"Reset" der Erfahrungsstufe?

1 Antwort

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dumm gelaufen:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3713-stufengleiche-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236866.html

Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b (hierzu Ziff. 3.7.1.3.1).

Meine Personalabteilung ist ja auch nicht die Hellste, aber dort hätte man die Überprüfung der Tätigkeit noch die 2 Monate auf Eis gelegt.