Guten Tag,

wir haben ein Hinterliegergrundstück in Brandenburg mit einem privatem Zufahrtsweg. das vordere Grundstück (Nachbargrundstück) umfasst unser Vorne also des Nachbarn Hinten sowie umschließt es auch unsere linke Seite (von der Straße und dem Haupteingang gesehehen wie ein „L“) und ist von der Lage her sein rechts. Unstrittig ist, dass wir uns die Kosten des Zauns für unser Vorn und deren Hinten teilen. Nur behauptet mein Nachbar, dass wir uns die Kosten seiner rechten und unserer linken Seite teilen müssen, da es für Hinterliegergrundstücke keine Regelung zur Einfriedung der Eigentümerseiten gibt.

Ist das so korrekt? dem Gesetzestext kann ich nur Regelungen für Gründstücke die an Straßen grenzen finden.

Hab ich etwas übersehen?

Danke für Ihre Antwort