Zaun zwischen Nachbarn?

Es handelt sich hier um ein von Nachbarn aufgestellten Zaun.

Vorher stand da eine Hecke, höhe ca 1.50

Diw Hecke stand da schon als wir das Haus gekauft hatten vor 17 Jahren.

Beide besitzen ein Hund.

Die Nachbarn seit mehreren Jahren und wie seit 3 jahren.

Da unser Hund an dee Hecke vorbei muss, um in den Garten zu gelangen, laueete der nachbarshund direckt hinter dee Hecke um anzugreifen. Darurch hat die Hecke auch gelitten.

Vor ca 2 Wochen kam ich von der Arbeit und hatte Schock des Lebens: die Hecke war weg, was ich sah war ein vereostete, alter Maschendrahtzaun ( der jeden Tag zum zusammenfallen droht:\)

Wir wurden nicht mal informiert das die Hecke wegkommt und was neues aufgestellt wird, oder so.

Ich hatte die Nachbarn auch nicht gesehen um nachzufragen.

Ca 3 Tage später stellten die Nachbarn ein neuen Zaun auf, mit Abstand von ca 20 cm von dem altem, verrostetem Zaun.

Der auch nich nach dem Niedersächsischem Nachbarrecht korrekt aufgestellt ist: d.h. die Pfosten vom Zaun müssen zum Besitzer zeigen, es sei den es ist mit dem Nachbar abgeklärt und er hat keine Einwende.

Mit uns hatte keiner gesprochen.

Von unserer Seite sieht das echt fürchterlich aus:

# Rosst fällt ständig ab und liegt auf meinem Gehweg

#Laub (vom Nachbar-riesen Kirschbaum direckt am Zaun) Ansamlung zwischen den Zäunen, den ich nicht wegräumen kann, weil man da nicht drannkommt.

# nach einem Regen ist alles voller Matsch, weil auch zwischen den Zäunen sich Erde befindet, wo erstmal die Hecke stand.

# Hecke nicht vollständig entfernt, wächst an einer stelle weiter, ich komme da auch nicht drann um die zu entfernen.

Im Rathaus kann mir auch keiner helfen, wir müssen das selber regeln, nur leider möchten die Nachbarn nichts hören. Zum Anwallt möchte ich natürlich auch nicht rennen.

Es sind noch weitere Probleme vorhanden.

Sowie der riesen Kirschbaum am zaun direckt. Wenn die Kirschen reif sind, sieht unser Hof aus als da ein Blutbad war.

Ich bitte um Rat. Ich bin schon soweit, das Haus zu verkaufen. Aber es liegt uns sehr viel an diesem Haus.

H I L F E !!!!!

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Zaun, Auto und Motorrad
Muss ein Zaun einen Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Muss ein Zaun an Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Folgende Konstellation:

Durch unsere Wohnsiedlung führt eine relativ schmale Straße hindurch (Zone 30), nur etwa eine Spurbreite, dafür nur auf einer Seite ein Bürgersteig, welcher abgesenkt ist und das Niveau der Straße hat, bei Gegenverkehr wird hier drauf ausgewichen.

Auf Höhe unseres Grundstücks liegt der Bürgersteig auf der Gegenseite – also grenzt unser Grundstück (Garten/Grünstreifen) unmittelbar mit einem Bordstein an die Straße. Der bisherige, jetzt austauschwürdige Zaun liegt circa 1,5 Meter ins Grundstück hinein, da zu Zeiten des Hausbaus der vordere Grünstreifen von etwa einem guten Meter Breite an die Stadt/das Land abgetreten werden musste, für was auch immer, jedenfalls als Grünstreifen an der Straße entlang. Im Rahmen einer Straßenerneuerung bestand vor Jahren für uns die Möglichkeit diesen Grünstreifen zurück zu kaufen, was wir auch durchgeführt haben. Da immer wieder Fahrzeuge, gerne auch LKWs, unsere Grünpflanzen plattfahren und sich auch Hunde darin verewigen, was die Grünpflege unattraktiv erscheinen lässt, würde ich den neuen Zaun an und für sich gerne bündig am Bordstein entlang an der Straße entlang erstellen. Dies hieße, dass unser Zaun eine Bordsteinbreite, also vielleicht 20 cm Breite, von der Fahrbahn errichtet wäre. Wäre dies zulässig? Wenn theoretisch ein Fahrzeug mit großem/langem Außenspiegel unmittelbar bündig am Bordstein entlang fahren würde, wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass er mit dem Außenspiegel am Zaun hängen bleibt. Hier möchte ich natürlich vermeiden für so etwas haftbar gemacht zu werden.

In diesem guten Meter Grünstreifen liegen anteilig auch Versorgungsleitungen, die grundsätzlich zugänglich bleiben müssen, insofern darf hier zum Beispiel keine Mauer errichtet werden. Mir schwebt ein Drahtmattenzaun vor, welcher ja recht einfach wieder abzubauen ist (ist an den Pfosten verschraubt), wenn man dann wirklich jemand von der Stadt mal die Leitungen erneuern muss.

