Corona-Sonderzahlung in der Elternzeit?
Hi, ich arbeite als Erzieherin seit 2015 in der selben Einrichtung. (S8a im öffentlichen Dienst).
Seit 15.7.2019 befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und seit 01.02.2020 in Elternzeit (Geburt am 17.03.2020.)
Jetzt hat mir eine Kollegin gestern von der Prämie erzählt und war der Meinung, die bekäme ich auch...
Hat sie Recht?
Welche Bedingungen muss ich dafür erfüllen (Arbeitsverhältnistechnisch.)?
Wären ja dann in meinem Fall 600 EUR unversteuert, richtig?
- 600 Euro (S 2 bis S 8b bzw. EG 1 bis EG 8)
- 400 Euro (S 9 bis S 18 bzw. EG 9a bis EG 12)
- 300 Euro (EG 13 bis EG 15)
Danke
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Öffentlicher Dienst
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Da du während der Elternzeit kein Entgelt beziehst: meiner Meinung nach, bekommst du es dann nicht.