Wie soll ich es per E-Mail formulieren, dass ich morgen vorbeikomme, um die Kündigung zu unterschreiben?

2 Antworten

Eine Kündigung muss man nicht unterschreiben, sie ist eine einseitige Willenserklärung.

Bist Du mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden, reicht es, wenn Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Willst Du evtl. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden( Du hast bei den Themen "fristlose Kündigung)?

Wenn Du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, weil Du keinen Freizeitausgleich nehmen konntest, muss der AG auszahlen.

Willst Du den Freizeitausgleich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, stell einen Antrag. Ablehnen kann der AG nur, wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegen sprechen, was ich mir nicht vorstellen kann, da er sich ja von Dir trennen will.

Verlange auf alle Fälle auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Wenn der AG etwas von Dir will (Einwilligung zur Kündigung/Aufhebungsvertrag), dann teil ihm mit, dass er Dir vorab den Text zur Prüfung zukommen lassen soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Könnten Sie mir bitte vorab den Entwurf der Kündigung per E-Mail zukommen lassen? Ich würde dann morgen im Büro vorbeikommen und das Original unterschreiben."

Äh - wieso musst du eigentlich die Kündigung unterschreiben?
Du meinst wohl: "den Empfang mit Unterschrift bestätigen"?

Und was, bitte, ist "restliche ZA"?


ellix9 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 09:52

Danke für deine Antwort! :)

ZA steht für Zeitausgleich. In dieser Firma werden alle überstunden eben nicht bezahlt, wir bekommen stattdessen lediglich frei. Ich habe davon noch keinen einzigen Tag verbraucht ...

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