Eingruppierung TVöD bei Neueinstellung

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Hallo mariatia,

es gibt zwei Geltungsbereiche des TVöD: für den Bund und die Kommunen, abgekürzt TVöD-Bund und TVöD-VkA (=Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände). Gerade bei der Stufenzuordnung gibt es hier Unterschiede. Ich gehe mal davon aus, bei der möglichen Tätigkeit liegt der TVöd der Kommunen und hier der (größte) Verwaltungsbereich (TVöD-V) zugrunde. Tariftexte findest Du hier: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/

Siehe dort § 16 Abs. 2: Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Die Stufe 4 ist schon eine Anerkennung im Sinne des o.g. § 16 Abs. 2 Satz 3. Ob "mehr" drin ist, ist Verhandlungssache. Zwingen oder eine nachträgliche Anerkennung kannst Du den Arbeitgeber nicht; wenn er noch andere interessante Bewerber/innen hat, kann/muss er u.U. auf diese zurückgreifen.

Also: gut und sorgfältig argumentieren ist wichtig !

Alles Gute, martin


mariatia 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 22:13

vielen Dank lieber Martin für deine ausführliche Antwort, ich habe mich dafür entschieden nicht mehr über die Einstufung zu verhandeln, wie gesagt sonst würde er ggf. auf andere Bewerber zurückgreifen und das Risiko wollte ich nicht eingehen. Liebe Grüße Maria

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Man kann immer über alles verhandeln. Versuch macht klug. Allerdings gibt es sicher auch geldwerten Vorteil, der nicht direkt auf dem Gehaltszettel steht. Zum Beispiel Vorteile bei den Versicherungen, etc. Das solltest Du mit einrechnen, sonst haust Du Dich vielleicht ins Aus.


mariatia 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 16:18

da hast du sicherlich recht, danke für deine Antwort. Ich frage mich nur, ob dem Vorgesetzten bei der Einstufung die Hände gebunden sind und eine höhere Einstufung grundsätzlich nicht möglich ist.

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Es ist ein Wunder, dass du die Stufe 4 bekommen hast! Gem §16 TVÖD ist das Höchst eigentlich die Stufe 3!