aber vielen Dank schonmal!