Sicherheitsüberprüfung SÜ2?

Hallo liebe Mitmenschen.....,

Bei mir steht aktuell die Sicherheitsüberprüfung Ü2 an. Das ist meine erste Sicherheitsüberprüfung Ü2.

Ich arbeite seit 7 Jahren im Öffentlichen-Dienst und wurde schon 2 bis 3 mal der einfachen Sicherheitsüberprüfung Ü1 ausgesetzt und kontrolliert.

Nun hab ich ca. vor 4 Monaten die Abteilung gewechselt und arbeite auch in der abteilung seit 4 Monaten. Jedoch wird für die Arbeit in dieser Abteilung die SÜ2 Sicherheitsüberprüfung vom Kunden verlangt.

Sü2 Wurde nun vor 4 Monaten auch eingereicht jedoch hab ich bis heute keine rückmeldung. Auch nicht mein Vorgesetzter. Er meint das kann dauern. Bei dem ein oder anderen ist es in 2 Monaten durch und bei dem anderen in 6 Monaten und muss nichts heissen.

Mein Problem.. Ich habe ca. vor 10 Jahren. Damals Student eine Hausdurchsuchung in unserer WG gehabt bzgl. Onlinekriminalität. Ich war ein verdächtigter. In der Hausdurchsuchung wurde alles mitgenommen was EDV anging und Unterlagen. Ich wurde von den Beamten mitgenommen. Es wurden fotos von mir gemacht und Fingerabdruck genommen und ich durfte nach hause gehen am selben tag.

Das verfahren wurde nach 1,5 Jahren gottsei dank eingestellt. Es kam im nachhinein nie zu einem Gerichtsprozess oder weiteren Anhörung wie am Tag der Hausdurchsuchung. Ich bin es nunmal nicht gewesen. Ich durfte damals meine Sachen auch wieder bekommen die bei der Hausdurchsuchung mit genommen wurden.

Die Sü1 Prüfung verlief die letzten Jahre bei mir immer sauber ohne Probleme. Aber bei der SÜ2 hab ich angst, dass das Eingestellte Verfahren mir probleme bereiten würde.

Wieso dauert die SÜ2 so lange bei mir. Ich bin mittlerwiele verheiratet hab ein Kind. Meine Frau und ich sind Ausländischer Herkunft jedoch hier geboren und aufgewachsen zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. Hatten auch nichts mit den bestimmten Ländern wie in der Staatenliste zu Sü2 aufgelistet nichts zu tun und allgemein mit dem Ausland nichts am hut.

Kann das Eingestellte Ermittlungsverfahren/Strafverfahren von damals mir Probleme machen bei der Sü2????

Bundeswehr, Berufswahl, Recht, Anwalt, Sicherheitsdienst, Strafanzeige, Straftat, Sicherheitskontrolle, Sicherheitsüberprüfung, Verfassungsschutz
Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

Bild zum Beitrag
Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 56%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 37%
Andere Meinung und zwar... 7%
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Hilfe bei der Bachelorarbeit?

Hallo zusammen,

in nächster Zeit steht meine Bachelorarbeit an und ich bin noch auf der Suche nach dem konkreten Aufbau meiner Arbeit.

Nach langem Überlegen habe ich mich nun für das Rechtsgebiet des Waffenrechts entschieden und habe mir die Thesis "Politischer Extremismus als Herausforderung für das Waffenrecht in Brandenburg" ausgesucht.

Zum groben Aufbau:

Ich möchte wahlweise zunächst die Phänomenbereiche mit Fokus auf das Land Brandenburg beleuchten (als Quellen werden wohl hauptsächlich die Herausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz dienen) oder ich beginne mit dem Teil des Waffenrechts. Bei dem plane ich in das für Außenstehende recht komplex wirkende Rechtsgebiet einzuführen und gehe dann auf die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und im Speziellen die Regelabfragen beim Verfasssungsschutz ein.

Möglicherweise ist das Themenfeld für eine Bachelorarbeit auch noch zu weit gefasst - ggf. beschränke ich mich auf den Rechtsextremismus (wie ich erst nach der Themenfindung erfahren habe, gibt es eine Bachelorarbeit zum Waffenrecht und Reichsbürger schon). Evtl. genügt die geografische Einschränkung aber auch.

Soweit der grobe Ablaufplan. Meine Hürde ist nun jedoch das Finden einer geeigneten wissenschaftlichen Betrachtung - also einen eigenen Anteil.

Als erstes kam mir in den Sinn, die vertretenen Extremismusformen mit den Versagungen der waffenrechtlichen Erlaubnisse abzugleichen. In Brandenburg besteht die Besonderheit, dass im Umland von Berlin - also etwa Potsdam - schwerpunktmäßig Linksextremismus vorzufinden ist. Im übrigen Landesgebiet überwiegt eindeutig der Rechtsextremismus und die Reichsbürgerszene. Dies könnte man nach LK aufschlüsseln und den Versagungen nach LK in den Waffenbehörden gegenüberstellen. Allerdings ist mir nicht so recht klar, wohin das dann führen könnte.

Eine weitere "wissenschaftliche" Betrachtungsweise könnte die Perspektive für den Gesetzgeber von weiteren Verschärfungsmöglichkeiten sein und der Evaluation, ob dies überhaupt sinnhaft wäre. Möglicherweise würde sich hier ein Experteninterview anbieten.

