Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung in Whatsapp?
Hallo,
Kumpels und ich haben in Whatsapp einen Gruppenchat und der ist manchmal nicht mehr so überschaubar. Wir haben teils einen rüden Ton untereinander und halt oft auch einen schwarzen Humor, beleidigen uns zum Spaß und ja... Teils halt Kindereien von erwachsenen. Darf ja alles sein, dachte ich zumindest.
Ein Kollege hat eine Nummer zur Gruppe hinzugefügt und wir haben eines Abends weiterhin totalen Blödsinn geschrieben, was aber nicht auf die Person bezogen war, die zur Gruppe eingeladen wude. Diese kannte anscheinend keinen, war wohl eine "Random" Nummer und fühlte sich persönlich angegangen, obwohl wir stets einen komplett anderen Namen verwendet haben. Die Person heißt A und wir nannten permanent B. Der Kontakt verließ die Gruppe und einige Wochen später erhielten wir einen Anruf von der Polizei, unsere Handys wurden sicher gestellt und uns wurde unterstellt, wir haben die Person angegangen, bedroht, beleidigt etc. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil schon mal der Name ein komplett anderer ist. Wir bekamen nun Post von der Staatsanwaltschaft. Wir wurden der Bedrohung und Beleidigung angeklagt und sollen nun 2400 Euro Strafe zahlen. Wie kann es sein, dass wir unsere Handys abgenommen bekommen und dann auch noch eine Strafe zahlen sollen? Wir haben bei der Polizei nichts gesagt, weil wir zuerst mit unseren Anwälten sprechen wollten. Hab den Strafantrag nun meinem Anwalt gegeben und der fordert nun Akteneinsicht an. Meine Frage: Wie kann es sein, dass so eine Anzeige durch geht und der Staatsanwalt auch noch zu gunsten der "geschädigten" Person entscheidet, obwohl diese nur im Chat anwesend war, zwar alles mit gelesen hat aber niemals ihr Name gefallen ist? Was erwartet uns und was wird der Anwalt da machen können?
GLG
4 Antworten
Es kann sein, dass A so hieß wie B. Darum wäre das schade aber versuch doch vor dem Gericht zu überzeugen, dass du den A meintest.
Wir wissen mit 100% Gewissheit, dass die Person einen komplett anderen Namen trägt, da der Name der anklagenden Person ebenfalls voll ausgeschrieben im Strafbefehl steht.
Eine Beleidigung ist gem. § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe als Straftat zu ahnden. Bei einer Beleidigung spielt es keine Rolle, wer die Person ist, die beleidigt wurde.
Eine Bedrohung ist ebenfalls eine Straftat und gem. § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu ahnden. Hierzu muss die Bedrohung an eine Person X gerichtet sein, oder an eine ihn nahestehende Person Y gerichtet sein.
Straftaten sind und bleiben Straftaten. Da spielt es keine Rolle, ob diese im Chat ausgesprochen werden oder im realen Leben auf der Straße stattfinden.
Es ist ein Irrglaube, dass bei Beleidigungen nicht durchgegriffen wird. Man sollte sich bewusst sein, jede Äußerung gegen einen selbst verwendet werden kann.
Wieso hast du das nicht deinen Anwalt gefragt?
Der war im Stress und hatte noch keinen Kopf, sich der Sache wirklich anzunehmen aber er überflog den Strafantrag und murmelte auch etwas von "Ratenzahlung oder oder... müssen wir dann noch besprechen."
Das passiert, wenn alle Welt ihr Recht auf Aussageverweigerung bei der Polizei wahrnimmt, und sich dann überhaupt nicht zum Sachverhalt einlässt!
Bei der Höhe der Geldstrafe gehe ich Mal davon aus! dass da schon ganz schön heftiges Zeug geschrieben wurde! Mitleid hast du nicht verdient! Wer andere Menschen respektlos behandelt! sollte sich über K Konsequenzen nicht wundern!
Doch Mitleid habe ich verdient, weil die Person null gemeint war und alles intern gemeint war. Wenn du einfach so im Gruppenchat von lauter fremdem chillst, immer komplett andere Namen fallen und deiner niemals fällt, du jedoch trotzdem anzeige erstattest, weil du dich ja angegangen fühlst, obwohl ausdrücklich andere Namen dran stehen, ist das schon völlig Banane. Es war niemals gegen Personen, die nicht mit uns befreundet sind, gerichtet!