Wie kann man einen alten, störrischen, wenig gebildeten Vermieter dazu bringen, dass er einem Zugang zum Zählerkasten gewährt?

Achtung!

(Und nein, ich ziehe nicht um.)

Die Urteile AG Köln, Urteil 201 C 464/12 und AG Charlottenburg vom 3.7.2018 – 203 C 60/18 sind mir bereits bekannt und müssen auch nicht diskutiert werden.

Sachverhalt: Im Haus des Vermieters, das er selbst bewohnt, gibt es einen einzigen Mieter. Es ist kein Mehrfamilienhaus. Der Vermieter ist Privatvermieter, es gibt keine Hausverwaltung, keinen Hausmeister. Der Stromzähler und die Sicherungen befinden sich im Stromzählerkasten. Dieser Zählerkasten war immer offen.

Seit wenigen Tagen nun ist dieser Zählerkasten abgeschlossen.

Zählerkasten befindet sich frei zugänglich im Eingangsbereich des Hauses.

Wie könnte ich nun elegant dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in das Schloss rein steckt ohne dass ich diesbezüglich mit dem Vermieter in Kontakt komme?

Man muss hierbei wirklich beachten (!): Der Vermieter lässt nicht mit sich reden. Er ist Argumenten in der Regel nicht zugänglich, sondern nur Anweisungen Dritter. Er akzeptiert nur "Autoritäten" wie z.B. Mitarbeiter vom Netzbetreiber oder Behörden. Wenn ich etwas sage, dann stellt er sich immer quer und tickt schnell sehr heftig aus, weil er gerne "Macht und Kontrolle" hat, auch wenn das wirklich lächerlich ist. Aber es ist ein Dickschädel und bleibt es wohl auch für immer.

Daher würde ich gerne wissen, ob ein Netzbetreiber/Messstellenbetreiber diesbezüglich auch eine Rechtsauffassung hat und evtl. tätig werden könnte, indem er dem Vermieter einen 3-Zeiler per Post zuschickt, wo halt drin steht, dass er dem Mieter jederzeit Zugang zum Zählerkasten gewähren muss. Das zum Beispiel wäre nämlich für mich am "elegantesten".

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Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

Prüfung, Strom, Recht, Behörden, Elektriker, Messtechnik, Stromzähler, Verbraucherrecht, Netzbetreiber
Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

Ich habe nun einige Fragen durchstöbert und einige Forenbeiträge im Netz dazu gelesen, konnte bislang aber nicht wirklich fündig werden. Ich weiß nun, dass es beispielsweise "Benutzerplomben" gibt und eben andere Plomben. Was genau "Benutzerplomben" sind kann ich nur vermuten.

Ich habe der Frage 3 Bilder hinzugefügt!

Bitte die Erklärung zum Hauptbild beachten! Schwarze Felder dienen bloß zur Anonymisierung.

Erklärung Hauptbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist! Diese Plombe hat jemand entfernt, den ich nicht kenne. Diese Plombe fehlt jetzt seit mehreren Wochen. Und der Netzbetreiber scheint darüber informiert zu sein. Der Typ, der sie entfernt hat, hat dies im Auftrag des Vermieters (Vermieter = Hauseigentümer) getan. Ich habe ihn selbst dabei gesehen. Er war nicht bei mir angemeldet. Er hatte keinen Dienstwagen und keine Arbeitsklamotten an. Das erschien mir alles sehr spanisch!

Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

Denn (!): Ich dachte immer, dass das nur diejenigen Elektriker machen dürfen, die speziell vom Netzbetreiber eine Zulassung dafür haben und dementsprechend auch sofort wieder neu plombieren, nachdem sie eine Plombe für Arbeiten entfernt haben. Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!).

Würde mich sehr über umfassende Aufklärung freuen!

Bild zum Beitrag
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Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

Sachlage:

  • alter Stromzähler soll/muss ausgetauscht werden gegen eine moderne Messeinrichtung. (=mMe)
  • am alten Stromzähler war etwas laut dem Monteur nicht in Ordnung
  • das, was nicht in Ordnung war, sollte laut Monteur von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung gebracht werden (der auch eine spezielle Zulassung vom Netzbetreiber hat)
  • dies war vermutlich nicht der Fall, stattdessen hat ein nicht zugelassener Bekannter des Vermieters am Stromzähler gearbeitet
  • der Bekannte hat die Plombe entfernt
  • es wurde nicht neu plombiert
  • Stromzähler war über mehrere Wochen lang unplombiert
  • Anruf beim Netzbetreiber ergab' die Auskunft, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!)
  • nun liegt ein neuer Termin vor, da schließlich beim letzten Termin nicht gewechselt werden konnte (der Monteur sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage")

Wenn der Monteur nun zum Zählerwechsel aufschlägt und den Stromzähler in Augenschein nimmt und dann feststellt, dass die Plombe, die er letztes Mal dran gemacht hat, zerstört und entfernt wurde:

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?

