Weihnachtsgeld in der 2-jährigen Elternzeit?


06.08.2021, 14:44

Ich arbeite als Erzieherin

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Jahressonderzahlung TVöD während der Elternzeit

§ 20 (4) TVöD:

Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,

1.für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen

Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch [gleichgestellt: Mutterschaftsgeldzuschuß] bestanden hat.

D. h in 2020 wurde die Jahressonderzahlung nicht gekürzt = Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist

2021 ist das darauffolgende Jahr - hier wird eine Kürzung vorgenommen:

in 2021 wird die Jahressonderzahlung um jeweils 1/12 pro Monat Elternzeit gekürzt - da Du das gesamte Jahr 2021 in Elternzeit bist, wird es um 12/12 gekürzt - daher keinen Anspruch.