Ist das schriftliche Angebot vom Partyservice verbindlich?

Hallo! Habe folgendes Problem. Hab am 09.05. geheiratet und habe mir für die Feier von einem Partyservice ein Angebot eingeholt für ein kalt/warmes Buffet für ca. 45 Personen.Der Preis dafür betrug ca. 700 Euro.Wir waren mit dem Angebot einverstanden und haben zugesagt,unter der Maßgabe,das sich die Personenzahl der Feier noch nach oben oder unten korrigieren kann,was für den Partyservice selbstverständlich war.Als wir dann wussten wieviele Personen wir zur Feier sind,haben wir die Personenzahl von 45 auf 37 korrigiert.Daraufhin wurde uns gesagt,das dadurch natürlich auch der Preis günstiger werden würde.Als wir dann ein paar Tage nach der Hochzeit die Rechnung vom Partyservice erhalten haben,haben wir nicht schlecht geschaut.Es war ein Rechnungsbetrag in Höhe von 780 Euro.Habe dann schriftlich einen Widerspruch verfasst, weil wir nicht verstehen können,das ein Buffet für 37 Personen plötzlich 80 Euro mehr kostet,als ein Buffet für 45 Personen.Und der Partyservice hat uns auch nicht über die Preiserhöhung informiert oder sonstiges.Habe dem Partyservice eine Kostengegenüberstellung mit beigelegt,in der ich ausgerechnet habe,wie sich das Angebot auf 37 Personen hätte auswirken müssen.Da waren wir bei knapp 600 Euro.Die Antwort auf mein Schreiben war angreifend und beleidigend. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?Ist das Angebot verbindlich? Viele Grüße

Recht
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