Was wird er möglicherweise tun?

(Hintergrund des Fragenkomplexes sind die relativ vielen, sehr unterschiedlichen Antworten in ähnlichen Fragen; selbst 5 verschiedene Elektriker geben 5 verschiedene Antworten; Und der Punkt ist einfach auch, dass das Entfernen und Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.)

[Und, ja, es ist bereits bekannt, dass das grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Ich habe insofern aber doch etwas damit zu tun, weil der Stromzähler meinen Stromverbrauch zählt, weil ich der Mieter bin. Und ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl.]

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Was machen Netzbetreiber mit einer Plombenöffnungsmeldung?

Hatte dazu bereits thematisch sehr ähnliche Fragen gestellt.

Die Sachlage ist: Der Stromzähler, der meinen Stromverbrauch zählt, war plombiert. Plombiert wurde er durch einen Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers (zugleich Messstellenbetreiber) da war und die Stromzähler wechseln sollte. Dies konnte er bei einem der beiden Zähler jedoch nicht machen, weil da was nicht in Ordnung war. Er sprach konkret von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". Es wurde auch ein Mängelbericht angefertigt. Der Monteur erklärte, dass das von einem Elektromeisterbetrieb im Auftrag des Hauseigentümers in Ordnung gebracht werden muss. (Laut meiner Recherche muss der Betrieb überdies hinaus aber auch konkret eine Zulassung des Netzbetreibers haben, um bestimmte Arbeiten an Stromzählern durchführen zu dürfen.)

Nun war aber "irgendjemand" da. Allem Anschein nach jedenfalls kein eingetragener Betrieb, sondern ein Bekannter des Vermieters, der die diese Plombe, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand, entfernt hat. Und es wurde auch nicht neu plombiert.

Auf Nachfrage erklärte man mir in einem Telefonat, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

Konkret frage ich also:

Kann jeder Trottel an den Stromzähler ran, solange er danach eine Plombenöffnungsmeldung macht? Und gibt es speziell dafür ein Formular? Oder kann man das auch telefonisch machen?

Achtung (!): Der Sohn des Vermieters hatte da wohl irgendwas gemeldet; also er teilte dem Netzbetreiber wohl telefonisch mit, dass "jetzt alles in Ordnung" sei. Ob er auch gesagt hat, dass die Plombe jetzt fehlt, weiß ich nicht. Tatsache ist: Seit mehreren Wochen ist jetzt kleine Plombe dran.

Und ich weiß bloß, dass das Entfernen und/oder Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.

Leider liegen mir jetzt viele widersprüchliche Aussagen zum Sachverhalt vor.

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Wie kann ein Netzbetreiber beweisen, dass man den Stromzähler manipuliert hat?

(Vorweg (!): Ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl. Mir sind sämtliche Straftatbestände in dem Zusammenhang bekannt und ich distanziere mich von Straftaten. Auch habe ich absolut keine Ahnung davon wie und was ich an einem Stromzähler manipulieren könnte und ich würde auch niemals irgendwen mit Manipulation beauftragen, da ich mir sicher bin, dass so etwas sowieso raus kommt!)

Hintergrund der Frage ist reines Interesse an Wissen. Und es ist so, dass ich eben ein Telefonat mit dem Netzbetreiber hatte. Damit ist nun die "Bombe" hoch gegangen offensichtlich. Und ich weiß noch nicht genau welche Folgen das haben kann. Hatte in dem Zusammenhang bereits andere Fragen gestellt. Leider kamen dazu auch viele unsachliche Angriffe verschwörungstheoretischer Natur. Ich bitte an dieser Stelle nachdrücklich darum von so etwas Abstand zu nehmen.

Ich hatte neulich festgestellt und auch mit Fotobeweisen dokumentiert, dass die Plombe des Stromzählers entfernt wurde. Danach wurde nicht neu verplombt. Ich hatte seitens des Vermieters die Info erhalten, dass der, der es gemacht hatte, die Berechtigung vom Netzbetreiber erhalten habe. Der, der es gemacht hatte, sah aber nicht aus wie ein zugelassener Elektriker. Das ist das, was ich bloß mit eigenen Augen gesehen habe (!).

