Fahrschule wechsel AGB was bedeutet das?
„Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
„der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschü-ler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.“
muss ich den Grundbetrag selber zahlen oder bekomme ich es?
Woher sollen wir das wissen ohne Paar Infos was vorgefallen ist?
Es ist nichts vorgefallen, ich möchte einfach wechseln.
dazu müsste man wissen, ob ein wichtiger grund vorliegt.
Weil es mir zu teuer ist. Die gründe sind auch aufgezählt.
6 Antworten
Du wechselst die Fahrschule ohne Grund, das bedeutet, du musst die Grundgebühr bezahlen an die alte FS und an die neue FS, ist doch einfach zu verstehen !
muss ich den Grundbetrag selber zahlen oder bekomme ich es?
Wenn du einfach so aus persönlichen Gründen kündigst, steht der Fahrschule der komplette Grundbetrag zu. Außer, du kannst beweisen dass die Fahrschule bis zu diesem Zeitpunkt für dich wenige Ausgaben hatte als den Grundbetrag*.
Wenn du kündigst, weil die Fahrschule vertragsbrüchig geworden ist, muss die Fahrschule dir den Grundbetrag zurückerstatten (oder du bezahlst ihn gar nicht erst).
____
*in der Praxis wirst du das nicht beweisen können
Meist erlässt Ihnen die neue Fahrschule dann einen Teil der Grundgebühr.
Das ist Wunschdenken. Warum sollten sie was verschenken.
darf der alte Anbieter keine zusätzliche Gebühr für den Fahrschulwechsel erheben
In dem Absatz steht nichts davon, dass Du noch was bezahlen musst.
Du musst den Grundbetrag voll zahlen, wenn du nach Abschluss der theoretischen Ausbildung kündigst.
Kommt drauf an, wer wann und warum gekündigt hat. Steht doch alles da.
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü-fung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c)wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.