Setzt Pfefferspray jemanden ausser Gefecht und wie fühlt es sich an?
Hallo
Ich wollte wissen ob Pfefferspray einen Angreifer lahm legt und wie es sich anfuehlt "gesprayt" zu werden. Irgendwelche Erfahrungen? ;D
7 Antworten
Es gibt einige Videos bei YT die den Einsatz von Pfefferspray zeigen. Es scheint keinem Spaß zu machen.
Info:
Pfefferspray hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Deßhalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)
https://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahl
Ich bin ehrlich, Erfahrungen habe ich keine, aber nach der Köln Geschichte habe ich mir auch eines zulegen wollen.
Es setzt sie glaube ich schon außer Gefecht, aber nicht für lange Zeit.
Ich würde daher, danach die Beine in die Hand nehmen und rennen.
Manche beschrieben es so, als ob ihnen sofort die Tränen in die Augen schießen und sie kurzzeitig benommen werden. Aber das vergeht wieder nach einiger Zeit. Manche landen sogar in der Notaufnahme, es gibt da auch unterschiedliche Sprays, mit unterschiedlichen Wirkungen, so weit ich weiß.
Und bei manchen brennt es einfach nur kurz und nach einiger Zeit ist alles normal, so wie ich das gelesen habe.
Auf jeden Fall ist es gesetzlich nicht zugelassen.
LG
Dass es gegen Menschen als Waffe angesehen wird. Dann musst du erst einmal beweisen, dass der Angriff berechtig war und dann immer die Zeugen dafür zusammen zu bringen.
Ich versteh dich, aber ich meinte hier ja nur den rein gesetzlichen Aspekt. Wie unten jemand geschrieben hast, man muss das auch erstmal vor Gesetz, als Notwehr rechtfertigen.
Wenn du angegriffen wirst, dann ist klar, dass man sich wehrt, notfalls sogar mit einer Bratpfanne. :-D
Ja, das ist klar, aber nicht gegen Menschen, so meinte ich das.
Ja, das ist korrekt! Es gibt auch das CS-Gas, dass eben diese Zulassung hat!
Kann dir nur abraten das zu testen. Im schlimmsten Fall verliert der Angreifer sein Augenlicht.
Gewalt ist keine Lösung, und sollte nur als Ultima Ration Verwendung finden.
Dies ist nur im Notwehrfall erlaubt. Im Nachhinein eine Notwehrhaltung beweisen zu müssen, ist oft schwer. Und am Ende landet man selber auf der Anklagebank.
Wie gesagt. Wenn man um sein Leben fürchten muss, und keinen anderen Ausweg (wirklich keinen!) findet ist das Nowehr und straffrei.
Das Problem ist oft, den Einsatz zu rechtfertigen. (Falls keine Zeugen vorhanden sind)
Mir geht es darum, dass man kein Pfefferspray z.B. bei einer Rangelei einsetzt. Man kann argen Schaden anrichten.
Ich hoffe meine Kritik ist verständlicher.
Bei einer Rangelei kann schnell ein Messer o. Ä. im Spiel sein, wie es schon häufig der Fall war und schon ist es zu spät.
zieh mal mit Pfefferspray im Gesicht n Messer.
Der Schmerz ist unglaublich! Die Augen reagieren sofort mit Lidschluss und der Angreifer kann über eine halbe Stunde nichts sehen, da der Augenreflex das Auge schließt. Genug Zeit für das Opfer, um den Tatort zu verlassen.
Es verursacht brennen in den Augen. Die Augenlider gehen sofort refleksartig zusammen. Man ist danach eingeschränkt.
Wie meinst du das?
Es ist in D ausschließlich als Tierabwehrspray zulässig. Bei berechtigter Notwehr darf man aber ALLES verwenden was erforderlich ist den Angriff abzuwenden.