Nun habe ich mit einer Mitarbeiterin des Netzbetreibers telefoniert. Wollte eigentlich nur wissen wann der neue Stromzähler kommt. Die Mitarbeiterin wurde währenddessen hellhörig und erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf. Sie erklärte weiter, dass ich ja jetzt machen könnte was ich wollte und manipulieren könnte. Ich erklärte, dass ich nicht mal weiß wie das geht und sowas auch nicht im Sinn hätte, weil ich keine Probleme gebrauchen kann. Und dass die ganze Sache an und für sich auch Sache des Vermieter sei. Denn ich bin nur der Mieter. Der Stromzähler allerdings zählt meinen Strom. Insofern habe ich dann doch etwas damit zu tun und aus meiner eigenen Sicht auch bloß ein Interesse daran, dass alles funktioniert und alles seine Richtigkeit hat (!). Die Mitarbeiterin sagte dann, sie wird jetzt im Haus mal etwas telefonieren und man würde sich für Rückfragen bei mir melden. Auf Nachfrage hin, ob der ganze Vorgang nun beschleunigt würde, erklärte Sie mir, "Ja, davon können Sie ausgehen." Und vorher erklärte sie mir noch, dass der Fremddienstleister (der Monteur) den Auftrag bereits bekommen hatte, aber eben erst dann kommt, wenn sich die Tour "lohnt", wenn also im selben Gebiet noch mehrere andere Stromzähler zu wechseln sind.

Was haltet ihr davon?

Wie könnte jetzt ein Netzbetreiber beweisen, dass ich etwas manipuliert habe?

Wohl bemerkt (!): Dass jemand Anderes am Stromzähler dran war und die Plombe entfernt hat, das ist bekannt. Das hat derjenige nämlich bereits zugegeben gegenüber dem Netzbetreiber! Das ist dokumentiert!)

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Ist bei diesem Zählerschrank und dessen Inhalt für Fachleute ersichtlich, ob ein Zählerwechsel problemlos umsetzbar ist?

So... Jetzt kommt der Lackmustest nachdem ich bereits in einer thematisch ähnlichen Frage sehr interessante, zum Teil aber auch widersprüchliche Antworten bekommen habe. Nun möchte ich also mit Fotos die jetzigen Stromzähler und das gesamte "Drum herum" zeigen, in der Hoffnung, dass Fachleute mir in Antworten möglicherweise erklären können, wie wahrscheinlich es ist, dass für den Eigentümer Kosten entstehen werden, weil nämlich der Zählerschrank umgebaut werden muss.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ich mich ohnehin grundsätzlich für solche Themen interessiere und wirklich konkret zu meiner Fragestellung Antworten wünsche und keine Gegenfragen oder Spekulationen über mein Wesen.

Zum Schluss möchte ich auf einen Text der Verbraucherzentrale hinweisen, der besagt, dass bei einem Viertel aller Haushalte in Deutschland ein Umbau des Zählerschranks notwendig ist, besonders bei Bauten vor 1965 und (!) dass dies mehrere tausend Euro kostet.

Zu guter Letzt: Das Haus wurde vor 1920 gebaut. Wann die Elektrik installiert wurde: Unbekannt. Als Laie möchte ich nun auch keine Vermutungen abgeben, da den Leuten, die wirklich Ahnung haben, die Bilder vlt. schon mehr verraten könnten.

Letzter Hinweis ergänzend: Ich würde auch gerne wissen was die Buchstaben bedeuten, die ich rot umkringelt habe. Links auf dem Zähler steht "NH" und rechts "NZ". Die weissen Balken habe ich aus Datenschutzgründen hin gemacht.

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Was passiert bei einem Stromzähler-Wechsel, wenn die technischen Voraussetzungen nicht stimmen?

Ich möchte Bezug auf folgenden Textausschnitt von einer Seite der Verbraucherzentrale nehmen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

Achtung! Ich bin kein Techniker! Ich kenne mich nur sehr, sehr wenig mit Elektrotechnik aus! Und ich bitte darum Diskussionen über mietrechtliche Aspekte zu unterlassen.

Fakt ist: Es steht ein Wechsel der Stromzähler an. Die Firma hat sich bereits angekündigt. Das Datum steht fest.

Mit dem von mir zitierten Text ist folgende Frage unbeantwortet:

Was konkret passiert, wenn der Elektriker (der im Auftrag des Messstellenbetreibers) vor Ort ist und feststellt, dass ein Umbau des Zählerschranks zwingend notwendig sein wird?

