Ist Ratenzahlung nach Sozialstunden noch möglich?
Ich wurde vor ein paar Monaten, wegen einer Sache die sich letztes Jahr ereignet hat, zu einer Gesamtgeldstrafe von 1425€ verurteilt. Ich habe schon vorher einen Brief bekommen, dass ich das zahlen soll und habe schriftlich Ratenzahlung beantragt, was jedoch ignoriert wurde. Nun kam dann die Ladung zum Strafantritt. Daraufhin habe ich die "Abwendung der Volstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützgie, unentgeldliche Arbeit" beantragt, also Sozialstunden. Ich habe mich auf eine Stelle bemüht und habe die auch bekommen. Nun möchte ich gerne einer normalen Erwerbsarbeit nachgehen, nur das geht natürlich schlecht, wenn ich 6 Stunden diese Sozialstunden machen muss.
Nun meine Frage, wäre es noch möglich die Strafe in Raten zu bezahlen? Wäre auch bereit 100 - 200 Euro im Monat zu zahlen, nur um die Sozialstunden nicht machen zu müssen.
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar
Hat sich geklärt, hab mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, eine Zahlung in Raten ist noch möglich, ich muss nur einen Antrag stellen und vorweisen wie viele Stunden ich schon abgeleistet habe.
3 Antworten
Wäre auch bereit 100 - 200 Euro im Monat zu zahlen, nur um die Sozialstunden nicht machen zu müssen.
So, so .... Du wärest bereit ...... wirklich nobel ...... meinst Du eigentlich "der Staat" sei Deine persönliche Marionette, welcher dann in die Richtung Deiner Wünsche springt, wenn Du nur an den jeweiligen Strippen ziehst?
Wieviel Deiner Geldstrafe hast Du denn bis dato schon "stillschweigend" ratenmäßig in die Staatskasse eingezahlt? Vermutlich Null.
Überzeuge Deine Familie / Verwandte / Bekannte von Deiner Bereitschaft "den Kredit" in Raten begleichen zu wollen, damit Du dem Haftantritt entgehen kannst.
Sorry ..... das ist nicht despektierlich, sondern realistisch .... denn auch Leistungsbezieher nach SGB II haben diskussionslos eine auferlegte Geldstrafe von ihrem Existenzminimum - Regelsatz zu bezahlen - wie sie das machen kann (und wird ) dem Staat egal sein. Schließlich muss ja niemand Straftaten begehen.
Ach ja und hättest Du neben Deinen SGB II Bezügen ( die Du ja vermutlich erhalten hast ) einen Nebenjob ausgeübt, so hättest Du auch ganz einfach schon einen erheblichen Teil der Geldstrafe tilgen können.
Ja gut, seit Juli kassiere ich das und als ich das Urteil bekommen habe, waren wir mitten in der Pandemie und da war es jetzt nicht ohne weiteres Möglich ne Stelle zu bekomme, da ich auch zudem in einer relativ kleinen Stadt wohne und das ich die Strafe bezahlen muss, steht ausser Frage und da ne Ratenzahlung möglich ist und ich einer normalen Erwerbsarbeit nachgehen will, hat sich das mit dem Nebenjob auch geklärt. Naja, gut. Danke trotzdem
Auch mit einer regulären Arbeit kannst du die Sozialstunden machen - am Wochenende und nach Feierabend! Brauchst halt eine Einsatzstelle dafür, die auch zu diesen Zeiten geöffnet hat. Da aber zum Beispiel Alten- und Pflegeheime Klassiker bei solchen Einsatzstellen sind und dort 24/7 gearbeitet wird, ist das eigentlich kein Problem.
Inwiefern die Möglichkeit besteht, doch noch in Raten die Strafe zu bezahlen, musst du mit dem Gericht klären. Frag da bei der Gerichtshilfe nach! Die Kontaktdaten solltest du ja irgendwo in deinen Unterlagen finden.
Ansprechpartner ist die zuständige Staatsanwaltschaft.
Schilder Deine jetzige Situation und beantrage Ratenzahlungen.
Es macht mehr Sinn, wenn Du arbeitest und die Geldstrafe in Raten bezahlst, als im Gefängnis nur Kosten zu verursachen.
Ja, habe mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, also Ratenzahlung ist noch möglich, ich muss nur einen Antrag stellen und vorweisen wie viele Stunden ich schon abgeleistet habe, also hat sich schon geklärt und wenn es diese Möglichkeit nicht gäbe würde ich die Sozialstunden vorziehen, also nicht in den Knast
Ja, die Höhe der Rate orientiert sich ja nach der Höhe des Einkommens und da ich einer Erwerbsarbeit nachgehen will, also es noch nicht tue sind 100 Euro sicherlich höher als das, was ich dann tatsächlich zahlen muss und wann und wie ich das Zahle ist meine Sache, da müssen Sie sich nicht so despektierlich äußern, hilft keinen