Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage, mein Freund hat nach einem rechtskräftigen Strafbefehl Post von der Staatsanwaltschaft bekommen "Zahlungsaufforderung" - Frist binnen 14 Tagen!
Hintergrund: Mein Freund hat bereits eine EV abgegeben und ist wegen Betrug "Geldstarfe a´ 90 Tagessätze" verurteilt wurden!
Meine Frage an euch;
Hat jemand Erfahrung, welche Schritte bis zu Haft ( "Ersatzweise Haft bei nicht Zahlung") folgen, Wenn man nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, bekommt man noch eine oder sogar zwei Mahnungen von der Staatsanwaltschaft? Oder bekommt man gleich nach der Zahlungsaufforderung, Post bezüglich. Haftantritt?
Mir ist bewusst, dass man Ratenzahlung vereinbaren kann etc, oder sogar gemeinnützige Arbeiten auf Antrag leisten kann! Mich interessieren lediglich die Schritte nach der Zahlungsaufforderung bzw. wie viele Tag Vergehen von der Zahlungsaufforderung bis zu hin zu Haft!
Und was passiert wenn jemand OfW "Ohne festen Wohnsitz ist"? Klartext: Obdachlos!
Oder Umzieht und sich nicht ummeldet, weil er bei verschiedenen Freunden wohnt...
( Quasi: .. mal hier und dann mal wieder da.!)
Vielen herzlichen Dank für eure Antwort!