Streaming als nebentätigkeit angeben ^^?
Hey!
Bevor ich wieder antworten bekomme, die absolut nichts mit der Frage zu tun haben, bitte ich Sie die Frage zu lesen und auch nur auf diese einzugehen. Danke! ^^
Momentan befinde ich mich im ersten Jahr meiner Ausbildung. Diese läuft auch gut (und ich konzentriere mich vollst auf diese, gehe allerdings natürlich privaten Interessen nach). Ich habe im Internet gesehen, dass einige „Streaming“ bei ihrem Arbeitgeber angegeben haben und einige nicht, da es sich ja anscheinend um ein „Hobby“ handelt und es außerhalb der Arbeitzeit läuft (es ist kein fester Job wie beisp. ein Nebenjob im Einzelhandel neben der regulären Arbeit). Ich wollte nun nur wissen ob ich dies melden muss oder nicht (ich weiß, dass Einnahmen versteuert werden müssen etc. Es geht nur darum ob ich melden muss, was ich in meiner Freizeit mache :))
Und zudem weiß ich, dass es im Vertrag stehen sollte ob Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen oder nicht. Allerdings weiß ich nicht ob Streaming als solche zählt! ^^
3 Antworten
Soweit ich weiß musst du das nicht melden da es nur ein Hobby ist wie zB Fußball aber vertrau nicht nur alleine auf meine Meinung schau dir auch andere Antworten an.
Okay, vielen Dank! Bin nämlich auch der Meinung es wäre nur ein Hobby :)
Da du die Einnahmen aus deinem Streaming versteuern musst, bedarf es ja eines Gewerbes. Und wenn du ein Gewerbe hast, ist es eben kein Hobby mehr, sondern eine Nebentätigkeit.
Ob du diese angeben musst, kannst du deinen Vertrag entnehmen, wie du schon selber festgestellt hast.
Allerdings spielt es keine Rolle, solange du deinem Chef keine Konkurrenz machst, und deine Leistungsfähigkeit unter deiner Nebentätigkeit nicht leidet.
Ich denke nicht, dass ich beim Streamen von Spielen meiner Arbeit in der Gastronomie Konkurrenz mache :v
Ob du eine Nebentätigkeit bei deinem Ausbildungsbetrieb anzuzeigen hast, wird im Normalfall im Vertrag oder Tarifvertrag stehen. In der Regel sind Nebentätigleiten anzuzeigen.
Dabei wird die Nebentätigkeit im Regelfall so definiert, dass es jede Tätigkeit gegen Entgelt ist. Wenn du also Streamen gegen Entgelt betreibst, ist dies eine Nebentätigkeit, die auch als Gewerbe anzeigepflichtig wäre (Paragraph 14 GewO). Die Versteuerung deiner Einnahmen hast du ja schon selbst angesprochen.
Egänzend: Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber zwar gemeldet werden, aber dieser hat kein Recht, diese zu verbieten (außer du machst dem AG Konkurrenz oder ein paar andere Ausnahmen), die Sie nicht genehmigungspflichtig sind. Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag ist unwirksam.