Wie hoch darf der Nachbar in Niedersachsen seinen Zaun setzen,wenn die Grundstückshöhe nicht gleich ist?
Ich wohne in einem kl.Dorf in Niedersachsen.Unser Grundstück liegt ca.1,5 Meter tiefer als das Grundstück unseres Nachbarn.Dieser will nun auf seinem Grundstück einen Zaun errichten.Dadurch hätten wir in 2 Zimmern weniger Lichteinfall.Nun meine Frage:Wie hoch darf der Zaun des Nachbarn sein,wenn der Höhenunterschied schon mindestens 1,5 Meter beträgt. Brauche bitte nur Antworten von Personen,die sich mit der Materie auskennen.Danke !!
1 Antwort
Höhe und Abstand sind im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgeschrieben. Dennoch gibt es ein paar Orientierungsgrößen, mit denen zu rechnen ist. Zum einen sind Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze gelten sollen, rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm