Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

Hallo,

Ich habe seit längerem Zeitschriften vom PVZ Verlag bekommen, und auch einige Rechnungen. Ich habe den Verlag mal angeschrieben, dass ich einen Nachweis über den Abschluss des Abos haben möchte, darauf kam ein, nicht besonders aussagekräftiger Brief, in dem Stand dass ich im Internet irgendwo ein Häkchen bei AGBs gesetzt habe, und daher das Abo kommt. Ich habe dann auch schon eine Kündigung hingeschickt, diese wurde einfach nicht bearbeitet und ignoriert. Jetzt kam der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Einen Betrag soll ich zahlen, der mehr entspricht als das, wovon ich monatlich lebe. Als Schülerin ohne richtiges Einkommen ist so eine Summe der Wahnsinn. Ich habe sowohl dem Inkasso-Unternehmen als auch noch einmal dem PVZ Verlag geschrieben. Von PVZ einfach keine Antwort, das Inkasso-Unternehmen bot mir an, die Summe zu halbieren damit die Sache abgeschlossen wäre. Jedoch ist selbst die Hälfte davon viel zu viel für mich. Ich kämpfe bereits damit, mit meinem Geld auszukommen. Und solch, für mich, große Summen zu zahlen, für etwas, das ich mich nichteinmal erinnern könnte, jemals abgeschlossen zu haben, ist im Moment quasi unmöglich. Ich habe mal gelesen, dass solche Verträge, die durch AGBs akzeptieren abgeschlossen werden, gar nicht gültig sind, und immer alle Kosten deutlich ersichtbar sein müssen bevor man was abschließt, stimmt das? Laut PVZ habe ich ja durch irgendwelche AGBs das Abo abgeschlossen. Ich würde nur niemals auf die Idee kommen, einen Vertrag abzuschließen über eine Zeitschrift die mich nicht einmal interessiert und die ich mir nicht leisten könnte. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und habe Angst vor einem Schufa-Eintrag oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als das zu zahlen. Ist dieser Vertrag wirklich gültig?

Danke schonmal für Antworten!

Finanzen, Geld, Zeitschrift, Recht, Vertrag, AGB, Inkasso, Mahnung, Verlag, Abonnement
Inkassounternehmen schickt Briefe an alte Adresse?

Hallo,

ich habe einen sehr speziellen Fall.

Ich habe soeben eine Bestellung bei Otto tätigen wollen und als ich mich dann anmelden wollte, habe ich gesehen, dass mein Account geschlossen ist, weil ein offener Betrag nicht beglichen wurde und meine Daten jetzt bei einem Inkassounternehmen liegen.

Allerdings wusste ich nicht dass eine Rechnung fällig war, da ich keine Zahlungserinnerung noch sonstiges bekommen habe (ich habe per Rechnung bestellt und vergessen zu zahlen). Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Rechnungsadresse noch eine ganz alte Adresse ist, wo auch keiner mehr wohnt.

3 Tage nach meiner ersten Bestellung habe ich auch nochmal etwas auf Rechnung bestellt und habe dann per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die Rechnung bekommen, die ich dann auch direkt beglichen habe. Ich verstehe aber nicht, wieso ich denn bei meiner ersten Bestellung keine Zahlungserinnerung per Mail bekommen habe. Mir ist bewusst, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind für eine Zahlungserinnerung, aber trotzdem fand ich das merkwürdig.

Ich nehme nun an, dass das Inkassounternehmen einige Briefe an die alte Adresse geschickt hat. Das kann ich aber nicht bestätigen weil ich ja selbst keine an meine richtige Adresse bekommen habe, welche ja die Lieferadresse ist. Wie hoch die Rechnung ist, weiß ich nicht, da das ganze noch vor dem 01.10.2021 passiert ist. (Ende Juli 21)

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. In den AGB habe ich jetzt nichts gefunden, dass man bei Adressänderungen o.ä. verpflichtet ist, diese auch sofort mit anzugeben.

