Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromzähler auf korrekte Funktionsweise zu prüfen?

Hey,

folgender Sachverhalt:

Wir sind insgesamt 2 Mietparteien, die in einem Anbau von dem Haus (je 2-Zimmer-Wohnungen) unseres Vermieters wohnen - wir sind also quasi Nachbarn und verstehen uns soweit sehr gut. Nun hatte ich kürzlich einen Experten bei mir zu Gast, der den Verbrauch der gesamten Wohnung gemessen und mit verschiedenen Ablesungen verglichen hat. Daraus resultiert für mich ein täglicher Verbrauch von ca. 5 kw/h. Meine Nachbarin hat kürzlich ihre Jahresendabrechnung bekommen und bei ihr ist der Verbrauch nahezu identisch, teilweise hatten wir einen Tagesverbrauch von bis zu 10 kw/h gemessen.

Das Problem an der ganzen Sache: Beide Mietparteien sind in Vollzeit berufstätig und so gut wie nie zuhause. Unsere Elektrogeräte wurden von unserem befreundetem Experten durchgemessen und kontrolliert und bei uns läuft in unserer Abwesenheit nichts auf Standby. Ihm und uns ist völlig schleierhaft, wie dieser Verbrauch zustande kommt. Wir vermuteten auch schon einen Stromklau durch unseren Vermieter, wüssten aber nicht, wie er in einem 3-Personen-Haushalt soviel Strom verbrauchen könnt. (Mein Zähler befindet sich dummerweise im Haus meines Vermieters, der meiner Nachbarin jedoch in ihrer Wohnung - mit dem gleichen Ergebnis).

Als wir unserem Vermieter den Sachverhalt mitgeteilt haben hat er das lediglich zur Kenntniss genommen und sich nicht angeschickt, weitere Maßnahmen zu unternehmen. Er hat uns nur mitgeteilt, dass ihm aufgefallen sei, dass der Stromzähler seit 1974 nicht mehr geeicht ist.

Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen? Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen? An welche Behörde muss man sich wenden? Unternimmt er vielleicht deswegen nichts, weil er bei Veröffentlichung mit Bußgeldern zu rechnen hat? Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?

Hinzu kommt erschwerend, dass sein Sohn von Beruf Elektriker ist, was unseren Verdacht erhärtet...

Mietrecht, Vermieter, Stromverbrauch, Stromzähler, Zählerstand, Stromklau
Stromzähler dreht sich unterschiedlich schnell bei gleichem Stromverbrauch - bitte Hilfe

Hallo, heute habe ich eine Jahresendabrechnung von Vattenfall für Nachtstrom erhalten, die mich sehr stutzig macht. Demnach ist mein Verbrauch 2013 doppelt so hoch wie in den acht Jahren zuvor - ich lag immer recht konstant bei 7000 kWh/Jahr. Nun sind es 13.680 kWh, obwohl ich mein Heizverhalten nicht geändert habe. Zuerst dachte, dass Vattenfall mal wieder eine fehlerhafte Rechnung rausgeschickt hat, was in der Vergangenheit schon öfters vorkam. Also bin ich in den Hausflur um den Stromzählerstand zu checken und musste feststellen, dass er in der Rechnung fast korrekt erfasst war. Das erschreckt mich sehr und mir ist folgendes aufgefallen: als ich heute um etwa 23 Uhr den Stand notiert habe, hat sich die Scheibe extrem schnell gedreht (viel schneller bei den restlichen Stromzählern im Hausflur), man konnte beobachten, dass sich die Zahl hinter dem Komma ebenso schnell mitgedreht hat. Nun bin ich eben nochmal zum Stromzähler gegangen und nun dreht sich die Scheibe wieder sehr langsam. Es ist ein separater Stromzähler, nur für meine Nachtspeicherheizungen (Tagstrom wird von einem anderen Gerät erfasst) und ich habe während dieser Zeit keine Umstellungen an den Heizungen vorgenommen. Wie kann es da sein, dass sich die Scheibe inklusive der Zähler so unterschiedlich verhalten? Wird Strom manchmal unregelmässig erfasst? Ich habe von der Materie keine Ahnung und würde mich sehr, sehr über fachmännische Antworten freuen. Danke!

