Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung in Whatsapp?

4 Antworten

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Es kann sein, dass A so hieß wie B. Darum wäre das schade aber versuch doch vor dem Gericht zu überzeugen, dass du den A meintest.


DaEnRdI 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 02:03

Wir wissen mit 100% Gewissheit, dass die Person einen komplett anderen Namen trägt, da der Name der anklagenden Person ebenfalls voll ausgeschrieben im Strafbefehl steht.

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Nickel283  14.04.2017, 02:06

Okay komisch. Dann zeig die Nachrichten doch im Gericht

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Eine Beleidigung ist gem. § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe als Straftat zu ahnden. Bei einer Beleidigung spielt es keine Rolle, wer die Person ist, die beleidigt wurde. 

Eine Bedrohung ist ebenfalls eine Straftat und gem. § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu ahnden. Hierzu muss die Bedrohung an eine Person X gerichtet sein, oder an eine ihn nahestehende Person Y gerichtet sein. 

Straftaten sind und bleiben Straftaten. Da spielt es keine Rolle, ob diese im Chat ausgesprochen werden oder im realen Leben auf der Straße stattfinden. 

Es ist ein Irrglaube, dass bei Beleidigungen nicht durchgegriffen wird. Man sollte sich bewusst sein, jede Äußerung gegen einen selbst verwendet werden kann.

Wieso hast du das nicht deinen Anwalt gefragt?


DaEnRdI 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 01:57

Der war im Stress und hatte noch keinen Kopf, sich der Sache wirklich anzunehmen aber er überflog den Strafantrag und murmelte auch etwas von "Ratenzahlung oder oder... müssen wir dann noch besprechen."

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Das passiert, wenn alle Welt ihr Recht auf Aussageverweigerung bei der Polizei wahrnimmt, und sich dann überhaupt nicht zum Sachverhalt einlässt!

Bei der Höhe der Geldstrafe gehe ich Mal davon aus! dass da schon ganz schön heftiges Zeug geschrieben wurde! Mitleid hast du nicht verdient! Wer andere Menschen respektlos behandelt! sollte sich über K Konsequenzen nicht wundern!


DaEnRdI 
Beitragsersteller
 15.04.2017, 14:38

Doch Mitleid habe ich verdient, weil die Person null gemeint war und alles intern gemeint war. Wenn du einfach so im Gruppenchat von lauter fremdem chillst, immer komplett andere Namen fallen und deiner niemals fällt, du jedoch trotzdem anzeige erstattest, weil du dich ja angegangen fühlst, obwohl ausdrücklich andere Namen dran stehen, ist das schon völlig Banane. Es war niemals gegen Personen, die nicht mit uns befreundet sind, gerichtet!

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