Antwort 1: Der Elektriker wird das vor Ort dann tun (also das, was notwendig ist). Die Rechnung geht dann an den Hauseigentümer.

Antwort 2: Der Elektriker wird vor Ort alles abbrechen und dem Hauseigentümer mitteilen, dass der Wechsel der Stromzähler nicht möglich ist, weil der Zählerschrank erst umgebaut werden muss. Und das wiederum wird dann ein Elektrofachbetrieb (Meisterbetrieb) seiner Wahl sein. Und das Ganze hat fertig zu sein mit einer Frist bis zum XX.XX.. Danach wird ein neuer Termin gemacht, zu welchem dann der Elektriker im Auftrag des Messstellenbetreibers anrückt, um schlussendlich die neuen Stromzähler einzubauen.

Antwort 3: Der Elektriker wird vor Ort alles abbrechen und dem Messstellenbetreiber (vielleicht auch dem Hauseigentümer?) mitteilen, dass ein Wechsel nicht möglich ist. Und es passiert einfach gar nichts.

Antwort 4: Der Elektriker wird vor Ort die Stromzähler ausbauen und abreisen.

Antwort 5: Andere Antwort, nämlich...:

Andere Antwort: 67%
Antwort 2 17%
Antwort 4 17%
Antwort 1 0%
Antwort 3 0%
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2 Stromzähler wegen Nachtspeicherheizung die raus kommt muss ich 2 Anbieter auswählen?

Also ich ziehe Bald um in ein EFH mit Nachtspeicherheizung. Mein Vermieter meinte ich kann schon mal Stromanbieter aussuchen und gab mir 2 Zählernummern. 1. Strom und 2. Strom Heizung.

Aktuell wird das Heizsystem erneuert und Statt Nachtspeicher wird es wenn ich darin wohne so eine Pellet Heizanlage.

Nun meine Frage: Muss ich 2 Stromanbieter und Rechnungen Zahlen oder wie sieht das aus? Wenn das Nachtspeicher raus kommt dann ist doch Schwachsinn? Gut der Pellet zündet ja auch mit Strom soweit ich weis aber hab 0 Ahnung was für einen Tarif ich auswählen soll. Der Vermieter meinte das mein Vormieter Heizstrom monatlich 150€ zahlen musste und Strom normal 55€.

Ich bin ein Technik freak und mein Strom verbrauch schätze ich mal im Jahr auf ca. 3500kW (Nur Geräte usw kein Heizung) aber sicherheitshalber habe ich mir gedacht fürs erste 5000kW Vertrag zu nehmen, nächstes Jahr kann ich es ja anpassen. Aber Heizstrom? Ich muss gestehen ich ziehe das erste mal in ein eigenes zuhause da ich bisher immer bei Eltern gelebt habe deshalb wegen Nachtspeicherheizung wird das etwas komplex für mich einen passenden Vertrag zu wählen, und warum überhaupt wenn die eh raus kommt?

Zum Umzug sind es noch ca. 3 Wochen und bis dahin will ich alles bereit haben bevor ich böse Überraschungen bekomme wie z.B. das der Strom zum Stadtwerke Preisen abgezogen wird usw.

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Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

Ich habe mich nochmals mit dem Thema "Smart Meter" usw. beschäftigt und habe nun Einiges im Internet gelesen.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

Nun ist es Februar und es ist noch nichts weiter passiert.

Ich habe nun auf einer Seite der Verbraucherzentrale in einem roten Infokasten folgende Zeilen gelesen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

In diesem Zusammenhang würde ich also gerne wissen:

Was kann da auf mich zu kommen?

Abgesehen davon, dass ich Bedenken habe, dass der neue Zähler nicht korrekt zählen könnte und dass mein Datenschutz auf der Strecke bleibt, weiß ich jetzt nicht so genau, was es mit diesen Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss, was ja wahrscheinlich ist.

Kann ich mich zurücklehnen, weil es Sache des Vermieter ist? Oder werden da Kosten direkt auf mich zukommen?

Denn, wenn dem so sein sollte (!).... dann hat mir noch keine erklärt, wie ich Rechnungen bezahlen soll, die in die Tausende gehen.

Und auch wenn der Vermieter (, der ein Privatmann ist, ohne Hausverwaltung/"ohne alles") etwaige Kosten dann auf die Miete umlegen würde, was rein mietvertraglich schwierig sein könnte für ihn, dann könnte ich die Miete vermutlich nicht mehr bezahlen.

Bitte um konkrete Antworten. Also bitte nicht nur stumpf das Messstellenbetriebsgesetz zitieren.

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