Hunde mit Messer abwehren?
Die Frage klingt erstmal etwas brutal aber ist rein Theoretisch. Wenn mich ein Hund von einem Besitzer im Park anspringt oder beißt, dürfte ich mit einem Taschenmesser, schnitzermesser bis zu welchem Grad es halt erlaubt ist, diesen abwehren oder sogar erstechen? Weil es ist ja eigentlich die eigene Gefahr auf dem Spiel und man weiß ja nicht ob der Hund in der nächsten Sekunde an lebensbedrohliche stellen beißt.
8 Stimmen
4 Antworten
Hallo,
ich kann nichts auswählen, da man das pauschal nicht beantworten kann. Es kommt auf die Situation an.
Wenn ein Hund dich jetzt lediglich anspringt, dann bist du ja nicht in Gefahr. Es ist zwar unangenehm und nicht korrekt vom Hundehalter, aber in dem Fall würdest du dich strafbar machen, wenn du den Hund einfach verletzt oder gar tötest.
Anders sehe es aus, wenn der Hund mit gefletschten Zähnen auf dich zukommt, er dir körperlich definitiv überlegen ist und der Halter es nicht schafft ihn abzurufen. Dann muss sich keiner laut Gesetz beissen lassen und es fällt unter Notwehr.
Man sollte sich schon sicher sein, das man hierbei nichts fehlinterpretiert.
Mit freundlichen Grüßen
Vany
Er hätte dann aber auf Jeden fall gegen die Leinenpflicht, die in Deutschland herrscht, verstoßen, und selbst dafür kann man ihn drankriegen.
Nein ist es nicht. Ein Messer ist keine illegale Waffe und wenn du nichts anderes hast, um dich selbst zu verteidigen, dann wird dich kein Richter deswegen verklagen. Ob du man sich dabei nun gegen Mensch oder Hund wehrt, spielt dabei keine Rolle.
Bei Notwehr gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass das von dir eingesetzte Mittel zur Gefahrenabwehr (in diesem Fall das Messer) zur drohenden Gefahr im Verhältnis stehen muss.
Wenn es sich nur um einen kleinen Hund handelt, der womöglich gar nicht an die "lebensbedrohlichen Stellen" gelangen kann, könnte die Verhältnismäßigkeit berechtigterweise angezweifelt werden.
Handelt es sich jedoch um ein großes Tier, bei welchem man die Gefahr nicht einschätzen kann, ist es durchaus legitim, sich mit einem Messer zu verteidigen. Vorausgesetzt, dir steht kein milderes Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung oder ein milderes Mittel würde voraussichtlich nicht ausreichen, um dich zu schützen.
Definitiv nicht strafbar! :-D
Das geht klar, wenn der Hund eine akute Gefahr darstellt. Aber was du eher machen solltest ist einfach ausweichen sobald dich der Hund anspringt und ihn, wenn du es für nötig hälst eine auf den Rücken geben. Das ist für alle Beteiligten besser und der Hund ist noch am Leben c:
eine auf den Rücken geben.
Bravo eine Anleitung wie man den Hund agressiv macht.
Wenn man keine Ahnung hat... Hunde sind auf dem Rücken sehr empfindlich. Wenn die dort eine kassieren brauchen die eine Weile um wieder gerade gehen zu können.
Ja genau erkläre uns wie man nem Hund den Rücken BRICHT am liebsten würd ich dir dafür eine knallen, aber hey nicht meine Art..
Mit brechen hat das nichts zu tun. Wenn du auf deiner Wirbelsäule landest bricht sie auch nicht, aber du bist erstmal wie gelähmt. Den Hund geht es nicht anders.
Aha da wär ma die Frag warum man überhaupt ein Messer bei sich trägt, zum Schutz kannst du vergessen, denn selbst dann darf man es nicht bei sich tragen. Es braucht eine gesichterte Klinge - Klappmesser und darf ned größer als 12,3 sein. Und dann darf es auch nur in deinem Rucksack NICHT GRIFFBEREIT liegen.
DENNOCH IST EIN MESSER ZUM ABWEHREN VERBOTEN