Wann buche ich folgende Konten im SKR 03: 4140, 4653, 4946?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wo buche ich z.B. Wasser, Tee und Kaffee hin, wenn ich nicht wirklich differenzieren kann, ob diese vom Kunden oder vom Arbeitnehmer oder gar vom Arbeitgeber selbst zu sich genommen werden? Ich tendiere zu 4653...

Ja, da buche ich es auch gern hin. Kollegen von mir bevorzugen 4640 (Repräsentationskosten).. aber ich bleib bei den Ergebnis, welches auch Du bevorzugst. Im Grunde sind es nur Haarspaltereien :)

Was ist mit den 44€-Sachbezügen (speziell Gutscheine für Tankfüllung bzw. von z.B. Kaufland)? 4140 oder doch 4946?

Es sind lohnsteuerfrei freiwillige soziale Aufwendungen, von daher 4140

Und wie sieht es mit Erstattung von Fahrkosten in Form der Kilometerpauschale für Fahrten, die der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers mit dem privaten PKW absolviert hat? 4140 oder doch eher sogar 1740?

Da ist es was komplizierter. Hier hast du eine gute Hilfestellung. Allgemein würde ich dir ,,Haufe" empfehlen, wenn Du mal nicht weisst, welches Konto am besten angesprochen werden sollte ->

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/entfernungspauschale-arbeitnehmer_idesk_PI11525_HI5129377.html

Gruss, MickyFinn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

femblade 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 20:40

und meine Problematik bezieht sich auch nicht auf Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke, sondern um Wege zwischen zwei Büros um die Post zu pendeln, da die Chefs zwei GmbHs haben. Und für dieses Pendeln zahlen sie dem Arbeitnehmer eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe der Kilometerpauschale.

0
femblade 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 20:23

Ja, aber Haufe kann ich die Artikel oft nur unvollständig lesen, weil die ja natürlich wollen, dass man das abonniert oder so. Aber vielen Dank schonmal!

1
MickyFinn5  05.03.2020, 20:27
@femblade

Kannst du den Link öffenen? Die Infos die man darin entnehmen kann, sind umfangreich für dein Anliegen.

0
femblade 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 20:29
@MickyFinn5

nein, nur bis 3.1 Unterpunkt "bei mehreren Wohnungen darf..."

0
femblade 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 20:39
@femblade

und meine Problematik bezieht sich auch nicht auf Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke, sondern um Wege zwischen zwei Büros um die Post zu pendeln, da die Chefs zwei GmbHs haben. Und für dieses Pendeln zahlen sie dem Arbeitnehmer eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe der Kilometerpauschale.

0