Zaun wer muss bezahlen?
Hallo,
unsere Nachbarn wollen einen neuen Zaun bauen und haben uns gefragt ob es passt. Wir haben ja gesagt jedoch meinten sie jetzt wir sollten den Zaun selber bezahlen obwohl wir den Zaun nicht brauchen. Was sollen wir tun.
Lg
8 Antworten
Fassen wir mal zusammen: zunächst wer bestellt, bezahlt.
Aber dann kommt tatsächlich das Nachbarrecht:
Wenn du - auf Verlangen des Nachbarn- zur Einfriedung verpflichtet bist
wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen.
so als Beispiel, dann musst du die auf deinem Eigentum erstellen und auch unterhalten.
Sind beide Nachbarn verpflichtet, kann der Zaun auf die Grenze gesetzt werden und es herrscht Kostenteilung.
Es gibt aber auch Nachbargesetze, welches sowas dir für die jeweils rechte Grenze anlasten. Dann kann es noch ergänzende kommunale Vorschriften geben.,
der Zaun geht zu Lasten beider Parteien
Beide müssen sich die Kosten teilen, eine befriedung ist auf verlangen herzustellen. Natürlich muss es kein Luxuszaun sein.
Das stimmt so nicht. jedes Bundesland hat sein eigenes Nachbarrecht und zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen.
Jeder hat ein Recht auf angemessene, ortsübliche Einfriedung seines Grundstücks. Der Zaun ist genau auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Der Nachbar hat die durch die Arbeiten bedingten Beeinträchtigungen zu dulden und trägt die Hälfte der als angemessen anzusehenden Kosten.
Mir ist kein Landesnachbarrechtsgesetz bekannt, in welchem das anders geregelt wäre.
Dann kann ich das nicht prüfen, außer ich würde jetzt 16 LNachbGe nachlesen. Dann wäre zu klären, in welchem Bundesland der FS wohnt und ob dieser Spezialfall schon einmal dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt worden ist.
Scheint richtig zu sein. Wohnt also der FS in einem der beiden Bundesländern, gilt das von mir gesagte nicht. Er muss den Zaun auf seiner Seite errichten und die Kosten tragen.
Ist ja lustig, oder? Wenn sich die Nachbarn nicht riechen können, was ja ab und zu vorkommen soll, erstellt der eine Teil vor der Grenze eine Einfriedung und zahlt die Kosten. Der anderen Seite ist das natürlich vollkommen ungelegen und erstellt vor der Grenze eine eigene Einfriedung, natürlich auch auf eigene Kosten. Ergebnis: Zwei Zäune, doppelte Kosten. Dann entsteht im Zwischenraum, mithin auf der Grenze, ein Feuchtbiotop, bestehend aus Dreck, Wasser (ausdehnendem Eis), sowie verfaulendem, stinkendem Unkraut. Reinigen kann man das im Zweifel nicht. Dann wird´s im Sommer schwül. Die Landesgesetzgeber in diesen Ländern haben doch wohl nicht mehr alle Latten auf dem Zaun.
Das stimmt so nicht. Es gibt Bundesländer (z.B. Berlin), in denen klar geregelt ist, wer an welcher Grundstücksgrenze einzufrieden hat oder ob gemeinsam einzufrieden ist. Bei alleiniger Pflicht zur Einfriedung, sind auch die Kosten allein zu tragen.
Wenn beide Nachbarn einfrieden müssen, gelten §§ 24 Abs.2 Nr.4, 25 Abs. 2 LNachbG Berlin. Dort gilt nämlich nicht nur Einfriedungsrecht, sondern sogar Einfriedungspflicht für beide Nachbarn. Und dann ist das genauso geregelt, wie in meiner Antwort.
Gibt es bereits einen Zaun? Oder soll erstmalig einer gesetzt werden?
Wenn der Nachbar einen bereits bestehenden, intakten Zaun erneuern möchte, weil er ihm nicht gefällt, dann muss er das auf seine eigenen Kosten und auf seinem Grundstück tun.
Grundsätzlich finden sich die Angaben zur Einfriedungspflicht im Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes.
Das von dir?
Mein bescheidenes Wissen sagt mir, daß es sich um Länderrecht handelt. Also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.