Wie dick müssen Kanthölzer sein, um einen zwei Meter hohen Sichtschutz zu bauen?

Ich möchte einen jahrzehntealten Zaun ersetzen, der langsam in sich zusammenfällt und schon mehrmals notdürftig geflickt wurde.

Mir schwebt eine zwei Meter hohe Holzkonstruktion (bis 2,5 m ist an der Stelle erlaubt) mit Rauhspund vor. Also günstige Nut- und Federbretter, die ich vorher natürlich lackiere.

Der Zaun ist zur Wetterseite und soll auch Stürme und Orkane aushalten, die gerne mal 200 km/h haben können.

Nun meine Frage an Zimmerleute o.ä.

  • In welchem Abstand sollte man die Pfosten setzen, um auf Nummer sicher zu gehen?
  • Welche Stärke sollten die Kanthölzer haben?
  • Zu den Pfostenschuhen: Wenn diese U-Förmig sind, wie herum sollte man sie einbetonieren? Mit den Schenkeln parallel zur Grenze, oder mit den Schenkeln rechtwinklig zur Grenze (sodaß man bequem schrauben kann)? Für A spräche wohl, daß der Druck besser abgeleitet wird, für B die einfachere Montage?
  • Sind Fichtekanthölzer in Ordnung? Es soll jetzt kein Vermögen kosten (Eiche oder so), aber eben doch stabil genug sein.
  • Schrauben: Holzschrauben mit Außensechskant, oder Schloßschrauben und vorher Löcher durch das Kantholz bohren? Was ist stabiler?
  • Müssen es zwingend Edelstahlschrauben sein? Um die Bretter an die Kanthölzer zu schrauben, tun es da auch stinknormale Spax?

Wäre dankbar, wenn mir jemand paar Tips geben könnte.

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Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

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Erneuerung eines Zaunes im Außenbereich?

Guten Tag!

Ich habe vor drei Jahren ein Haus mit Grundstück (in Thüringen) gekauft. Das Grundstück ist komplett eingefriedet. Der hintere Teil des Grundstückes (ca. 8m) befinden sich im Außenbereich. Hinter dem Grundstück befindet sich eine ca 250m breite Ackerfläche - dann kommt ein Wirtschaftsweg und dann soweit das Auge blicken kann wieder Äcker und Wiesen.

So weit - so gut!

Wir haben uns nun einen Hund gekauft. Sie werden es ahnen - der vorhandene Zaun ist mit ca. 90cm Höhe zu niedrig. Ich möchte den ledierten alten Zaun durch einen neuen Zaun ca, 140cm hoch ersetzen.

Nun sagte mir ein Freund, dass dies im Außenbereich nicht zulässig ist. Ich dürfte lediglich den alten Zaun reparieren.

Genau genommen müsse der Bereich meines Grundstückes eigentlich der Gemeinheit zur Verfügung stehen und dürfe gar nicht eingezäunt sein.

Ich kann es nicht fassen! Der Zaun wurde schon geliefert. 25m, davon 18m hintere Grundstücksabgrenzung und 7m zum Nachbargrundstück hin. Die Nachbargrundstücke sind ebenfalls im Außenbereich eingefriedet. Der eine Nachbar hat ebenfalls letztes Jahr neue Pfosten und Zaunsfelder gesetzt.

Aufgrund unseres Hundes sehe ich mich gezwungen den Zaun zu erneuern.

Was empfehlen Sie? Auf Knien bettelnd einen Bauantrag stellen (der wohl ganz sicher abgelehnt wird) oder den Zaun einfach errichten (außer meinen direkten Nachbarn kriegt dies keiner mit) und im Falle des Falles darauf pochen, dass der neue Zaun lediglich eine Ausbesserung / Reparatur des vorhandenen Zaunes darstellt? Vorhanden ist ein selbst zusammengeflickter Maschendrahtzaun - errichten möchte ich einen Doppelstab-Mattenzaun.

Ich bitte Sie um konstruktive Hilfe. Ich kann unmöglich den Hund auf meinem Grundstück angeleint oder gar im Zwinger lassen.

Vielen Herzlichen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Einfriedung
Einfriedung Grundstück Zaunhöhe und Sichtschutz?

So Leute meine Frau und ich haben ein Gewaltiges Problem...

Ich habe ein Reihnendhaus mit einem ca 120m2 großen Garten.... perfekt für meine kleine Tochter zum Spielen.

Da der Garten jedoch Parallel zum Gehweg verleuft... darf der Zaun nicht höher sein als 120 und muss Offen sein (zum Durchschauen) super damit jeder horst mir in meinen Garten gaffen kann... wer denkt sich sowas aus???? (Der Witz an der Sache der Rest vom Zaun der nicht Parallel zur Strasse verläuft darf 1.80 Hoch sein ohne Baugenehmigung Oo das hat mir die nette Dame von der Stadt gesagt... Wer denkt sich den sowas aus frag ich euch nochmal??? und zu welchem nutzen das mir jeder in den Garten Gaffen kann der Vorbei läuft????

Jetzt meinte die nette Dame von der Stadt.... ich kann ja ne Hecke hinten dran 180cm hoch wachsen lassen.... Gute Idee..... nur ich bin starker Allergiker und wirklich gegen viel Grünzeugs Allergisch. Eine Hecke ein Absolutes No Go...

Dann war ihr nächster vorschlag.... ja ich kann 3m von meinem Zaun entfernt einen Sichtschutz aufstellen... Ja leute dann brauch ich auch keinen Garten mehr.... Daraufhin wurde die nette Dame recht schnell Patzig und wollte mir keine anderen auskünfte mehr geben....

Soviel zur Vorgeschichte.... jetzt mein Anliegen.... A) wenn ich eine Künstlichehecke kaufe von 1.80 zählt die als Hecke... und ja sowas kann man kaufen xD???

Option B) direkt hinter dem Zaun Sonnenschutz Wand aufstellen zum Auf und zu Ziehen (Sonnenschutz wäre ja kein Sichtschutz und nicht Dauerhaft).... und immer wenn meine kleine Spielt das Zeug raus ziehn... abends wider einfahren....

Uns Gafft jetzt schon jeder in den Garten das ist doch nicht der Sin von etwas Privatsphäre... wenn ich Grille kann ich gleich jedem auf der Gasse ein Steak anbieten...

Achja eins noch bei einem ähnlichen Fall... alles was über die Vorgeschriebene höhe hinweg errichtet wird... muss um die cm die Überragen, der Zaun soweit ins Grundstück versetzt werden...

Bei dem beispiel 1.50m waren erlaubt der gute Mann baute 1.8m musste also 30cm von der Grundstückgrenze weg in seinem Grundstück den Zaun errichten.

Wie Gesagt die nette Dame gibt mir keine Auskunft mehr... Sie meinte: Sie ist nicht dazu da um jedem ein Schlupfloch in der Verordnung zu zeigen dem die 1.20m nicht passen... hat Sie ja schon recht....

Übrigens mein Haus Neubau... ist das einzigste mit Garten am Gehweg.... bei allen anderen Häusern (Diese sind Freistehend...) ist die 1.2m die Einfriedung des Vorgartens...

Sollte keiner einen Rat Wissen.... Gut es noch eine Andere Behörde an die ich mich wenden kann die über der Städtischen Bauamt steht?

Baurecht, Sichtschutz, Einfriedung

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