Was muss ich bei Auszahlung vom geerbten Haus beachten?
Meine drei Brüder und ich haben ein Haus mit Grundstück zu gleichen Teilen geerbt. Im Grundbuch sind alle eingetragen. Ein Bruder wohnt in dem Haus.
Ein anderer Bruder möchte nun das Haus übernehmen und uns ausbezahlen.
Was muss ich von rechtlicher Seite beachten?
Muss ich irgendwas versteuern?
Wer trägt die Kosten von der Grundbuchänderung?
3 Antworten
Meine Schwester hatte das damals einem Notar übertragen. Probleme gab es nicht und ich mußte mich auch nicht um sehr viel kümmern. Die Kosten trug meine Schwester, ich wurde nur ausbezahlt, Steuern hab ich keine bezahlt.
Salue
Meine Antwort kommt aus der Schweiz, die Bestimmungen sind aber vergleichbar.
Wenn der Bruder seine eventuelle Fremdfinanzierung zugesichert bekommen hat, Ihr Euch über den Wert des Hauses einig seit, dann könnt Dir bestimmt bei Eurem "Liegenschaftsamt" ein Formular bestellen oder Downloaden, wo man eine Handänderung anmelden muss. Bestimmt ist da auch gleich aufgeführt, unter welchen Bedingungen keine Steuern (Verwandtschaft) erhoben werden.
Die Kosten für die amtlichen Vorgänge würde ich durch vier teilen. Der neue Besitzer ist ja am Vorgang zweimal beteiligt, einmal als Verkäufer und einmal als Käufer.
Kosten für Notar und andere Umstände im Zusammenhang mit dem Handwechsel hingegen durch drei.
Tellensohn
Versteuern mußt Du nichts, ihr als Kinder habt einen Freibetrag von 400000€ /Kind.
Derjenige , der das Haus übernimmt , trägt auch die Kosten für die Grundbuchänderung.
Dein Bruder muss sich eh einen Notar nehmen, der soll dann alles regeln....das ist der einfachste Weg. Und falls noch Kosten anfallen werden die nicht so hoch sein.
Dankeschön für deine Antwort. ..