Fitnessstudio will mich nicht Kündigen?
Ich bin im 8 monat schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot eingereicht, das hat mein fitness studio garnicht angenommen für eine Kündigung. Jetz habe ich ein genaues schreiben vom arzt das ich kein sport machen darf und die haben mir nur eine ruhezeit gegeben anstatt mich zu Kündigen. Wenn diese ruhezeit zuende ist (4 monate ruhezeit) werden 4 monate wieder dran gehängt, die ich zahlen soll. Meine sorge ist sogar, das die mein Vertrag dann weiter verlängern auch nach diesen 4 monaten.
was muss mein Arzt mir aufschreiben, damit die mich Kündigen müssen ohne das ich danach etwas nachholen und bezahlen soll ?
9 Antworten
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, soweit ich weiß, wenn man umzieht und es kein Gym dieser Kette in der Umgebung gibt.
Das mit dem Ruhen des Vertrages ist so üblich, wird z. B. von Leuten im Sommer genutzt, wenn sie mehr Sport draußen machen oder wenn eine Verletzung vorliegt. Man könnte nach den 4 Monaten bestimmt noch eine weitere Ruhezeit vereinbaren. Und natürlich werden alle diese Monate hinten dran gehängt. Auch das ist leider so üblich und wohl auch rechtens.
Ja ich will nicht noch mehrere Monate dran hängen. Nach der Ruhezeit und nach den 4 Monaten ist dann mein Vertrag automatisch gekündigt oder verlängern die es sonst von alleine ? Oder wird es gekündigt von alleine ?
Hängt am Vertrag, den du mit denen hast. Wenn die dann sagen "schwanger wird man ja planmäßig und freiwillig, das passiert ja nicht einfach mal so und ist auch keine Krankheit, also ist das kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht" sind sie damit prinzipiell im Recht.
Dann kannst du eben nur zum Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag aussteigen indem du rechtzeitig nach den Vertragsvereinbarungen die Kündigung zum Laufzeitende respektive nächstmöglichen Zeitpunkt erklärst (schriftlich).
So ist das nun mal. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Du hast doch gelesen,was du unterschrieben hast ;)
In "meinem Studio" kann man allerdings Vertragspausen vereinbaren, die dann Gebührenfreiheit bedeuten, allerdings die Vertragsdauer nach hinten hinaus verlängern (Die Pause wird quasi hinten drangehängt).
Wird sehr schwer, solange das Gesetz den Studioinhabern die Freiheit ermöglicht, solche Atteste abzulehnen, obwohl das Gerichtshof 2012 beschlossen hat, dass Schwangere sich durch ein Attest von einem Gym Vertag lösen dürfen.
Leider kann man keine Kulanz von den Menschen erwarten und für viele ist Empathie ein Fremdwort.
Hallo anonymok152!
Du kündigst einfach ganz normal und hältst Dich wie jeder andere Mensch an Kündigungsfristen und abgemachte Vertragsinhalte.
Sollen nun alle Menschen, nur weil die spontan Lust haben schwanger zu sein, sofort von Verträgen herauskommen? Warum sollen denn Dritte dann dadurch Nachteile haben? Du kannst doch vorher kündigen und "dann" schwanger werden^^
Nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann außerordentlich gekündigt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann
Genau das ist der Knackpunkt!
Hier steht ja mehr dazu:
https://www.juraforum.de/news/kuendigung-vom-fitnessstudio-wegen-schwangerschaft_247430
Doch ist eine Schwangerschaft ein derart wichtiger Grund, welcher ein Sonderkündigungsrecht bewirkt? Allgemein besteht die Annahme, dass auch während einer Schwangerschaft nichts gegen sportliche Betätigung einzuwenden wäre. Dennoch kann eine Schwangerschaft als ein außerordentlicher Kündigungsgrund vom Fitnessstudiovertrag angesehen werden [AG München, 09.06.2014, 251 C 26718/09]. Eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft sollte sie allerdings dem Studiobetreiber vorlegen. Dennoch ist er nicht verpflichtet, die Kündigung anzunehmen. Vielmehr kann er die beitragsfreie Aussetzung des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft verlangen – oder sogar eine Erfüllung des Vertrages. Dies ist in jenen Fällen möglich, in denen bei Vertragsschluss die Möglichkeit bestanden hat, eine kürzere Laufzeit oder eine Aussetzung zu vereinbaren. Machte die Kundin von diesen Optionen keinen Gebrauch, so kann sie ihre Schwangerschaft nicht als einen wichtigen Kündigungsgrund angeben [AG Hannover, 28.05.2009, 568 C 15608/08]; [AG Tettnang, 06.06.1986, 3 C 393/86]. Zu beachten ist, dass ein Aussetzen des Vertrages für die Dauer der Schwangerschaft nicht zu einer Verlängerung der Laufzeit führt [AG Itzehoe, 26.11.1999, 56 C 1402/99].


Wenn es keine Klausel für eine Sonderkündigung bei Schwangerschaft gibt, kannst du nur ordentlich kündigen. Schau in deinem Vertrag nach, wie die Kündigungsfrist ist. Bis zum Vertragsende musst du zahlen.