tl;dr: Muss ich zu Betriebsbeginn vor Ort sein, und bereits Arbeit erledigen, oder lediglich vor Ort sein?
Die Situation:
Ich arbeite Mo-Fr, 8:30 bis 18:00. Vertraglich, muss ich auf mindestens 39 Stunden die Woche kommen. Ohne feste Arbeitszeiten.
Gestern, bin ich das erste Mal vor 18:00 gegangen (17:57); alles war erledigt. Sonst, arbeite ich die meisten Tage bis einige Minuten nach 18:00. Ich dachte, das hebt sich im Geiste auf, und alles ist gut.
Aber heute habe ich mir von meiner Vorgesetzten eine Litanei anhören müssen, dass es umögliches Verhalten ist, früher zu gehen, und "du änderst besser deine Einstellung, sonst kommst du auf dem Arbeitsmarkt nicht weit".
Sie beschwert sich außerdem, ich käme um 8:30, fing aber immer erst um 8:32 an zu arbeiten. Das ist, weil eben diese Vorgesetzte mir dann erst die Tür aufschließt; ich bin immer pünktlich um 8:30 vor Ort. Das habe ich vorgebracht. Jetzt weigert sie sich das weiter zu tun, und meint ich müsse um 8:20 durch den offenen Hintereingang kommen, damit ich um 8:30 dann an meinem Arbeitsplatz bin, Handschuhe an habe, meinen Rucksack abgesetzt habe, und bereits arbeite.
Ist das gesetzlich geregelt? Muss ich um 8:30 bereits da sein, Vorbereitungen abgeschlossen haben, und bereits Arbeit erledigen? Oder muss ich lediglich um 8:30 vor Ort, bei der Arbeit, sein?