Hallo zusammen,ich würde gerne erfahren ob das generelle Verbot von Getränken auf einer Veranstaltung rechtens ist auch wenn diese Regelung NICHT in den AGB's enthalten sondern lediglich in einem "Programmheft" festgehalten ist.Da für die Besucher keine Verpflichtung besteht das genannte Programmheft zu lesen oder sich dieses überhaupt zu besorgen, kann in diesem Fall doch eigentlich nicht auf das Hausrecht verwiesen werden, da dieses für jeden Besucher klar einsehbar sein muss oder liege ich da falsch?Spekulationen helfen nicht weiter aber wenn mir jemand eine fundierte Antwort, eventuell mit verweiß auf geltendes Recht, geben könnte, wäre ich sehr dankbar.Grüße, Tazu