Weihnachtsgeld in der 2-jährigen Elternzeit?
Hi, steht mir in der 2-jährigen Elternzeit Weihnachtsgeld zu?
Arbeite im öffentlichen Dienst / TvöD, Kind wurde im März 2020 geboren. Im Dezember 2020 habe ich noch Weihnachtsgeld bekommen. Wie sieht es dieses Jahr aus.
Gehe im März 2022 wieder arbeiten.
Ich arbeite als Erzieherin
1 Antwort
Jahressonderzahlung TVöD während der Elternzeit
§ 20 (4) TVöD:
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
1.für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen
Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch [gleichgestellt: Mutterschaftsgeldzuschuß] bestanden hat.
D. h in 2020 wurde die Jahressonderzahlung nicht gekürzt = Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist
2021 ist das darauffolgende Jahr - hier wird eine Kürzung vorgenommen:
in 2021 wird die Jahressonderzahlung um jeweils 1/12 pro Monat Elternzeit gekürzt - da Du das gesamte Jahr 2021 in Elternzeit bist, wird es um 12/12 gekürzt - daher keinen Anspruch.