Kryptographie Schlüsselmanagement in der Praxis?

Hallo,

für ein IT Audit muss meine Firma das Schlüsselmanagement für kryptographische Anwendungen dokumentieren.

Da wir keine eigene IT Abteilung haben, wurde mir diese Aufgabe übertragen obwohl ich da nur wenig Know-How habe.

Wir setzen folgende Anwendungen ein, die Verschlüsselung verwenden:

VPN (SSL-VPN)

Web-Zertifikate (https)

WLAN (WPA2 Enterprise)

Bitlocker

Für das automatische Erstellen und Speichen von Passwörtern benutzen wir die Anwendung "KeePass"

Wenn ich nach "Schlüsselmanagement" im Internet suche dann finde ich viele Treffer, diese beschreiben aber nur was Schlüsselmanagement ist, z.B dies:

• Ausstellung und Einholung von Public-Key-Zertifikaten

• Provisionierung und Aktivierung von Schlüsseln für beteiligte Dritte

• Sicheres Speichern eigener Schlüssel (sonstiger Dritter) einschließlich der

• Beschreibung, wie autorisierte Nutzer den Zugriff erhalten

• Ändern oder Aktualisieren von kryptografischen Schlüsseln einschließlich Richtlinien, die festlegen, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise die Änderungen bzw. Aktualisierungen zu realisieren sind

• Umgang mit kompromittiertem Schlüssel

• Entzug und Löschen von Schlüsseln, bspw. im Falle von Kompromittierung oder Mitarbeiterveränderungen.

Ich suche aber eine konkrete Lösung um all dies umzusetzen, z.B eine Software oder ein Beispiel-Dokument, mit der ich das Schlüsselmanagement realisieren kann.

Mein Fragen:

Sind auch Passwörter, z.B zum Anmelden an Windows oder Webseiten, Schlüssel und ist dann "KeePass" ein Schlüsselmanagement Tool?

Wie würde man Schlüssel konkret managen, z.B gibt es eine Software eine Beispiel-Dokumentation, die ich als Vorlage verwenden könnte?

Kryptographie, Verschlüsselung, VPN, Zertifikat
Treppenhaus abschliessen erlaubt?

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung im 3.Stock und habe folgende Situation:

Der Mitbewohner im Erdgeschoss schließt jeden Abend gegen 18 Uhr die Tür im Treppenhaus ab.

(Also nicht seine eigene Wohnungstür sondern die Tür, die aus dem Treppenhaus raus auf die Strasse führt)

Mal abgesehen davon, dass das umständlich ist wenn ich mal nach 18 Uhr Besuch bekomme (weil dann muss ich 3 Stockwerke runterlaufen um die verschlossene Tür aufzuschliessen) - ich frage mich vor allem was passieren könnte, wenn mal Feuer im Haus ausbricht.

Denn ich weiß nicht ob ich in einer solchen Situation daran denke, den Hausschlüssel mitzunehmen - zumal ich auch 2 kleine Kinder habe um die ich mich in so einem Fall auch kümmern müsste.

(Und selbst wenn ich den Schlüssel in einem solchen Fall hätte, weiß ich nicht ob es so toll ist dann noch erst an einem Türschloss rumantieren zu müssen ...)

Und ohne Schlüssel wäre ich dann im Treppenhaus eingesprerrt (während mein Mitbewohner aus dem EG über seinen Garten flüchten kann)

Ich werde das Thema mit meinem Nachbarn im EG und auch mit den anderen Mitbewohnern besprechen, hätte aber vorher folgende Frage:

Das Treppenhaus gilt doch als Fluchtweg, darf ein Mitbewohner dann einfach so, ohne Rücksprache mit den anderen Bewohnern, die Tür im Treppenhaus abschliessen, d.h alle anderen Mitbewohner einschliessen, und den Fluchtweg so blockieren?

Gibt es z.B gesetzliche Regelungen? (In der Hausordnung ist diesbezüglich nichts vermerkt)

Danke

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Nachbarschaft, Treppenhaus, Fluchtweg
Beratungsgespräch beim Jugendamt: Pflicht?

Hallo,

ich bin geschieden, meine Ex-Frau und ich haben 2 Kinder, 11 und 12 Jahre alt. Die Kinder leben bei meiner Ex-Frau, sorgeberechtigt sind wir beide.

Meine Frau stammt aus Russland. Sie hat kürzlich für die Kinder einen Reisepass beantragt und plant, mit den Kindern im Dezember 2 Wochen nach Russland\Sibirien zu fahren um ihre Eltern (Grosseltern der Kinder) zu besuchen.

Die Kinder sprechen kein Wort russisch und wären dort meiner Ansicht nach vollkommen isoliert. Auch sind die Kinder nicht so wirklich von der Idee begeistert und dass Sibirien im Winter nicht gerade ein attraktives Urlaubsziel für 2 kleine Kinder ist, liegt für mich ebenfalls auf der Hand.

Ich habe daher meine Zustimmung zu dem Reisepass verweigert.

Alternativ habe ich angeboten, dem Reisepass in 2-3 Jahren zuzustimmen wenn ich nach einem Gespräch mit den Kindern sicher bin, dass sie aus eigenem Willen nach Russland wollen und nicht, weil sie die Mama da hinbringt.

Zusätzlich habe ich angeboten, die Grosseltern kurzfristig auf meine Kosten nach Deutschland zu bringen, damit sie ihre Enkelkinder hier besuchen können.

Auf beide meine Vorschläge ist meine Ex-Frau nicht eingegangen,sie hat keine Diskussion mit mir gesucht. Stattdessen hat sie mir einfach sofort gedroht, dass ich ich meine Entscheidung noch bereuen werde.

Inzwischen ist nun ein Schreiben vom Jugendamt bei mir eingetroffen in dem ich aufgefordert werde, zum "Wohle der Kinder" zu einem Beratungsgespräch mit dem Thema "Vermittlung bei der Regelung verschiedener Belange der Kinder" beim Jugendamt aufzutauchen.

Ich beabsichtige nicht, zu dem Termin zu gehen solange meine Ex-Frau nicht zuvor das direkte Gespräch mit mir sucht. Was sie aber nicht tut. Sie will mich bewusst zu dem Termin beim Jugendamt zwingen, um mich zu demütigen und zu bestrafen, so wie sie es angedroht hatte.

Meine Fragen wären:

Muss ich der Einladung\Aufforderung des Jugendamts Folge leisten und zu dem Termin auftauchen? Bin ich also dazu verpflichtet?

Welche Konsequenzen kann es haben wenn ich nicht zu dem Termin gehe?

Wäre es vielleicht eine Option, dass ich dem Jugendamt eine schriftliche Erläuterung meines Standpunkts sende?

Danke

Kinder, Reisepass, Sorgerecht, Scheidung, Jugendamt