Was ist der Unterschied zwischen Prüffall, Verdachtsfall und Beobachtungsfall?

4 Antworten

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe zu "prüfen" ob sich die Bürger im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Er prüft alles: Kleintierzüchter, Schützenverein, Kindergärten etc. Das ist der Normalfall.

Kommen irgendwo Zweifel auf, wird die Person oder der Verein zum "Verdachtsfall". Natürlich ist es einfach diesen Verdacht zu streuen und an zu heizen. Der Verfassungsschutz schaut etwas genauer hin.

Beim Beobachtungsfall ist auch die Überwachung des Schriftverkehrs gestattet, und das Abhören der Telefone.

Beim Prüffall wird erst einmal nur geprüft, ob was vorliegt. Beim Verdachtsfall dürfen indes schon nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden, um Infos zu sammeln und auszuwerten. Die AfD gilt als Prüffall und die Jugendorganisation der AfD sowie "Der Flügel" sind Verdachtsfälle:

Hierunter werden Organisationen erfasst, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber hinreichend gewichtige „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht  extremistischer Bestrebungen vorliegen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG).

Diese zwei AfD-Organisationen werden auch im Verfassungsschutzbericht geführt. Und Parteien wie die NPD sind ganz offiziell rechtsextrem.

Bei Verdacht wird geprüft durch Beobachtung