Retoure abgelehnt - DefShop
Hab vor kurzem bei Defshop bestellt und eine Retoure durchgeführt. Nun wurde mir diese teilweise abgelehnt, da die Artikel gewaschen worden sind.
Wie kann das sein, bzw. bin ich im Recht? Denn der Originaltext aus den Defshop AGBs lautet:
Ende der Widerrufsbelehrung
8.1 Ohne dass Ihr Widerrufsrecht dadurch eingeschränkt wird, bitten wir Sie
- Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden, die Artikel nicht zu waschen und keine Etiketten zu entfernen sowie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurückzusenden. Bitte verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung (besonders Schuhe sollten außer dem eigentlichen Schuhkarton noch in einer Umverpackung versendet werden). Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
- die Ware bitte als frankiertes bzw. mit unserem Retourenaufkleber/Paketmarke versehenes Paket an uns zurückzusenden und den Einlieferbeleg aufzubewahren.
Vielen Dank für Eure Antworten.
7 Antworten
Hi Jihnjo,
generell kannst Du Dir das so vorstellen: Du kannst mit der Ware alles machen, was auch in einem Ladengeschäft beim anprobieren möglich wäre. Also überziehen, in den Schuhen ein paar Schritte gehen, die Elastitzizät des Materials prüfen usw.
Leider gehört das Waschen in der Waschmaschine nicht dazu. Hier handelt es sich klar um eine wesentliche Wertminderung, da wir das Produkt danach nicht weiter verkaufen können.
Schreib uns doch bitte nochmal eine kurze Mail mit Deiner Bestellnummer an gutefrage@def-shop.com und wir sehen, ob wir da nicht doch noch was für Dich machen können.
Beste Grüße, Dein DefShop Team
Na wenn man etwas zurück schickt darf es halt nicht gewaschen sein und auch die Etiketten dürfen nicht ab sein .... Dann wer möchte denn Sachen kaufen die schon gewaschen und anscheinend schon getragen worden sind ?!
Na wenn man etwas zurück schickt darf es halt nicht gewaschen sein und auch die Etiketten dürfen nicht ab sein
Sagt wer?
Die Etiketten und auch die Verpackung sind nicht Teil des gekauften Artikels und daher unerheblich. Da gibt es schon Urteile zu.
Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden, die Artikel nicht zu waschen und keine Etiketten zu entfernen
8.1 Ohne dass Ihr Widerrufsrecht dadurch eingeschränkt wird, bitten wir Sie
Wenn dann vollständig lesen.
Ja, hast du sie denn gewaschen oder die Etiketten entfernt oder irgendwie sonst gegen die AGB verstoßen?
Naja... So einfach ist das dann aber nicht, denn in den AGBs steht sicher eine Klausel, die eine Rückerstattung bei einer von dir verursachten Wertminderung ausschließt bzw. einschränkt.
Durch das Waschen mindert sich der Wert der Ware deutlich, da man davon ausgehen kann, dass sie (über das normale Maß einer ladenüblichen Anprobe) gebraucht wurde. Der Verkäufer hat daher das Recht, zumindest den Wert der Rückerstattung zu mindern. Ob er diese ganz verwehren kann, ist fraglich.
Folgender Vorschlag: Frage dich selbst, ob du die Ware benutzt hast (also z. B. über die Anprobe hinaus getragen hast). Wenn dem so ist, dann hast du definitiv schon mal (moralisch) unrecht. In diesem Fall würde ich die Ware zurückfordern und den Fall schließen.
Solltest du die Ware nicht benutzt haben und dich im Recht sehen, dann kommuniziere dem Verkäufer, dass du einen (vollständigen) Wertverfall nicht akzeptierst, du wegen der Wäsche aber zu einem Kompromiss (z. B. Gutscheinwert o. ä.) bereit wärst. Sollte dieser nicht akzeptieren, dann bleibt für dich die Option der Anzeige. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, d. h., dass der Käufer dir nachweisen muss, dass du die Ware durch das Waschen im Wert gemindert hast. Beachte aber, dass ein juristischer Weg einen unvorhersehbaren Ausgang nehmen kann und ggf. noch Kosten auf dich zukommen, die den Warenwert bei weitem übersteigen könnten.
Ohne dass Ihr Widerrufsrecht dadurch eingeschränkt wird, bitten wir Sie
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Dein Widerrufsrecht wird weder bestritten noch eingeschränkt :-O
Allerdings kann der shop natürlich Wertersatz, der durch Wertverlust ensteht, der über eine Prüfung der Ware hinausgeht, etwa offensichtlich das Tragen sowie Verschlechterung, hier durch Wäsche, eben von der Erstattung abziehen, § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB ist da eindeutig :-O
Mal ehrlich, würdest du für ein offensichtlich gebrauchtes und gewaschenes Bekleidungsstück den vollen Preis zahlen wollen?
G imager761
Ja, gewaschen. Aber darum geht es gar nicht. Es steht doch in den AGBs ganz klar drin, dass (auch wenn ich es gemacht hätte) ich mein Widerrufsrecht dadurch nicht verliere/aufhebe.