Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?

Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.

Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...

Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.

Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...

...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:

Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.

Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)

Studium, Informatik, Öffentlicher Dienst, Teilzeit, TVöD, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufspraktikum Erzieherin Urlaub?

Hallo :)

Ich mache zurzeit mein Berufspraktikum zur Erzieherin in einer integrativen Kindertagesstätte. Ich weiß jetzt nicht ob das ne Rolle spielt aber ich mache die Ausbildung in Bayern :D Auf jeden Fall komme ich jetzt zu meiner Frage.

Und zwar steht in meinem Vertrag, dass mir 24 Urlaubstage zustehen. Ich habe einige in meiner Klasse gefragt, wie viel ihnen zusteht und sie hatten alle zwischen 26-29 Urlaubstage. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zu wenig habe, denn mir ist aufgefallen, dass wir in der Kita 24 Schließtage haben, das heißt, ich kann außerhalb der Schließtage keinen Urlaub nehmen. Im Sommer haben wir die 2. und 3. Woche geschlossen, das bedeutet ich müsste noch extra für die 4. Woche zur Arbeit gehen und dann endet mein Vertrag, weil der geht ja bis zum 31. August und das ist meiner Meinung nach sinnlos, weil man sich ja von allen schon vor den Ferien verabschiedet. Wenn ich in der Woche frei haben möchte, dann bräuchte ich 39 Überstunden und die werde ich auf keinen Fall zusammenbringen, zumal ich auch gerne mal unter der Woche bei dringenden Anliegen früher gehen wollen würde. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber schon die SPS-Praktikanten mit dem Urlaub beschissen hat, da diese sogar weniger wie ich hatten. Sie haben sich an die Schule gewandt und die hat das mit dem Arbeitgeber geregelt, sodass ihnen jetzt 29 Urlaubstage zustehen.

Lange Rede kurzer Sinn, wer weiß wie viele Urlaubstage mir gesetzlich zustehen würden?

Ich bin sehr dankbar über Antworten :)

Ausbildung, Berufspraktikum, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, TVöD, Urlaubsanspruch, Anerkennungsjahr, Ausbildung und Studium, Reisen und Urlaub, Beruf und Büro
TVAöD - Abschlussprämie, Abzüge oder nicht?

Hey, die Frage geht an Leute, die sich mit dem TVAöD (Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher-Dienst) auskennen und vielleicht bald auch an Rechtsexperten.

Folgende Situation:

Ich habe mit drei anderen Azubis eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Laut TVAöD §17 heißt es ja, das es eine Einmalzahlung von 400€ als Abschlussprämie gibt. Im zweiten Teil dazu heißt es: "Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"

Von unseren Prämien wurden Versicherungen usw abgezogen, obwohl wir ja garnichtmehr in dem Betrieb beschäftigt waren. Außerdem wurde mir das Jobticket für 31 Tage berechnet, obwohl ich es nur einen Tag im Besitz hatte, da ich es abgeben musste.

Ist das so richtig?

Für mich bedeutet der Gesetzestext, das auf die 400€ KEINE Abzüge für Versicherungen etc erfolgen (was ja auch logisch wäre, da ich ja nichtmehr gearbeitet habe).

Mittlerweile ist ein kleiner Streit zwischen uns und unserem alten Arbeitgeber daraus geworden, da die Lohnabteilung darauf beharrt, das es schon immer so gehandhabt wurde, was ich aber durch eine Abrechnung von einem früheren Azubi widerlegen kann.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Anwalt wird sich für die fehlenden 150€ ja nicht lohnen.

Kann mir da jemand die Rechtslage erklären?

Wäre euch sehr dankbar. Schönes Wochenende noch :P

Geld, Gehalt, Ausbildung, Recht, Lohn, TVöD
TVöD EG7 -> EG8 - Stufe 2?

Könntet ihr mir beim Verständnis helfen:

Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.

Es geht darum, dass ich nach meiner Ausbildung vor 5 Monaten beim neuen Arbeitgeber angefangen habe und mir versprochen wurde, die EG8 zu bekommen sobald meine Probezeit von sechs Monaten durch ist.

Wie ist das mit der "zurückgelegten Stufenlaufzeit" und dem "mindestens jedoch nach Stufe 2". Das habe ich aus dem Text nicht richtig verstanden. Komme ich aufgrund der Höhergruppierung automatisch in die Stufe 2, oder verlier ich das halbe Jahr in der Stufe 1?

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Um ehrlich zu sein verstehe ich die ganze TVöD Eingruppierung nicht. In unserem Team hat jeder eine andere EG/Stufe obwohl wir alle das gleiche machen. Der eine ist aufgrund seines Studiums mit der EG 10 gestartet auf eine Stelle die eigentlich bis EG9b ausgeschrieben ist, der andere Quereinsteiger ohne Studium oder Berufserfahrung in dem Gebiet fängt bei einer EG 9 Stufe 3 an... und ich und zwei andere sind bei der 7 gelandet, weil wir fisch aus der Ausbildung kommen, obwohl wir ausm Fach sind und mehr relevantes Wissen mitbringen als die Höhergruppierten... sehr verwirrend das ganze System. Ein Kollege meinte zu mir meinte, dass der öffentliche Dienst in der Hinsicht "fair" ist und man für die Tätigkeiten die mit der Stelle einhergehen entlohnt wird und nicht für irgendwelche irrelevanten Abschlüsse aufm Papier. Wie auch immer, Ist ja auch egal.

Gehalt, Öffentlicher Dienst, TVöD, Entgeltgruppe, Höhergruppierung, Ausbildung und Studium