Darf der Schwerbehindertenausweis aberkannt werden, wenn man eine Ausbildung versuchen will?

Hallo Community,

jemand, der mir sehr viel bedeutet, leidet an Epilepsie und hat deswegen einen Schwerbehindertenausweis. Dieser soll aberkannt werden, sollte sie eine Ausbildung beginnen (versuchen, es ist nicht gesagt dass sie das schafft, denn sie hat auch eine Lernschwäche und müsste noch den Realschulabschluss schaffen und sie ist oft im Krankenhaus wegen Ihrer Epilepsie). Sie wünscht sich sosehr, irgendwann evtl. auf eigenen Beinen stehen zu können und arbeitet ganz diszipliniert an sich. Sie hat soviel Kraft und durchhaltevermögen und verdient es sosehr!!! Dafür braucht sie aber Sicherheit, durch ein gesichtertes Einkommen, inklusive der Miete ihrer Kleinen Wohnung in der Sie betreut wird und nach und nach lernt ihr Leben möglichst Selbstbestimmt zu führen sowie den Ausweis, denn sie hat ein Recht darauf (Schwerbehinderung!!!). Was kann sie tun, um sich FINANZIELL abzusichern und den Ausweis solange zu behalten, bis sie die Ausbildung erfolgreich abschließt und eine Neueinstufung ihres Behindertengrades veranlassen kann? Jemand wie sie verdient Unterstützung und eine Chance, nicht eine Ausbremsung durch den Staat wegen ihrer Behinderung. Sie will es doch nur versuchen!!! Da ist keiner, der die finanziellen Mittel hat, sie zu Unterstützen (klar, mal was zu essen oder Kleider, aber wir sind alle Selbst am Existenzminimum und können sie nicht groß unterstützen), wenn der Staat sie fallen lässt, dann wars das.

Ich hoffe ihr könnt helfen.

Arbeit, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung
Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II
Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

Wie bereits beschrieben habe ich am 27.7.14 zum zweiten mal Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt, die nach einem Gutachten in den Räumlichkeiten der DRV Knappschaft-Bahn-See München abgeleht wurde. Vollzeitarbeit kann mit Einschränkungen geleistet werden, so die Gutachterin. Über die VDK habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ein weiteres Gutachten durch einen Neurologen soll erstellt werden. Im Dezember 15 hatte ich einen Schlaganfall, der im laufenden Verfahren wohl gar nicht berücksichtigt wurde. Da ich die ganze Prozedur schon einmal durchlaufen habe und keine großen Erwartungen mehr habe hier mein Problem. Was passiert wenn der Gutachter und letztlich das Sozialgericht eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt? (Ich bin zu 50% Schwerbehindert und 60 Jahre alt. Habe die 35 Beitragsjahre einbezahlt und eine Rentenerwartung von 768.- €. Sollte ich am 1.Jan.17 in Rente gehen oder durch das Jobcenter Zwangsverrentet werden, droht mir ein Abschlag von 10,8%.) Werden bei einer teilweisen EUrente Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse zurückverlangt? Ist es richtig dass der Zeitpunkt der Antragstellung also bei mir der 27.7.14 bei der Rechtsprechung als Stichtag festgesetzt wird. Ich frage mich ob es nicht besser ist die Klage fallen zu lassen. Kann mir hierzu jemand sachkundige Hilfe leisten. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Rente, Recht, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung
Schwerbehinderten Ausweiß 50 ohne Merkzeichen was kann ich damit machen?

Hallo leute, ich weiß das die frage schon 2 oder dreimal gestellt wurde aber bis jetzt fand ich nirgends eine klare antwort von jemanden der wirklich bescheid weiß und nicht einfach etwas abgeschrieben hat.

Es ist so: ich habe gestern den brief erhalten, das ich in einer woche meinen Ausweiß abholen kann, es ist ein ausweiß mit 50Grad OHNE Merkzeichen.

Ich habe bis jetzt herraus bekommen, das es steuervergünstigungen gibt, 5 tage mehr bezahlten urlaub und vergünstigungen bei freizeitparks, zoo, messen usw... je anch dem was der veranstalter anbietet.