Falls hier niemand eine Antwort weiß, wo könnte ich das in Erfahrung bringen? Beim Bauamt?

Vielen Dank!

T3Fahrer

Recht, Grundstück, Zaun, Baurecht NRW, Auto und Motorrad
Werbung machen auf "unserem" Privatgrundstück aber der Zaun ist von der Stadt?

Hallo liebes Community,

leider wusste ich nicht wie genau ich die Frage formulieren sollte. Der genaue Sachverhalt sieht wie folgt aus. In der Geschichte dieses Grundstücks, kam es vor dass die Stadt hier ein Zaun bauen lies, für den Fall, dass das Gebäude abstürzt.

Vor einigen Tagen, wurden da Werbeplakate aufgehangen und als ich bei dem Werbenden angerufen habe, hieß es, dass sich die Werbeagentur die sich damit beschäftigt nie einen Fehler macht und immer alles mit der Stadt absprechen würde. Ich will dies auch gar nicht anfechten. Und ich weiß auch, dass man sogar auf eigenem Grundstück und eigenem Zaun, eine Baugenehmigung braucht um Werbung zu präsentieren, solange es von dem öffentlichen Verkehr aus zu sehen ist.

Nun zu meiner Frage, was genau müsste ich machen um genau wie diese Werbeagentur dieses Grundstück bzw. diesen Zaun zum werben zu nutzen. Hätte ich da vielleicht irgendwelche Vorteile bei der Stadt, weil dieser Zaun schließlich auf meinem Grundstück liegt oder kann ich das alles vergessen.

Ihr müsst wissen, es ist schon eine längere Fläche und quasi eine der wichtigen Hauptstraßen dieser Stadt...wenn da irgend eine Möglichkeit gibt dies auszunutzen würde ich das auch gerne machen. Egal wie schwer es ist.

Entschuldigung für die Orthographie

Werbung, Recht, Baugenehmigung, Grundstück, Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Werbeagentur, Zaun
Wie dick müssen Kanthölzer sein, um einen zwei Meter hohen Sichtschutz zu bauen?

Ich möchte einen jahrzehntealten Zaun ersetzen, der langsam in sich zusammenfällt und schon mehrmals notdürftig geflickt wurde.

Mir schwebt eine zwei Meter hohe Holzkonstruktion (bis 2,5 m ist an der Stelle erlaubt) mit Rauhspund vor. Also günstige Nut- und Federbretter, die ich vorher natürlich lackiere.

Der Zaun ist zur Wetterseite und soll auch Stürme und Orkane aushalten, die gerne mal 200 km/h haben können.

Nun meine Frage an Zimmerleute o.ä.

  • In welchem Abstand sollte man die Pfosten setzen, um auf Nummer sicher zu gehen?
  • Welche Stärke sollten die Kanthölzer haben?
  • Zu den Pfostenschuhen: Wenn diese U-Förmig sind, wie herum sollte man sie einbetonieren? Mit den Schenkeln parallel zur Grenze, oder mit den Schenkeln rechtwinklig zur Grenze (sodaß man bequem schrauben kann)? Für A spräche wohl, daß der Druck besser abgeleitet wird, für B die einfachere Montage?
  • Sind Fichtekanthölzer in Ordnung? Es soll jetzt kein Vermögen kosten (Eiche oder so), aber eben doch stabil genug sein.
  • Schrauben: Holzschrauben mit Außensechskant, oder Schloßschrauben und vorher Löcher durch das Kantholz bohren? Was ist stabiler?
  • Müssen es zwingend Edelstahlschrauben sein? Um die Bretter an die Kanthölzer zu schrauben, tun es da auch stinknormale Spax?

Wäre dankbar, wenn mir jemand paar Tips geben könnte.

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Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

Hi, liebe Ratgeber,

wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske

Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.

Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen

Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu

diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes

Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.

Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes

Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es

uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte

ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst

Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg

gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus

für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss

von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu

behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern

hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit

der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -

sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns

zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss

ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei

2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine

Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -

dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja

nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht

nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung

des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der

Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das

"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,

wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen

unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir

können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch

anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich

quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein

Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu

kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine

andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso

wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.

Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.

LG und Dank für die kommenden Antworten

Film, Recht, einfahrt, Grundstück, Wegerecht, Zaun, eingesperrt, Unterlassungsklage
Weidezaungerät bringt keinen Strom auf den Zaun. Wo liegt der Fehler?
  • Weidezaun erneuert mit 3 Zaunseilen (Höhen: 120 cm, 80 cm, 40 cm).
  • Der gesamte Weidezaun ist rund 1 km lang.
  • Beim Weidezaungerät handelt es sich um das Modell "Viehhüter N80D TD Agraro" http://www.landi.ch/shop/de/viehhueter-n80d-td-agraro-2

