Hallo, Wir haben am 03.08.2015 (mit beginndatum 01.08.2015) einen Mietvertrag abgeschlossen mit folgender Klausel:

*Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsschluss auf ihr Rech zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags

Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.*

Wir waren der Eindruck dass wir am 30.04.2017 unsere Wohnung kündigen könnten (Mai, Juni und Juli als 3 Monate Kündigungsfrist). Aber jetz wurden wir informiert dass der Vertrag zum 01.08.2017 erstmal kündbar ist. Deshalb müssen wir die Miete bis 31.10.2017 bezahlen.

Wer hat recht? Wann söllten wir kündigen und bis wann müssen wir die Miete bezahlen?

Herzlichen Dank