Wenn man sich ein waldgrundstück kauft und in dem Wald eine Art Höhle bauen will kann man das dann einzäunen oder eher nicht auch wenn es fertig ist?
5 Antworten
Es gibt Wald- und Naturschutzgesetze = dort ist ein freies Betretungsrecht vorgegeben, das Du auch als Waldbesitzer nicht (auf Dauer) einschränken kannst/darfst
Außerdem sind Bauvorhaben stark reglementiert, wenn es überhaupt erlaubt ist (im Außenbereich, wozu Wald praktisch immer gehört), ist für den Wald ggf. eine Rodungserlaubnis erforderlich, weil die Nutzungsart geändert wird - auch wenn die Bäume stehen bleiben...
Eine Erlaubnis für eine Art "Wohngebäude" (in Höhlenform) wirst Du aber nicht bekommen, dazu spielen da Sachen wie Melderecht, Abwasserrecht, Abfallrecht usw. mit rein... (unerschlossenes Grundstück)
Nein darfst Du nicht Regeln die jeweiligen Waldgesetze
Baumaßnahmen sind ohnehin genehmigungspflichtig; zusätzlich besteht auch für Privatwald ein grundsätzliches öffentliches Betretungsrecht. Ausnahmen kann es länderspezifisch geben, oft bei besonderem Grund : Fällarbeiten, Schonkultur etc.
Einfach mal ins Landeswaldgesetz deines Bundeslandes schauen.
Du brauchst eine Baugenehmigung, in Deutschland für nahezu alles.