Kann der Hauptarbeitgeber herausfinden, dass ein Kleingewerbe auf mich angemeldet ist?

5 Antworten

Der Hauptarbeitgeber kann Dir zB einen 450€-Job nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. ZB wenn sich dieser negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt.

Angenommen du stehst nachts um 2 auf um Zeitungen auszutragen und Dein Chef hat später das Gefühl, Du willst ihn fressen weil Du ständig das Maul so weit aufreißt... (Müdigkeit)

Andere Fall ist zB Du arbeitest hauptberuflich als KFZ-Mechatroniker und im Nebenjob ebenso, machst also die gleiche Arbeit...

Aber ein selbstständiges Gewerbe, kann er Dir nicht verbieten!


elliot 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 23:47

Sicher dass er es nicht verbieten darf?

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Nein, der Arbeitgeber kann das nicht herausfinden. Es gibt kein öffentliches Register für Gewerbetreibende.

Wenn der Umfang des Kleingewerbes deine Hauptarbeit nicht beeinträchtigt, dann bist Du auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren. In diesem Falle kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit auch nicht untersagen.


elliot 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 21:35

Aber er kann es doch durch meine Steuernummer herausfinden?

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Hugito  22.04.2021, 21:37
@elliot

Nein. Wie denn?

Das Finanzamt gibt keine Informationen heraus, wer was arbeitet oder wer ein Gewerbe angemeldet hat. Steuergeheimnis.

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Peppie85  05.05.2021, 08:07

sorry, aber das mit dem nicht hilfreich meine ich ernst!

der arbeitnehmer hat die pflicht, den arbeitgeber über nebentätigkeiten zu informieren! untersagen kann der arbeitgeber diese wenn:

  • die tätigkeit im konflikt mit der hauptberuflichen tätigkeit steht. z.B. wenn ich als elektroinstallaturin mich in eben diesem beruf selbständig mache
  • meine nebentätigkeit sich auf die hauptätigkeit nachhaltig negeativ auswirkt. d.h. ich z.B. nachts arbeiten gehe und morgens übermüdet auf arbeit erscheine

lg, anna

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der chef von deinem chef, sofern wir hier vom gleichen unternehmen reden, ist dein arbeitgeber. dein chef (sagen wir mal abteilungsleiter oder so) also dein direkter vorgesetzter, hat selbst keine direkte entscheidungsgewalt darüber.

wenn also dein eigendlicher arbeitgeber, der chef von deinem chef, das okay findet, dann ist das auch okay.

lg, anna

Schau dir deinen Arbeitsvertrag an. Meistens musst du selbst den Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informieren. Wenn du das dann NICHT machst, ist es ein Kündigungsgrund.


Familiengerd  19.04.2021, 22:35
Meistens musst du selbst den Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informieren.

Woher willst Du das bei über 40 Mio. Arbeitsverhältnissen wissen?!?

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DerHans  20.04.2021, 08:57
@Familiengerd

Deswegen soll er ja in seinen Arbeitsvertrag sehen. Das beantwortet die Frage.

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Familiengerd  20.04.2021, 11:01
@DerHans

Das beantwortet nicht die Frage, woher Du wissen willst, dass "meistens" informiert werden müsse.

Aber das nur ganz nebenbei ...

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Minihawk  20.04.2021, 19:03
@Familiengerd

Er schreibt "Meistens musst Du", also ist das eine AUssage, die einer Meinung (wahrscheinlich einer richtigen) entspricht. Also ist die Frage, die Du stellst, völlig unangebracht, da auch dazu aufgerufen wird, im eigenen Vertrag nachzuschauen.

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Familiengerd  20.04.2021, 21:11
@Minihawk

Die "Frage" an DerHans war rein rhetorisch!

Und Deine Aussagen ändern nichts daran, dass er mit Sicherheit (aus besagten Gründen) nicht in der Lage ist, beurteilen zu können, ob ein Arbeitgeber "meistens" den Arbeitnehmer informieren muss.

Er muss es dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde oder - auch ohne Vereinbarung - wenn die begründete Gefahr der Kollision mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers besteht.

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man sollte nur nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten, zu wenig Schlaf haben für seinen Hauptjob. Verbieten darf das der Chef nicht.

Erlaubnis braucht wohl nur ein Beamter vom Dienstherrn