Darf ich mit Nothilfe handeln, wenn mein Hund von einem Menschen angegriffen wird?

Hallo ich konnte im Netz leider keine passende Antwort finden.

Wenn andere Menschen meinen Hund angreifen, darf ich dann meinen Hund verteidigen?

Ich meine - ich würde es so oder so tun aber mich interessiert die Gesetzeslage.

Wie weit darf ich meinem Hund Nothilfe leisten?

Nur mal einige Beispiele:

Mein Hund (kleiner Mischling) rannte auf eine Hundebesitzerin mit ihrem angeleinten Hund zu. Die Frau holte sofort ihr Pfefferspray raus und sprühte meinen Hund damit voll.

Ein anderes mal drohte eine andere Hundebesitzerin, meinen Hund mit Pfefferspray vollzusprühen, würde ich meinen Hund nicht anleinen.

Mein Hund rannte auf eine Joggerin zu (schwanzwedelnd, sich freuend). Nach Zurufen von mir, dass sie nichts böses will fing diese sofort an, nach meinem Hund zu treten - zum Glück hat sie ihn nicht erwischt.

  • das mit dem vielen Pfefferspray kommt daher, dass wir in unserem Dorf eine Hundeschule haben und der Trainer empfiehlt jedem ihm ein Pfefferspray abzukaufen, gegen die kleinen bissigen und die großen agressiven hunde ... leider haben die ganzen Hausmuttis hier überhaupt keine Ahnung. Weder von Hundeverhalten, noch von angemessenem Gebrauch von Pfefferspray.

Sollte es nochmal dazu kommen werde ich der Person das Pfefferspray aus der Hand schlagen, nur not auch aus der Hand treten und weitere Abwehrhandlungen zum Schutz meines Hundes unternehmen, weil sie einfach eine liebe Seele ist und keinem was getan hat.

Also - ist das legitim oder erwartet mich dann eine Anzeige wegen Körperverletzung, weil war ja "nur" ein Hund. ?

Hund, Verteidigung, Recht, pfefferspray, nothilfe
Wie Facharbeit verteidigen?

Hi Leute,

In 2 Wochen muss ich meine Facharbeit verteidigen. Allerdings weiß ich nicht so ganz, über was der Vortrag, den ich da halte, gehen muss..ich muss übermorgen ein Thesenpapier abgeben, das ist so ein Blatt, wo ich einige Thesen über meine Arbeit aufscheibe, die ich dann belegen oder widerlegen muss.

Meine Frage: Handelt die Präsentation dann nur über meine Thesen? Also rede ich dann 10 Minuten nur über meine 5-6 Thesen? Mein Lehrer sagte nämlich, dass ich nicht nochmal über die ganze Facharbeit reden soll, denn dazu hab ich keine Zeit (sind ja 15 Seiten Text). Ich frage meinen Lehrer gestern auch nochmal, über was ich in der Präsentation reden soll und ob ich nur die Thesen widerlegen soll, aber er hat sich (so wie immer) so extrem undeutlich ausgedrückt und da wollte ich nicht noch ein 3. Mal nachfragen. Und er denkt auch, dass wir daran die absoluten Meister in sowas sind, obwohl wir sowas das erste Mal machen..aber naja..

Soll ich also nur über die Thesen reden? Irgendwie kommt mir das spanisch vor..ich kann da doch nicht hingehen, sagen "Hallo, das ist mein Vortrag über das und das" dann rede ich über meine Thesen und dann "Danke das war mein Vortrag"..das ist doch komplett blöd..

Es sitzt auch noch ein weiterer Lehrer im Raum, der von der Arbeit gar nicht weiß. Also er hat sie noch die gesehen o.ä. er weiß glaub ich nur das Thema. Also muss ich doch irgendwie kurz sagen, worum es geht, sonst weiß er doch gar nichts

Danke im voraus:)

Lg

Verteidigung, Facharbeit
Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung