Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze
Nachbar verlangt dass ich bis zum 22.02 meine Hecke schneide (momentan noch 15cm Schnee)

Hallo Leute, Wir bekamen einen Brief vom Nachbarn (23.01.10) in dem er uns aufforderte unsere zu hochgeradene Thuja-Hecke (3,5m hoch – 7m lang,Abstand zu Grenze 0,75cm) bis zum 14.02.2010 zu scheiden. Die Hecke steht hinter einem Palisadenzaun der 2m hoch ist und keine Zweige zum Nachbar in den Garten ragen. Am 31.01.10 antworteten wir und teilten unserem Nachbarn mit dass wir so oder so die Hecke im Frühjahr kürzen wollten und dies auch tun werden. Der Termin 14.02.10 wurde von uns aber bis heute aus Witterungsgründe, immer noch Frost und über 15cm Schnee im Garten, eingehalten. Am 18.02.10 ist nun ein Schreiben seines Rechtsanwaltes gekommen, in dem er uns nochmals auffordert bis zum 22.02.10 die Hecke zu schneiden (bei uns fällt gerade Schnee). Frage : 1.) Muss ich denn wirklich die Hecke bei Frost schneiden, was für die Hecke laut unserem Gätner nicht das beste ist. Die Hecke ist mit Sicherheit schon seit 3 Jahren zu hoch. 2.) Muss ich denn die Anwaltskosten für das Schreiben übernehmen ? Der Anwalt will eine Kostenerstattung von einem Streitwert von 2000€ daraus erbibt sich für seinen Brief eine Summe von 277€. Das schneiden der Hecke kostet laut Angebot, welches mir telefonich schon zugesagt wurde 150 € (mit an und ab Fahrt). Ich kann also bei bester umrechnung keinen Streitwert von 2000 € errechnen.

Garten, Nachbarn, Hecke
Hecke vom nachbarn zu kurz geschnitten?

Hallo

Also erstmal kurze erklärung. Ich (14) habe meiner Mutter letzten geholfen die Hecke zu schneiden die direkt neben einer Mauer ist (da geht es halt runter zur Tiefgarage). Die Hausverwaltung hat meiner Mutter den Auftrag gegeben (weil sie halt Hausmeisterin von dem Haus ist) um dort einen Hochwasserschutz anzubringen (damit die Tiefgarage nicht bei Starkregen überflutet). Wir haben halt das was übersteht (also halt über der Mauer) weggeschnitten (zugegeben meine Mutter hat ziemlich viel von der Hecke weggeschnitten). Was ja eigentlich rechtens ist weil es ja über unser grundstück geht. Außerdem ist die Hecke ziemlich hoch und wenn ich richtig informiert bin dann muss die Hecke wenn sie 6 m oder höher ist sowieso eigentlich 2 meter (wenn ich auch hier richtig informiert bin) von unserem grundstück weg sein. Der Nachbar hat sich darüber beschwert (wie gesagt es ist halt wirklich etwas kahl) denn es wurde damals als sichtschutz gepflanzt (Man kann aber selbst nachdem wir geschnitten haben nicht durchsehen). Er meinte auch das die Hecke nie wieder wachsen würde (was nicht stimmt weil diese wieder nachwächst nach 1 bis 2 Jahren ungefähr). Wir haben dem Nachbar damals nicht bescheid gesagt denn er hat 3 mal nachdem wir geklingelt haben immer noch nicht aufgemacht. Wir haben ihm die Nummer der Hausverwaltung gegeben damit er das mit denen abklären kann (die haben uns schließlich den Auftrag gegeben). Heute kam er zu uns und meinte das wir alles bezahlen müssten.

Meine Frage ist also ob wir das bezahlen müssen oder ob dafür die Hausverwaltung haftet. Oder ob das eine Versicherung übernimmt.

Ich bin 14 und versuch meinen Eltern hier zu helfen also wenn etwas unklar ist kann ich euch nicht versprechen es klar zu machen weil ich nur das was ich hier erzählt habe mitbekommen hab.

LG

Garten, Recht, Nachbarn, Hecke
Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Heckenschnitt alter Hecke, unten verkahlt?

Übernehme Anfang Juni einen alten Garten (Grundstück mit EFH) mit hoher, alter Hecke. Straßenseitig zieht sich diese über zwei weitere Gärtenfronten hin, was einen einheitlich gepflegten Gesamteindruck macht. Da sie zur Besichtigung noch nicht ausgetrieben hatte, vermute ich eine Berberitzenart. Insgesamt ist die Hecke ca. 2 m hoch, unten auf ca. 80 cm völlig verkahlt und wird nach oben hin allmählich dichter bis sehr dicht.

Schnitthecken mag ich nicht, weil sie in einem geplanten naturnahen Garten nicht passen. Stress mit den neuen Nachbarn möchte ich deswegen auch nicht. Sicht- und Windschutz ist jedoch gewünscht. Die Hecke steht vor den Zäunen auf Gemeindeland, wurde jedoch privat angepflanzt.

Könnte sie entfernen und stattdessen freiwachsende Vogelschutzhecke anlegen, falls die Gemeinde es erlaubt. Platz wäre genug, keiner würde behindert.

Muss die Hecke bleiben, suche ich nach Lösungen für Hinterpflanzung grundstücksseitig. Doch erstens beschattet sie stark. Zweitens werden ihre Wurzeln Neuanpflanzungen stören, mit denen ich die Verkahlung verdecken und natürlichen Übergang schaffen möchte.

Mit radikalem Rückschnitt nach Laubabwurf bis zur Verkahlung könnte ich mich anfreunden um sie dann etwas "wilder" werden zu lassen. Verträgt sie derart starken Rückschnitt? Das Gesamtbild einheitlicher Hecke wäre gestört. Aber es kann mich doch keiner zwingen ständig Pflanzen zu verstümmeln. Oder?

Werde mit den Nachbarn reden und versuchen, sie von meinem Standpunkt zu überzeugen.

Wie kann ich die Sache am sinnvollsten angehen? Mit meinen 60 Jahren ist der Genuss von Gartenumgestaltung begrenzt.

Bitte um Rat.

Pflanzen, Garten, Recht, Nachbarn, Hecke