Wie rechnet man einen Zwischenzähler ab?
Hallo liebe Leute,
Eine Bekannte hat eine Kellerwohnung bezogen, welche vorher nie als Wohnraum genutzt wurde. Aus diesem Grund gibt es für besagte Wohnung keinen eigenen Stromzähler.
Es wurde ein Zwischenzähler eingebaut, welcher an den Allgemein-Stromzähler angeschlossen ist.
Gehe ich nun richtig in der Annahme, das ihr auf dem Zwischenzähler angezeigter Verbrauch von dem auf dem Allgemein-Stromzähler abgezogen wird, damit die anderen Hausbewohner nicht führ ihren Verbrauch mitzahlen müssen?
Aber wie wird dieser abgerechnet?
Die Stromkosten welche über den Allgemein-Stromzähler abgerechnet werden, meist zB Strom und Licht im Treppenhaus und Keller werden doch über die Nebenkosten auf alle Mietparteien aufgeteilt und mit der Jahresabrechnung fällig.
Hat meine Bekannte nicht genau hier den meisten Verbrauch und müsste demnach eine Höhere Pauschale für die Nutzung des Allgemeinstrom zahlen?
Oder hab ich hier einen Denkfehler und Sie zahlt nur den Verbrauch welcher ihr Zwichenzähler anzeigt?
Liebe Grüße
2 Antworten
Bei beiden Zählern muss zunächst der Jahresverbrauch ermittelt werden.
- Erst einmal wird der Hauptzähler abgelesen. Der abgelesene Zählerstand wird vom Zählerstand des Vorjahres abgezogen. Die Differenz ergibt den Gesamt-Jahresverbrauch.
- Jetzt das gleiche beim Zwischenzähler: Den Zählerstand ablesen und vom Zählerstand des Vorjahres abziehen. Die Differenz ergibt den Jahresverbrauch der Kellerwohnung.
- Die Gesamtkosten für den Allgemeinstrom (Rechnungsbetrag für Bereitstellung + Stromkosten) werden per Dreisatz anteilig auf die Kellerwohnung umgelegt. Hinzu kommen die Kosten - falls diese umgelegt werden - für den Zwischenzähler.
- Der Restbetrag wird anteilig - wie bisher - auf die Anzahl der Wohneinheiten umgelegt.
Beispielrechnung:

Es wurde ein Zwischenzähler eingebaut, welcher an den Allgemein-Stromzähler angeschlossen ist.
Gehe ich nun richtig in der Annahme, das ihr auf dem Zwischenzähler angezeigter Verbrauch von dem auf dem Allgemein-Stromzähler abgezogen wird, damit die anderen Hausbewohner nicht führ ihren Verbrauch mitzahlen müssen?
Richtig.
Vom Zählerstand des Allgemeinen Zählers wird der Zwischenzählerstand abgezogen.
Der Übrige Verbrauch wird auf alle Bewohner/oder Wohnungen, je nach dem wie du es aufteilst, aufgeteilt.
Entscheidend ist, dass der Zwischenzähler geeicht, und für Abrechnungen zugelassen ist.