Weiterhin könnte man die Entwicklung der Gesetzgebung im Bezug auf Waffenrechtsverschärfungen für Extremisten betrachten - die wohl einfachste Methode. Allerdings weiß ich da nicht so recht, ob eine bloße historische Darstellung den Anforderungen einer Bachelorarbeit genügt.

Was meint ihr dazu? Habt ihr Tipps zur Ausgestaltung meiner ersten Ideen oder habt weitere Vorschläge für eine wissenschaftliche Methode bei diesem Thema? 

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Meinung des Tages: Was denkt ihr über die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt durch den Verfassungsschutz?

Dass die AfD immer wieder massiv im Fokus von Kritik steht, ist nichts Neues. Doch zahlreiche Befürworter der Partei und auch diese selbst, sehen darin häufig eine kategorische Hetzjagd.

Der Verfassungsschutz hat nun in einem zweiten Bundesland die AfD als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

Die AfD in Sachsen-Anhalt

Schon vor einiger Zeit wurde die AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft – nun geschah genau dies auch in Sachsen-Anhalt. Der Behördenleiter des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, bestätigte dies bereits und erläuterte, dass die Behörde für diesen Schritt zahlreiche Auswertungen von rassistischen, antisemitischen und muslimfeindlichen Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet hat. Als Verdachtsfall galt die Partei im Bundesland bereits seit 2021. Entsprechend wurden seitdem Informationen gesammelt, welche mit den Prinzipien eines Rechtsstaates, der Menschenwürde oder der Demokratie nicht vereinbar sind.

Begründung des Verfassungsschutzes und weitere Folgen

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes fordert die AfD nicht nur die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion, sondern streben auch eine Abschaffung der derzeitigen parlamentarischen Demokratie an. Hollmann erläutert, dass aufgrund dieser Tatsachen und der verfassungsfeindlichen Position der Partei die Beobachtung sowie der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.

Die Bundes-AfD

Die AfD als ganzheitliche Partei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (noch) nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Derzeit gilt sie als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Dies entspricht einer Stufe unter der Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Februar 2024 wird sich das Oberverwaltungsgericht Münster damit beschäftigen.

Reaktion der AfD

Die AfD in Sachsen-Anhalt prüft derzeit, wie ein juristisches Vorgehen gegen die Einstufung möglich ist. Martin Reichardt, der AfD-Landesvorsitzende teilte dies dem MDR mit. Für ihn handelt es sich bei der Einstufung um ein politisch motiviertes vorgehen, von Seiten des Verfassungsschutzes sei dies ein „weiterer Diffamierungsschlag“.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet ihr die Einstufung des Verfassungsschutzes? Welche Konsequenzen wird das für die AfD und auch die weitere politische Landschaft in Deutschland haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bitte beachtet, dass politische Diskussionen stets das Potential haben, dass die Gemüter etwas überkochen – wir bitten Euch, dass sich auch hier an unsere Netiquette gehalten wird. Diese Frage soll lediglich das aktuelle Geschehen aufgreifen und zu einer produktiven Diskussion innerhalb der Community führen.

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-sachsen-anhalt-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-100.html

https://www.spiegel.de/reaktion%20/deutschland/sachsen-anhalt-verfassungsschutz-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-a-17e4108c-fcdc-47db-9440-19097757c1e8

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-rechtsextremistisch-reaktion-100.html#AfD

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Ist Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert?

Ich habe den Eindruck, dass Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert ist. Dazu fünf Beispiele:

  • In Bündnissen gegen "Nazi-Aufmärsche" sind regelmäßig auch anarchistische und kommunistische Gruppen vertreten und dürfen auf der Bühne gleichberechtigt Reden zusammen mit etablierten Politikern halten.
  • An meiner ehemaligen Schule wurde ein bekennender Kommunist zum Schulsprecher gewählt. Keiner der Lehrer hat sich daran gestört. Der Schulleiter hatte sogar ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihm.
  • Straftaten aus der vermeintlich "richtigen" (also linken) Gesinnung heraus wie durch die Gruppe "Die Letzte Generation" werden in den Medien als "ziviler Ungehorsam" gerechtfertigt.
  • Gender-Sprache, insbesondere die Schreibweise mit Sternchen, waren vor zehn Jahren nur in der linksextremen Szene verbreitet. Inzwischen schreiben sogar staatliche Behörden so.
  • Wenn der Verfassungsschutz eine Gruppe wie "Ende Gelände" als linksextremistisch einstuft, muss nicht diese sich rechtfertigen, sondern der Verfassungsschutz (siehe hier).
  • In dem Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Verein "Rote Hilfe", der linksmotivierte Straftäter unterstützt, sind auch Mitglieder etablierter linker Parteien aktiv. Zum Beispiel die ehemalige Sprecherin der Grünen Jugend Sina Doughan, die SPD-Politikerin Angela Marquard oder die Berliner Linkspartei-Senatorin Katja Kipping.

Ich möchte Linksextremismus hier ausdrücklich nicht ausschließlich auf die Anwendung von Gewalt begrenzt verstanden wissen, weil dies eine zu enge Definition wäre.

Findet Ihr, dass Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert ist?

Eher ja. 68%
Eher nein. 32%
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