Hallo,

zum 01.01.2019 werde ich eine neue Arbeitsstelle in einer kreisfreien Stadtverwaltung, in Rheinland-Pfalz, antreten. Die Stelle ist bewertet mit E9a.

Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich mit E6 Stufe 3 eingruppiert. Hätte ich meine Arbeitsstelle nicht gewechselt würde ich zum 01.01.2019 in die Stufe 4 hochgestuft.

Mein Neuer Arbeitgeber wird mich jedoch bei E9a in der Stufe 3 behalten, hier muss ich 3 Jahre in dieser Stufe verbringen bis ich Stufe 4 erreiche. Quasi nochmal 3 Jahre Stufe 3 -.-

Meine Frage ist ob ich meine 3 Jahre in der Stufe 3 nicht mit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann damit der mich in der Stufe 4 einstuft.

Vielen Dank