Rückzahlung TVÖD vorzeitiges Abbrechen der Ausbildung?
Hallo,
ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zum Medizinisch Technischen Radiologieassistenten. Nun gefällt mir meine Ausbildung jedoch überhaupt nicht mehr und ich erwäge eine Kündigung. Da die Ausbildung nach dem TVÖD geregelt ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich meine bis jetzt erhaltene Vergütung für die Ausbildung zurückzahlen müsste ?
2 Antworten
Nein, auf keinen Fall musst du irgendwas zurück zahlen, nur das mit der Kündigung ist je nachdem ob du in der Probezeit bist oder schon nicht mehr mit gewissen Fristen verbunden.
Du konntest evtl auch einen Aufhebungsvertrag ansprechen, dieser geht aber nur wenn beide Seiten (Du/Betrieb) einverstanden sind.
Das würde ich einfach mal im Internet nachschauen, wie gesagt es muss im Einverständnis von beiden sein (Arbeitgeber muss dem auch zustimmen)
Das gute daran es kann sofort gemacht werden und ist nach der Unterschrift direkt gültig, dass heist wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt ist dein Arbeitsvertrag direkt aufgehoben, es kann aber sein das du deshalb kein arbeitslosen Geld bekommst, dadurch das du dem freiwillig zustimmst, dass musst du aber einfach mal googeln.
Lieber erstmal überlegen was man anstatt macht. Nicht einfach kündigen, dann bekommt man auch kein Geld vom Jobcenter.
Hey danke für deine schnelle Antwort. Das erleichtert mir diese schwere Entscheidung schon etwas. Wie würde denn so ein Aufhebungsvertrag aussehen ?