Stromverbrauch, Nachtspeicherheizung, Stromrechnung, Stromzähler
Alter Stromzähler lässt sich nicht ausbauen

Hallo zusammen, wir haben ein sehr altes Haus gekauft (100 Jahre alt) und jetzt kommt die EnBW und möchte den Zähler tauschen, da er nicht mehr geeicht ist und augebaut werden muss. Das wäre alles kein Problem, wenn unsere Leitungen nicht so alt wären. Unsere Leitungen sind noch mit Stoff ummantelt. Der EnBW-Mitarbeiter sowie auch unabhängiger Elektriker meinten, dass sie den Zähler zwar ausbauen können, aber keine Garantie geben könnten für die alten Leitungen, d.h. es könnte passieren, dass die Leitungen in ihren Händen zerbrösseln und man die komplete Elektrik neu machen müsste (wird sehr teuer). Da wir aber das Haus in ca. 5-7 Jahren abreisen möchten, wollen wir so eine Investition nicht mehr machen. Jetzt habe ich folgende Idee und weiß aber nicht ob so etwas möglich ist und zwar haben wir im Keller eine ca. 30 Jahre alte Stromzuleitung (früher kam der Strom über eine Freiluftleitung über die Dächer). Diese Leitung ist somit im Vergleich zu den alten Leitungen an dem Zähler neu. Kann man an die "neue" Leitung einfach einen neuen Zähler einbauen und den alten Zähler der danach kommt einfach eingebaut lassen? Lässt so etwas der Netzbtreiber zu? Man dürfte dann natürlich nur noch den neuen Zähler ablesen, der alte zählt zwar mit ist aber für die Verbrauchsablesung nicht relavant. Geht so etwas? Vielen Dank im Voraus! MfG A. Beck

Haus, Ausbau, Leitung, Stromzähler, Zähler
Stromzähler falsch angeschlossen - Haftung?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Vor 2 Jahren hatte ich ein Haus gekauft und ganz normal die Stromstände abgelesen und berechnet bekommen - es gab auch keine auffällig niedrigen Verbräuche - für mein Gefühl lagen wir eher im normalen Bereich (2 Personenhaushalt, beide berufstätig und den ganzen Tag nicht zuhause).

Der Verbrauch 2012 (estes volles Jahr) wurde dann auch mit ca. 3.000 KWh abgerechnet.

Dieses Jahr wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Beim Austausch der Zähler kam dann ein paar Tage später die Nachricht vom Energieversorger, dass am Zähler eine Phase nicht angeschlossen gewesen sein, der Zähler damit falsch gezählt hätte und fordert dementsprechend Nahzahlungen für 2011 und 2012 auf Basis Hochrechnungen zurück.

Vorab: es gibt keinen Vorwurf der Manipulation durch uns oder dem Vorbesitzer, da der Zähler verblombt war, es geht rein um die Falschzählung.

Nun frage ich mich, wie die Sache rechtlich aussieht:

Darf der Energieversorger nachberechnen, obwohl der Fehler ja bei ihm lag und wie es auch nicht merken konnte, da Zähler verblombt und Verbrauch nicht auffällig?

Ich mag mich nicht um tatsächliche Kosten drücken - was ich evtl. mehr verbraucht haben sollte als angezeigt, zahle ich auch - ich habe ja schließlich eine Gegenleistung erhalten.

Die Frage ist nur, war der Zähler wirklich falsch angeschlossen und welche Differenz ist Fakt - bzw. wer muss das wem nachweisen und sind hier Schätzungen rechtens?

Die erste Aussage war, wenn eine von drei Phasen fällt, wurde ein Drittel zu wenig berechnet. Dies erschien mir weit zu hoch und nach Rückfrage beim Energieversorger wie es denn sei, wenn die 3. Phase zum Großteil im nichtgenutzen Teil des Hauses verlegt wäre, korrigierte er die Abrechnung von ca. 33 % Nachzahlungauf ca. 25% nach unten.

Bei mir bleibt jedoch immer noch ein unsicheres Gefühl ob dies alles so stimmen kann und auch rechtens ist. Klar, könnte die nichtzählende Phase auch an Küche etc. hängen und mehr als 1/3 verbraucht haben - aber aufgrund der Höhe ist dies eher unwahrscheinlich.

Da wir im Zuge des Einzuges, Baumaßnahmen etc. sicherlich schwankende Verbräuche hatten, fehlen die Langzeiterfahrungen.

Dazu kommt, dass der Fehler Ende März auffiel, ich dann noch 2 Monate im Haus wohnte und nach Trennung nun nur noch 1 Person im Haus wohnt, was den Verbrauch in der Zeit nach dem Zählertausch nicht ganz vergleichbar macht.

Hat jemand eventuell schon ähnlicher Erfahrungen gemacht, da ich im Internet noch nichts ähnliches finden konnte?

Vielen Dank für eure Antworten! :-)

Energieversorger, Haftung, Nachzahlung, Stromzähler, fehlerhaft

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