Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

4 Antworten

Dass nur die Endzeit auf dem Ticket entscheidend sei, ist Quatsch. Eine Erstattung erhältst du nur, wenn du (auch wenn man einen anderen/früheren benutzt) am Zielbahnhof mit >60 Min. Verspätung bei deiner angetreten Reise ankommst.

Kleines Beispiel:

Zug A ab 14 Uhr, an 16 Uhr, fällt aus, daher nimmst du Zug B 1 Std. früher.

Zug B ab 13 Uhr, an 15 Uhr, hat 1 Stunde Verspätung und kommt um 16 Uhr an.

So könntest du eine Entschädigung beantrage. Ist der vorherige Zug allerdings pünktlich, auch wenn er laut Fahrplan einen längere Reisezeit hat, kann man meines Wissens keine Entschädigung beantragen, so er nicht später als Zug A abfährt.

Es zählt immer die komplette Reisekette und die tatsächlich genutzte Verbindung. Beispiel:

a) Ursprungs-Fahrplan (Sachstand Fahrkartenkauf) : Abfahrt planmäßig 12.30, Ankunft planmäßig 15.40 Uhr

b) Kurz vor dem Reisetag wird z. B. ein verschlechterter Baustellenfahrplan bekanntgegeben: Du wählst letztendlich: Abfahrt planmäßig 11.30, Ankunft planmäßig 15.40 Uhr

c) Verspätet bist du nur, soweit du bei Fahrplan b zusätzlich auch später als um 15.40 Uhr ankommst. (Fahrplan a ist bei der Erstattungsfrage uninteressant, da es sich nicht um den aktuellen Fahrplan handelt.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aus den Fahrgastrechten der Bahn.

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

  • bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
  • die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
  • einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).

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Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Bei Rücktritt von der Reise wird die Erstattung ausschließlich via Überweisung ausgezahlt. Eine Gutscheinausgabe ist in diesem Fall nicht möglich.

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Da du gefahren bist hast du auch keinen Anspruch auf Erstattung.

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Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

Na ja bei einem Sparticket kann man nicht eher fahren... Nur weil bei dir Verbindung wegfiel konntest du das.

ist mir auch schon mal so gegangen. Musste auch 1h früher losfahren, um mein Ziel rechtzeitig zu erreichen --> keine Entschädigung erhalten. Hätte ich die geplante Abfahrtszeit genommen und wäre damit zu spät am Ziel angekommen, hätte ich eine Entschädigung gekriegt.

Scheint also tatsächlich so zu sein.

Interessant wäre auch ob man eine Chance mit einer Sammelklage hätte. Ob das so rechtlich ganz sauber ist? Wie du schon gesagt hast, du hast eine bestimmte Leistung gebucht (und gezahlt) die du nicht erhalten hast.