Das Gerät habe ich vor dem Anschliessen getestet und es funktionierte einwandfrei. Nun habe ich das Gerät mit einem dreiadrigen Kabel am Zaun angeschlossen (Zaun ist ca. 30m entfernt) angeschlossen. Einmal geerdet (direkt neben dem Gerät), die mittlere Höhe mit dem schwachen Zaunausgang verbunden und die höchste Höhe mit dem starken Zaunausgang. Als ich das Gerät eingeschaltet habe, lief die ganze Spannung direkt über die Erde in den Boden. Also neu verkabelt, und die Erde auch bis zum Zaun gezogen und dort in den Boden gesteckt. Gerät eingeschaltet - tickt zwar, gibt aber weder über den Erdanschluss, noch über die beiden andern Kontakte Spannung ab (Anzeige bleibt auf 0.0). Wenn ich alle Kontakte zum Zaun abnehme und das Gerät einschalte, dann liefert es über die Zaunausgänge die volle Spannung 11,2 kV. Schliesse ich den Zaun wieder an, fällt die Spannung auf 0,0.

Jemand eine Idee woran das liegen könnte? Oder noch besser: Einen Vorschlag wie ich das ganze anchliesse, dass es auch funktioniert. (Auf einer zweiten, kleinen Weide habe ich dasselbe Gerät, genau gleich angeschlossen. Dort funktioniert es einwandfrei).

Landwirtschaft, Elektronik, Strom, Elektrik, Zaun, Weide
Dogge (40kg schwer) randaliert am sehr dünnen Maschendraht-Zaun, sobald wir unseren!! Garten betreten. Wir haben ein Kleinkind...!

Guten Tag, 

wir wohnen in einem Reihenhaus. Zwischen unserem Garten und dem des Nachbars ist ein ganz dünner Maschendraht-Zaun. Die Gärten sind beide ca. 10m lang und 6m breit, sprich alles recht beengt. Der Nachbar hat eine 40kg. schwere Bordeaux-Dogge die, sobald wir unseren Garten betreten am Zaun so sehr randaliert, dass dieser sich unter ihrer Last in unseren Garten biegt. Es ist nur eine Frage der Zeit, das der Zaun nachgibt. Wir haben ein Kind von 2 Jahren, den wir nicht mehr im Garten spielen lassen können, denn wer kann in seinem eigenen Garten verhindern, das der Kleine mal nah an den Zaun rennt (beim Ball spielen z.B.).

Wir können auch niemals Besuch haben von anderen Kindern, die wir ja nicht so einschätzen können. Wir haben die Nachbarn zweimal angefleht einen höheren, festeren Zaun zu bauen, stattdessen haben sie noch einen Meter Maschendraht gespannt, so dass der Zaun jetzt ca. 150 hoch ist. Das beeindruckt den Hund aber nicht. 

Das Ordnungsamt meint, sie können erst einschreiten wenn was passiert ist. Sprich erst mal wird Kind zum Krüppel gebissen und dann haben wir Ruhe???

Was können wir noch tun? Ein zweiter Holzzaun kostet uns eine Stange Geld und wir finden es ungerecht, das wir das ausgeben müssen. Aber der Nachbar ist uneinsichtig und grüßt uns nicht mehr, als wären wir das Problem....

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Darf der Nachbar einen häßlichen "Zaun" an meine Grenze bauen?

Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Folgendes, neben mir wohnt ein Nachbar, die haben schon eine Weile mit uns Streß. Sie stören sich an unseren beiden Rottweilern, die eben ab und zu bellen.

Bisher waren dort Hecken, aber die haben sie dann auf 80 cm beschnitten. Im Sommer meinten sie zu UNS, wir könnten zusammen einen ordentlichen Zaun bauen, da es angeblich unsere Rottweiler sind, die sie stören und Zähne fletschen würden. Obwohl sie selber einen Dobermann haben, der auch ordentlich bellt.

Jetzt sind wir dran schuld obwohl wir schon viel länger die Hunde haben und bisher wider der Darstellungen der Nachbarn noch keinem Kind die Finger abgebissen wurden.

Ja und jetzt haben sie uns vor vollendete Tatsachen gestellt und einen "Zaun" an der Grenze gebaut, aber sowas habt ihr noch nicht gesehen. Das ist eine Konstruktion aus alten Eisenbahnschwellen, verschraubt mit irgendwelchen Kanthölzern und die Zwischenräume haben sie teils mit dicker Folie, teils mit Holzplatten aller Art ausgefüllt, darunter auch SPANPLATTEN und alte Möbelstücke!

Das Ding sieht fürchterlich aus, aber von ihrer Seite lassen sie wahrscheinlich Hecken davor wachsen und das stört die dann nicht und wir müssen uns diesen Mist anschauen.

Darf denn ein Nachbar solch ein offensichtlich gepfuschtes Konstrukt, das nur zweckmäßig einen "Zaun" darstellen soll und wohl dazu dient, daß sie uns nicht mehr sehen müssen, bauen?

Ich fand in der kommunalen Satzung nur, daß die Höhe 2,5 m nicht überschreiten darf, aber ihr Pseudozaun liegt sogar deutlich darunter (etwa 1,80 - 2,00 m, nicht mal ne waagrechte Oberkante)!

Wie ist "Zaun" und "Sichtschutz" definiert? Was kann man da tun?

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