Wie gehe ich am besten vor, kennt sich jemand etwas besser mit dem geltenden Recht aus? Dass ich die Rechnung begleichen möchte steht außer Frage, aber ich finde es jetzt blöd, dass ich davon keine Kenntnis hatte, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

Danke euch.

E-Commerce, Online-Shop, Recht, AGB, BGB, HGB, Inkasso, E-commerce Recht
Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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Discord Mindestalter in Deutschland?

Guten Tag,

ich bin Besitzer eines mehr oder weniger großen Discord Servers und musste mich im Zuge dessen mit des Nutzungsbedingungen von Discord beschäftigen. Hier ein Auszug:

"Wenn Sie die Discord-Anwendung [...] benutzen oder sich dort anmelden, bestätigen Sie, dass Sie (I) mindestens 13 Jahre alt sind und die digitale Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht haben, [...] (III) Im Falle des Alters zwischen 13 Jahren (oder der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend) und der Volljährigkeit muss ein/e Erziehungsberechtigte/r diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben."

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Ist Discord in Deutschland nun mit der Zustimmung der Eltern ab 13 oder erst ab 16 nutzbar? Die "digitale Volljährigkeit" gibt Discord selbst nämlich für Deutschland mit 16+ an https://support.discord.com/hc/en-us/articles/360040724612

Laut Nutzungsbedingungen muss mindestens ein Alter von 13 Jahren UND die digitale Volljährigkeit (in DE 16+) erreicht werden. Sollte sich ein Nutzer zwischen dem Alter von 13 Jahren (ODER der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend [in DE 16+]) und der allgemeinen Volljährigkeit (in DE 18+) befinden, muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für mich ergibt sich daraus, dass Discord in Deutschland, auch mit der Zustimmung der Eltern, erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Datenschutz, Recht, AGB, Jugendschutz, nutzungsbedingungen, Discord, DSGVO
HILFE! MUSS ICH DAS BEZAHLEN?

Leute, ich brauche unbedingt eure Hilfe. ich hatte mich vor 2 Monaten auf der Webseite "Pro Kita Portal" registriert. Auf der Webseite stand: "30 Tage lang kostenlos nutzen." Von daher dachte ich, dass wenn ich mich registriere, es 30 Tage lang kostenlos nutzen kann, und wenn die 30 Tage dann abgelaufen sind, mein Konto gelöscht wird. Das dachte ich zuerst. Doch gerade eben habe ich ein Rechnungbrief von Pro Kita Portal bekommen um die 44,85 Euro. Ich dachte mir erst einmal "was soll das?" Ich habe sofort die Webseite aufgemacht und die AGB durchgelesen. Dort steht: "Nach dem 30-tägigen kostenlosen Test kostet die Mitgliedschaft bei www.prokita-portal.de 14,95 im Monat. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des Bezugsjahres gekündigt werden."

Danach steht: "Der Gratis-Test gewährt ein kostenloses Nutzungsrecht von prokita-portal.de von 30 Tagen. Erfolgt kein Widerruf per Brief oder Telefon oder per E-Mail, entsteht danach eine Jahresmitgliedschaft. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende der Jahres-Mitgliedschaft möglich."

Auch steht bei der AGB folgendes: "Der Anbieter ist zur Außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer die Vergütung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt."

Heißt das jetzt, dass wenn ich die Rechnung NICHT bezahle, sofort gekündigt werde?? Und passiert etwas schlimmes, wenn ich es NICHT bezahle?

Und kann ich jetzt meine Mitgliedschaft nicht kündigen und MUSS 1 Jahr Mitglied sein und dann erst kündigen, oder reicht es wenn ich einfach nicht bezahle und so gekündigt werde???? Aber wird dann trotzdem was schlimmes passieren wenn ich es nicht bezahle?? Ich habe eine E-Mail geschickt das ich meine Mitgliedschaft kündigen möchte. Ich weiß, es war dumm von mir die AGB nicht zu lesen deswegen bitte spart euch die negativen Kommentare...Ich bitte euch.

