Verwaltungsfachangestellte bei der Bundeswehr?
Hallo, da ich über meine Fragen im Internet nicht viel ausfindig machen konnte, stelle ich meine Fragen nun hier.
1. Frage: Muss ich in der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte in einer bestimmten Unterkunft von Montag bis Freitag leben/übernachten?
2. Frage: Habe ich während & nach der Ausbildung einen normalen Vollzeittag und kann dementsprechend normal nach Hause gehen/fahren?
3. Frage: Habe ich einen geregelten Ablauf der Arbeitszeiten? Z b von 7-15 Uhr, ohne Änderung, außer im Notfall.
4. Frage: Muss ich später oder während der Ausbildung bedingt woanders stationiert werden?
Ich danke schonmal im voraus.
LG Utsettengirl.
2 Antworten
Du bist eine normale Azubi in der Verwaltung des Bundes. Du hast dein Privatleben und Arbeitszeit wie andere auch.
Du bist keine Soldatin, eine VFA beim Bauamt ist ja auch keine Architektin.
Das Berufsbild ist genauso, wie jeder andere Berufsausbildung i. S. d. BBiG. Nur weil die Ausbildung bei der Bundeswehr durchgeführt wird, ist man nicht Soldat geworden, sondern weiterhin "Zivilist" mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einem Ausbildungsverhältnis ergeben.
Das heißt speziell auf deine Fragen:
- Nein, du wohnst da, wo du möchtest, auch in der Woche.
- Du hast einen normalen Arbeits-/Ausbildungstag, wie jeder andere auch und kannst (bzw. musst) dann auch nach Hause fahren.
- Es gilt auch für dich dann das ArbZG (bzw. für unter 18 Jährige zusätzlich noch das JArbSchG). Das heißt durchschnittlich darf die Arbeitszeit nicht 8 h werktäglich überschritten werden, es darf maximal 10 h gearbeitet werden. Da ein Tarifvertrag (TVAöD für Azubis bzw. TVöD für Angestellte) gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
- Man wird nirgendwo stationiert, weil man kein Soldat ist. Man hat einen Ausbildungsvertrag, in dem auch der Ausbildungsort steht. An diesem wird man ausgebildet. Wenn man an andere Standorte gehen muss, weil nur dort gewisse Lerninhalte vermittelt werden können, steht dies auch im Ausbildungsvertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Noch eine Anmerkung dazu, da du anscheinend sehr viel wert darauf legst, dass du täglich nach Hause kommst. Es kann sein, dass aufgrund Berufsschule oder sonstiger theoretischer Ausbildung, diese Ausbildungsstätte so weit entfernt liegt, dass eine tägliche Rückkehr faktisch nicht möglich ist. Im Regelfall bieten dann die Einrichtungen dort auch Unterkünfte an. Du bist aber nicht verpflichtet diese zu nutzen. Du kannst dich auch anderweitig einquartieren oder dir was anmieten.