Hallo Allerseits,

unser Vermieter ist Anfang Januar verstorben, das Erbe wird wohl eine Erbengemeinschaft antreten. Wer dieser Erbengemeinschaft angehört ist derzeit noch nicht geklärt, die Sache läuft momentan über das Nachlassgericht.

Jetzt habe ich mir anderweitig Wohneigentum gekauft und möchte das Mietverhältnis deshalb aufkündigen. Leider weiß ich nicht, wie und bei wem ich das momentan tun kann. Muss ich mich ans Nachlassgericht wenden oder wie ist da der gesetzliche Sachverhalt? Ich habe einen ganz normalen Mietvertrag, wie man ihn in jedem Schreibwarenladen kaufen kann. Kündigungsfrist 3 Monate.

Um fachkundigen Rat wäre ich sehr dankbar.