das sind aber alles dinge, die schön und gut sind, aber nicht sinvoll. Mir wäre es wichtiger zu wissen welche vorteile cih habe, die wirklcih praktisch sind. z.b suche ich seid einem jahr arbeit, jetzt wo cih den ausweiß habe erhoffe ich mir natürlich leichter etwas geigneteres zu finden. wohin kann ich also gehen, beim arbeitsamt werde cihd en bestimmt vorzeigen und mal hören was die dazu sagen, villeicht kann ich auch in der behinderten werkstatt anrufen. dann würde cih gerne wissen, wie das mit bus und zug ist. z.b habe ich herrausgefunden, dass ich wenn ich einmal im jahr 72€ zahle frei den bus benutzen kann und cih glaube auch noch züge. nahverkehr heißt für mich: das ich von Lahr schwarzwald nach offenburg mit dem zug umsonst fahren kann und in Lahr umsonst bus fahren kann, wenn ich einmal jährlich diese 72€ zahle. bin mir aber nciht sicher und vorallem wo zahl ich das?

was gibt es noch für "vorteile" mit einem schwerbehinderten ausweiß 50 grad OHNE merkzeichen?

Freizeit, Behinderung, Gdb., Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung
Weiter krank nach Ablehnung der Wiedereingliederung?

Hallo :-) Ich bin seit Februar krank geschrieben wegen Fibromyalgie, Morbus Crohn und depressiver Phase und war bereits in psychosomatischer Reha. Dort wurde ich frühzeitig entlassen, da ich mir eine Plantarfasziitis im rechten Fuß zugezogen habe. Da es mir psychisch jedoch momentan besser geht, hatte ich eine Wiedereingliederung angestrebt (Sachbearbeiterin in einem Industrieunternehmen mit überwiegend sitzender Tätigkeit). Diese wurde mir vom Arbeitgeber jedoch verweigert, da mein Platz bereits besetzt sei und ich aufgrund häufiger Fehlzeiten sowieso nicht mehr für die Firma tragbar sei. Ich habe eine 50%ige Schwerbehinderung. Mein Chef hat mir nun ans Herz gelegt, über eine Auflösung des Arbeitsvertrags nachzudenken. Ich habe mich bereits von einem befreundeten Anwalt beraten lassen und er wird meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich darauf keinesfalls einlassen werde und er mich schon kündigen müsste (was er sicher auch machen wird, da er mir zu verstehen gab, dass er mich loswerden will).o

Nun meine eigentliche Fragen: - kann ich mich nun weiter krank schreiben lassen, ohne dass mir der Arbeitgeber oder die Krankenkasse einen Strick daraus drehen können? - wenn mein Arbeitgeber mich kündigt, kann er dann mein weiteres krank sein als Grund für die Ablehnung der Wiedereingliederung nennen?

Wie verhalte ich mich richtig?????

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, Krankenkasse, Schwerbehinderung
Vermittlungsvorschlag ALGII ablehnen.

Hallo ich habe mal eine Frage...

ich habe vor 3 Tagen 2 Vermittlungsvorschläge von meiner Agentur erhalten.

Bei einem handelt es sich um einen 450 € Job, den ich jedoch gerne ablehnen würde und zwar mit dem Grund dass ich bereits seit Jahren einen festen und gesicherten 450 € Job habe und es völlig Sinnfrei wäre diesen zu wechseln. Zumal der angebotene Job wesentlich weiter von meinem Wohnort entfernt ist als mein jetziger. Jetzt könnte man sagen egal schick eine Bewerbung hin damit die Ruhe geben. So einfach ist das leider nicht. Es Handelt sich um einen Job in der Gastro, das heisst die Wirte tauschen sich (Kleinstadt) untereinander aus. Wenn ich jetzt wahrlos Bewerbungen rumschicken muss, gefährde ich meinen jetzigen Arbeitsplatz.

Ich weiss nicht was ich machen soll, da meine Sachbearbeiterin jetzt noch eine Woche im Urlaub ist (habe mit Ihrer Vertretung telefoniert, die mir garnix dazu sagen konnte), kann ich weder darauf reagieren und habe natürlich Angst eine Sanktion wegen Ablehnung/nicht Reagieren zu bekommen...

Bekomme gerade erst seit 2 Wochen ALGII und habe überhaupt keine Ahnung was ich machen soll.

Vielleicht noch was wichtiges... Ich bin Schwerbehindert 100% (Dialyse), da ich im Rahmen einer Bachfelldialyse, welche ich alle 4 Stunden durchführen muss immer meinen Dialysekram mitschleppen muss (ca. 30kg für 2 mal Dialyse) (habe kein Auto), würde ich auch gerne den 2ten Vorschlag ablehnen da dieser in einer anderen Stadt ist und ich das Dialysegepäck nicht so einfach im Bus durch die Gegend schleppen kann, weil es einfach zu schwer ist. Ist das ein Grund?

Bitte um Hilfe

ALG II, Hartz IV, Sanktion, Schwerbehinderung, vermittlungsvorschlag

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