Ein kleiner arbeitsrechtlicher Fall:

Eine Auszubildende im öffentlichen Dienst hat sich in der Öffentlichkeit schlecht über den Ausbilder/Arbeitgeber geäußert und dabei falsche Eindrücke erzeugt. Dies ist eine Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Überall steht, dass es diese Loyalitätspflicht von Auszubildenden und Arbeitnehmern gibt. Aber nirgendwo finde ich etwas darüber, wo diese Pflicht verschriftlicht ist bzw. woraus sie sich ergibt.

Könnte mir das jemand erklären?