Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?
Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.
Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.
Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O
4 Antworten
Dass nur die Endzeit auf dem Ticket entscheidend sei, ist Quatsch. Eine Erstattung erhältst du nur, wenn du (auch wenn man einen anderen/früheren benutzt) am Zielbahnhof mit >60 Min. Verspätung bei deiner angetreten Reise ankommst.
Kleines Beispiel:
Zug A ab 14 Uhr, an 16 Uhr, fällt aus, daher nimmst du Zug B 1 Std. früher.
Zug B ab 13 Uhr, an 15 Uhr, hat 1 Stunde Verspätung und kommt um 16 Uhr an.
So könntest du eine Entschädigung beantrage. Ist der vorherige Zug allerdings pünktlich, auch wenn er laut Fahrplan einen längere Reisezeit hat, kann man meines Wissens keine Entschädigung beantragen, so er nicht später als Zug A abfährt.
Es zählt immer die komplette Reisekette und die tatsächlich genutzte Verbindung. Beispiel:
a) Ursprungs-Fahrplan (Sachstand Fahrkartenkauf) : Abfahrt planmäßig 12.30, Ankunft planmäßig 15.40 Uhr
b) Kurz vor dem Reisetag wird z. B. ein verschlechterter Baustellenfahrplan bekanntgegeben: Du wählst letztendlich: Abfahrt planmäßig 11.30, Ankunft planmäßig 15.40 Uhr
c) Verspätet bist du nur, soweit du bei Fahrplan b zusätzlich auch später als um 15.40 Uhr ankommst. (Fahrplan a ist bei der Erstattungsfrage uninteressant, da es sich nicht um den aktuellen Fahrplan handelt.)
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass es folgende beiden Möglichkeiten gibt:
a) Wenn dein Zug z. B. am Vortag gar nicht mehr (in schwarz) in der Bahnauskunft Erwähnung findet, dann hat sich der Fahrplan geändert und du bekommst nichts, solange deine ersatzweise ausgesuchte Verbindung pünktlich ist.
b) Wenn dein Zug aber im Fahrplan immer noch (in schwarz) in der Bahnauskunft aufgeführt wird, jedoch z. B. in rot dahinter steht "Zug fällt aus", dann hast du Glück. Wenn du dann einfach die nächste Verbindung nimmst, kannst du die spätere Ankunft am Ziel voll geltend machen. (Fährst du allerdings früher lost, dann gibt es wohl nur Erstattung, wenn die frühere Verbindung nicht pünktlich funktioniert hat.)
Aus den Fahrgastrechten der Bahn.
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Weiterfahrt mit einem anderen ZugWenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
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Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechenBei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie
- von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
- sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
- sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.
Bei Rücktritt von der Reise wird die Erstattung ausschließlich via Überweisung ausgezahlt. Eine Gutscheinausgabe ist in diesem Fall nicht möglich.
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Da du gefahren bist hast du auch keinen Anspruch auf Erstattung.
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Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O
Na ja bei einem Sparticket kann man nicht eher fahren... Nur weil bei dir Verbindung wegfiel konntest du das.
Das Wegfallen der Verbindung scheint hier tatsächlich häufiger zu passieren.
ist mir auch schon mal so gegangen. Musste auch 1h früher losfahren, um mein Ziel rechtzeitig zu erreichen --> keine Entschädigung erhalten. Hätte ich die geplante Abfahrtszeit genommen und wäre damit zu spät am Ziel angekommen, hätte ich eine Entschädigung gekriegt.
Scheint also tatsächlich so zu sein.
Interessant wäre auch ob man eine Chance mit einer Sammelklage hätte. Ob das so rechtlich ganz sauber ist? Wie du schon gesagt hast, du hast eine bestimmte Leistung gebucht (und gezahlt) die du nicht erhalten hast.
Die Leistung hat sie doch erhalten, in dem sie gefahren ist. Sie hätte abbrechen können, dann hätte sie das Geld bekommen...
Gut zu wissen, dass es auch anderen so ging. Ja, habe mich auch gefragt, ob das was für die Verbraucherzentrale ist, auch wegen einem Vertrag, der zu ungunsten einer Seite formuliert ist.
D.h., wenn ein Tag vorher mehrere Züge ausfallen und man dann dadurch am nächsten Tag 4 Stunden länger unterwegs ist als das gekaufte Ticket, hat man Pech, weil ist ja alles wie geplant o.O Das wäre auch irgendwie weird.