Darf ich unter 18 kein Pfefferspray mit mir führen?


09.02.2022, 11:14

Und was würde passieren wenn ich es doch mitführe?

5 Antworten

Doch.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.


Gmail827 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 12:14

Genau!

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Pfefferspray zur Selbstverteidigung darfst Du in Deutschland als Privatperson überhaupt nicht mit Dir führen.

Was Du machen darfst ist als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray zum Zweck der Abwehr von Tieren mit Dir führen.

Pfefferspray zur Tierabwehr darfst du in DE führen. Allerdings muss es die Aufschrift "Tierabwehr-Pfefferspray" oder ähnlich auf dem Etikett tragen.

Nicht fragen einfach machen, wenn du dich dadurch sicherer fühlst

Richtig, darfst Du nicht.


Gmail827 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 11:17

Doch . Im internet steht aber wenn drauf steht zur tierabwehr

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Waldmensch70  09.02.2022, 11:24
@Gmail827

Du fragst, ob Du es mitnehmen darfst um Dich Abends in der Stadt zu verteidigen. Also mit anderen Worten gegen Menschen. Denn da laufen in der Realität keine Wölfe, Bären oder Rudel von verwilderten Hunden herum.

Und das darfst Du nicht.

Und zur Umgehung des Waffengesetzes bzw. zu den Folgen bei einem Verstoss dagegen werde ich Dir hier sicher weder Tipps noch Anleitungen geben!

Du bist noch Jugendlich.
Was hast Du Dich überhaupt Abends an gefährlichen Ecken in der Stadt herumzutreiben? Und, nur mal zur Info: Du musst Dich nicht „bewaffnen“. Du kannst auch einfach weglaufen oder Probleme vermeiden indem Du Dich dort nicht herumtreibst…

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Gmail827 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 11:27
@Waldmensch70

ich bin nie bei schlimmen orten. Nur um sicherzugehen. Hatte auch nie was mit dem gesetz oder der polizei in meinem Leben zu tun. Nur das was ich gekauft habe ist gegen tiere. Ein tierangriff kann überall herschen auch in der Stadt(was mir mal passiert ist von einem Pitbull) da könnte ich zum Beispiel mein pfefferspray doch einsetzten. Es ist nicht strafbar wenn man es als notwehr benutzt. Wieso sollte ich hingehen und das jemanden ins gesicht sprühen? Bin ich verblödet oder so? Ich würde das maximal tun wenn ich stark berührt oder sogar geschuckt werde und bemerke das ich gleich komplett zusammengeschlagen werde..

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Zanderfreund  09.02.2022, 11:19

Falsch.

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Waldmensch70  09.02.2022, 11:26
@Zanderfreund

Nein, richtig.

Er daef es zur Verteidigung gegen Menschen nicht führen.

Den. dafür ist es in DE nicht einmal zugelassen.

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Waldmensch70  09.02.2022, 11:31
@Zanderfreund

Du hast meine Antwort nicht verstanden…

Alles OK, das was Du meinst stimmt schon.

Aber das hat mit meiner Antwort (und dem, worauf ich mich da genau beziehe) nichts zu tun.

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Zanderfreund  09.02.2022, 11:33
@Waldmensch70

Lese mal die ganze gestellte Frage richtig,es geht um das führen unter 18 und da steht kein Wort das der Fragesteller es gegen Personen einsetzen möchte.

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Waldmensch70  09.02.2022, 12:24
@Zanderfreund

Und das interpretiere ich eben anders, siehe meinen diesbezüglichen Kommentar an GMail827 (den Fragesteller) den ich weiter oben schon geschrieben habe und wo ich genau darauf und auf meine Intention bei meiner Antwort auch eingehe:

Du fragst, ob Du es mitnehmen darfst um Dich  Abends in der Stadt zu verteidigen. Also mit anderen Worten  gegen Menschen. Denn da laufen in der Realität keine Wölfe, Bären oder Rudel von verwilderten Hunden herum. 
Und das darfst Du nicht. 
Und zur Umgehung des Waffengesetzes bzw. zu den Folgen bei einem Verstoss dagegen werde ich Dir hier sicher weder Tipps noch Anleitungen geben!
(…)

Hast Du jetzt verstanden, warum ich so geantwortet habe wie ich es nun einmal gemacht habe?