Rechnung, Webseite, AGB, Kindertagesstätte
Sneakerfake als Original auf eBay verkauft. Käufer droht mit Käuferschutz wenn die Schuhe Fake sind. (Schuhe sind noch nicht verschickt). Was nun?

Guten Morgen,
Ich habe vor 8 Tagen Schuhe auf eBay gestellt. Leider sind diese ein replica, doch ich habe vergessen, dies zu erwähnen.
Man erkennt aber eigentlich relativ gut auf dem Bild, dass es sich um Replicas handelt, wenn man sich ein wenig für den Schuh interessiert (Nike x Supreme Air Force 1)
Außerdem sind sie für 60€ ca. Weggegangen, allein daran muss er erkannt haben, dass es sich um einen Fake handelt. Original geht der Schuh für 300-400€ mind. Weg. (Wenn man überhaupt ein Angebot findet, sehr selten).

Nun wurde der Schuh von jemanden erworben.
Dieser jemand hat das Geld direkt nach Kauf mir überwiesen und mir folgendes bereits geschrieben:
"Außerdem gehe ich fest davon aus, dass es sich bei den angebotenen Schuhen um Originale handelt. Wenn ich eine Fälschung feststelle, werde ich selbstverständlich vom Käuferschutz Gebrauch machen. Davon gehe ich nun aber erstmal nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich gehe davon aus, dass er diesen Kauf also extra abgeschlossen ha, er wusste das des ein Fake ist und kann ja nur gewinnen.

Was soll ich nun tun? Die Schuhe einfach schicken wäre dumm, sind ja Fake. Wie verhandle ich mit ihm? Am besten bekommt er einfach sein Geld zurück und ich behalte die Schuhe.

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Adobe Creative Cloud Abo für Studenten, falsche Versprechungen - Was tun?

Hallo! Ich bin Adobe-Creative-CloudAbonnentin und gerade sehr verärgert.

Als ich im April 2015 das Abo abschloss, war ich noch Stundentin und bekam daher den Vorteilspreis von 19,99 € monatlich, der ab dem 13. Monat dauerhaft 29,99 € kosten sollte. Das wurde mir damals im Chat des Kundenservice jedenfalls versichert. Wortwörtlich sagte der Mitarbeiter, dieser stark rabattierte Preis gelte ein Leben lang und sei unter diesen Konditionen sogar kommerziell nutzbar. Wohlwissend speicherte ich zu jener Zeit den Chat-Verlauf.

Nun seit geraumer Zeit wird mir allerdings der volle Preis in Höhe von 59,99 € berechnet. Einfach so, ohne Ankündigung. Also wendete ich mich heute erneut an den Kundenservice im Chat. Dort wurde mir jedoch gesagt, wenn ich nicht mehr studieren würde, sei es normal, dass mir der volle Betrag in Rechnung gestellt wird. Seltsame Begründung. Erstens wurde Adobe nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mein Studium beendet habe, sprich ich könnte noch studieren. Zweitens wurde mir vor fünf Jahren wie gesagt etwas ganz anderes versprochen, was ich halt noch schwarz auf weiß habe.

Als ich auf besagten Chat-Verlauf verwies, wurde ich erstmal auf die aktuellen AGB hingewiesen und dass ein Versprechen in einem Chat nicht verbindlich sei. Leider weiß ich selbst, dass eine mündliche Vereinbarung keinerlei rechtlichen Bestand hat. Aber was können unwissende Kunden dafür, wenn die Mitarbeiter eines großen Unternehmens nicht ausreichend geschult werden?

Kann ich daher nicht trotzdem irgendwie, irgendwas versuchen? Gibt es eventuell doch irgendwelche Schlupflöcher, die ich für mich nutzen kann? Falls ja, wie und an wen wende ich mich?

Ich danke Euch vielmals!

Photoshop, Adobe, Recht, Gesetz, AGB, Jura, Vertragsrecht, Abonnement