Kriegt man bei der Verteidigung, mit CS Gas, vor einem Angreifer eine mildere Strafe als mit Pfefferspray?
Ich habe gehört dass CS Gas zur Abwehr eines Menschen erlaubt ist. Pepperspray soll nur gegen Tiere angewendet werden.
6 Antworten
Nein.
Du hast ja das Pfefferspray - entsprechend der Vorschrift - nur zur Tierabwehr dabei.
Und bei Notwehr ist alles erlaubt was erforderlich ist.
Du kannst im Notfall beides verwenden. Tierabwehr-Pfefferspray wirkt halt besser und schneller. Nach §32 StGB ist auch der Einsatz von Pfefferspray zu rechtfertigen, wenn durch einen Angreifer dein Leben oder deine Gesundheit in Gefahr sind. Im Zweifel entscheidet immer der Richter.
Im Falle der Notwehr stellt es doch nachträglich sicherlich kein Hinderniss dar, ob man nun Cs Gas oder Pfefferspray nimmt. Da ist (fast) alles erlaubt. Es ist nur nicht beim Verkauf zur Menschenabwehr gedacht.
Hey!
bei Verteidigung oder Notwehr wirst du egal ob CS Gas oder Pfefferspray, keine Strafe erwarten müssen, egal ob Pfefferspray nicht zur Verteidigung gegen Menschen gedacht ist oder nicht. Zur Selbstverteidigung darfst du auch zu anderen Mitteln greifen. Wichtig ist, dass es sich um eine Verteidigung handelt und nicht darüberhinaus eine Körperverletzung begangen wird.
LG
Dass CS Gas gegen Menschen genutzt werden soll, und Pfeffer nur gegen Tiere, ist eine reine waffenrechtliche Sache. In Notwehr besteht kein Unterschied in der Beurteilung. Wenn ein Jäger also mit seiner Jagdwaffe Notwehr anwendet, wird das genauso bewertet wie wenn ein Waffenbesitzer nach § 19 WaffG sich wehrt.