Schreibe gerade an meiner BGB Hausarbeit und es geht um eine Online-Auktion wie bei eBay, und ich bin mir nicht sicher ob das höchste Gebot eine Annahme ist. Theoretisch schon weil es beim höchsten gebot nach der Auktion keine weitere Annahme des Auktionators bzw des Verkäufers bedarf.
Sind solche Auktionen genau gleich zu bewerten wie herkömmliche, „reale“ Auktionen ?
Oder sind da das angebot und die Annahme vertauscht ?