An der Grenze zum Nachbarschaftsgrundstück habe ich eine Hecke aus Kirschlorbeer (höhe 220cm). Je 10m steht in der Hecke auch eine Photinia (höhe ca. 300cm). Erlaubte Höhe für die Hecke (B-W) beträgt 180cm. Meine 3 Nachbarn hatten nichts dagegen – sie brauchten keinen Sichtschutz zu bauen. Diese Situation besteht seit 8 Jahren. Nun ist ein Nachbar ausgezogen und der neue verlangt die Kürzung auf 180cm. Ich kann eventuell den Kirschlorbeer auf 200cm schneiden und auf Verjährung pochen.
Von dem alten Nachbar hatte ich damals eineZustimmung bekommen!
FRAGEN:
muss ich auch die Photinia so schneiden oder kann der Strauch Höhe wachsen?
Kann die Hecke bei 200cm so bleiben?
Gilt hier die Verjährung?
Grüße
Ricko