Mir ist die Gesetzeslage durchaus bekannt, da brauche ich keine Korretur oder Nachhilfe.

Der Punkt ist nur: Willst Du einem hormongesteuerten Pubertier noch aktiv dabei helfen sich (und sei es mit dem Spray) "aufzurüsten"?

Hinterher heulen dann wieder Alle herum, wenn das Gesetz noch weiter verschärft wird und wir Alle (auch die, die vernünftig mit ihrer Verantwortung umgehen) dann irgendwann gar nichts mehr dürfen, nur weil wieder irgendwelche Kiddies vor irgendwelchen Discos mit dem Zeug herumgehampelt haben.

Ich habe mir bei meiner Antwort also durchaus etwas gedacht, so wie ich sie gegeben habe.

Damit ist das Thema für mich aber auch erledigt, ich sehe da keinen weiteren Bedarf das zu diskutieren. - Du kannst ja gerne anderer Meinung sein, die kannst Du dem Fragesteller dann ja in Deiner eigenen Antwort an ihn mitteilen.

Nichts für ungut, aber es macht keinen Sinn, wenn wir uns deswegen hier "totdiskutieren".

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ES1956  09.02.2022, 11:20

Warum?

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Waldmensch70  09.02.2022, 11:33
@ES1956

Lies‘ bitte auch die Kommentare und meine Reaktion darauf.

Er darf es zur Verteidigung gegen Menschen nicht führen. Denn dafür ist es in DE nicht einmal zugelassen.
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ES1956  09.02.2022, 11:36
@Waldmensch70

Quatsch. Fakt ist man darf es Führen und man darf es in Notwehr auch gegen Menschen einsetzen.

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Waldmensch70  09.02.2022, 12:29
@ES1956
Fakt ist man darf es Führen und man darf es in Notwehr auch gegen Menschen einsetzen.

Dem habe ich ja gar nicht widersprochen.

Bitte lese meinen Text richtig. Da steht "Er darf es zur Verteidigung gegen Menschen nicht führen. "

Das Eine schliesst das Andere ja nicht aus. Aber das muss man ihm ja nicht auch noch aktiv "auf die Nase binden".

Merkt Ihr Alle gar nicht, warum ich da so zögerlich antworte? Die Gesetzeslage ist mir durchaus bekannt (das weisst Du ja auch, wir sind hier in den betreffenden Themen ja oft gemeinsam unterwegs).

Aber es geht mir hier um die Intention des Fragestellers und ob man ihm diesbezüglich noch aktiv Tipps geben sollte.

Ich schreibe Dir auch nochmal, was ich Zanderfreund eben geschrieben habe:

Der Punkt ist nur: Willst Du einem hormongesteuerten Pubertier noch aktiv dabei helfen sich (und sei es mit dem Spray) "aufzurüsten"? 

Hinterher heulen dann wieder Alle herum, wenn das Gesetz noch weiter verschärft wird und wir Alle (auch die, die vernünftig mit ihrer Verantwortung umgehen) dann irgendwann gar nichts mehr dürfen, nur weil wieder irgendwelche Kiddies vor irgendwelchen Discos mit dem Zeug herumgehampelt haben.

Ich habe mir bei meiner Antwort also durchaus etwas gedacht, so wie ich sie gegeben habe.

Damit ist das Thema für mich aber auch erledigt, ich sehe da keinen weiteren Bedarf das zu diskutieren. - Du kannst ja gerne anderer Meinung sein, die kannst Du dem Fragestellerdann ja in Deiner eigenen Antwort an ihn mitteilen.

Nichts für ungut, aber es macht keinen Sinn, wenn wir uns deswegen hier "totdiskutieren".

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emib5  09.02.2022, 13:26
@Waldmensch70

Vergiss es, diese Feinheiten des deutschen Rechts bzw. der deutschen Sprache sind für die meisten User hier einfach zu hoch und unverständlich.

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Waldmensch70  09.02.2022, 13:35
@emib5
Vergiss es, diese Feinheiten des deutschen Rechts bzw. der deutschen Sprache sind für die meisten User hier einfach zu hoch und unverständlich.

Ja, leider.

Der Fragesteller schreibt ja selber in der Frage "Zur selbstverteidigung abends nachts in der Stadt?" - Damit ist seine Intention ja klar.

Und dafür ist es eben rechtlich nicht vorgesehen, da es dafür ja nicht einmal eine Erlaubnis in DE hat. Es ist in DE nur zum Zwecke der "Tierabwehr" zugelassen.

(Das man es, wenn man es eh' schon zur "Tierabwehr" dabei hat im Notfall dann auch gegen Menschen einsetzen kann im Rahmen einer berechtigten Notwehr, das ist dann ja wieder eine andere Sache.)

Aber diese Differenzierung kapieren Einige hier scheinbar nicht.

Die sind voller Inbrunst dabei, einem nicht Volljährigen das auch noch auf die Nase zu binden. Voller Stolz das sie etwas wissen und mit dem Drang das auch jedem zu vermitteln, egal ob es im Einzelfall sinnvoller wäre es nicht zu tun.

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ES1956  09.02.2022, 13:47
@Waldmensch70

Tja, da gehen unsere Ansichten zu GF weit auseinander. Wenn jemand eine konkrete Frage stellt bekommt er von mir eine korrekte Antwort.

Wenn du meinst den Oberlehrer spielen zu müssen der für andere entscheidet was für die sinnvoll ist bist du hier meiner Meinung nach fehl am Platz.

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Waldmensch70  09.02.2022, 19:44
@ES1956

Tja, da gehen unsere Ansichten zu GF weit auseinander. Wenn jemand eine konkrete Frage stellt bekommt er von mir eine korrekte Antwort.

Die habe ich ihm ja auch gegeben. Nur das ich eben nicht am Ende der Überschrift aufgehört habe zu lesen sondern den darauf folgenden Satz mit einbezogen habe.

Und wenn ich das als Ganzes lese...

Darf ich unter 18 kein Pfefferspray mit mir führen?
Zur selbstverteidigung abends nachts in der Stadt?

… dann steht da eben, das er "Pfefferspray zur Selbstverteidigung abends nachts in der Stadt" mitführen will.

Und darauf habe ich inhaltlich korrekt geantwortet, das er das eben nicht darf. - Eben genau weil Pfefferspray in Deutschland gar nicht dafür zugelassen ist. Es wird nur als "Tierabwehrspray" verkauft.

Auf den Rest bin ich ja nicht verpflichtet ihn auch noch hinzuweisen. Niemand ist verpflichtet auch immer alles zusätzliche Wissen grundsätzlich jedem gegenüber preiszugeben. Zumal nicht bei einem Jugendlichen, der gleich darauf fragt "Und was würde passieren wenn ich es doch mitführe?". _ Da ist ja schon eine entsprechende Intention ablesbar.

 

Du hast bei Deiner Antwort halt einen anderen Weg gewählt. Der ist inhaltlich genauso richtig wie meine Antwort auch. - Aber habe ich deshalb wegen Deiner anderen Herangehensweise angefangen Dich voll zu kommentieren?

Eben.

Wie wäre es, wenn man hier einfach mal den Anderen respektiert ohne sofort darauf einzuhacken? Auch wenn man bei "Meinungen" (die ja ohnehin immer subjektiv sind) nicht immer deckungsgleich ist?

Ich fände das nett. Zumal ich Dich wegen Deines Wissens in diesem Bereich (wir haben uns hier ja schon oft inhaltlich ergänzt und hatten in der Vergangenheit ja auch schon Situationen wo wir uns gegenseitig beigepflichtet haben) respektiere.

Ich wünsche Dir einen schönen Abend.

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ES1956  09.02.2022, 19:55
@Waldmensch70

Ok, dann bleiben wir in der Sache verschiedener Meinungen.

Für meine Despektierlichkeiten entschuldige ich mich.

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14905403  09.02.2022, 20:36

Ein Tierabwehrspray darf zur Verteidigung gegen Menschen in Notwehr geführt werden.

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Waldmensch70  09.02.2022, 21:31
@14905403

Hast Du den gesamten Rest der Kommentare unter meiner Antwort gelesen?

Wenn nicht, dann hole das bitte nach. Das wurde hier schon zur Genüge durchgekaut.

Aber Danke dir für den Hinweis, das weiss ich auch. :-)

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