Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

Gesundheit, Reha, Gdb., Gesundheit und Medizin, Gleichstellung, Grad der Behinderung, Kur, Lymphödem, Nesselsucht, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, urtikaria
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

Recht, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gesundheit und Medizin, Klage, rentenrecht, Schwerbehinderung, Sozialgericht, Verfahrenskostenhilfe, Widerspruchsverfahren
Jobcenter will ärztlichen Dienst?

Das Jobcenter will mich zum ärztlichen Dienst schicken.

Ich habe bereits einen Schwerbehinderten Ausweis, und da sind gesicherte Diagnosen, aber extra nochmal eine Jobcenter Arzt .will ich mich ncht vorführen lassen.

Die meinen irgendwas wegen Reha Massnahne.

Um mir zu helfen eine Ausbildung zu finden, aber ichchatte bislang keine Probleme eine selber zu finden, helfen würde mir jetzt ein finanzierung der MPU.

Eigentlich wollte ich nur Fragen ob das wirklich nötig ist ?

Desweiteren wollen die mein Führungszeugnis sehen ?!

Ich will ALS Landschaftsgärtner arbeiten und wenn die Firma, (sobald gefunden für ne Ausbildung) mein Führungszeugnis sehen will, dann gebe ich ihnen das gerne, aber warum das Arbeitsamt?

Dadurch kam ich drauf, ob es irgendwrlche Nachteile geben kann, wenn das Jobcenter A meinen Führungszrugnid vorliegen hat und B eine extra ärtzliche Untersuchung veranlässt, wo ja irgendwelche Diagnosen gestellt werden können.

Ich habe schon mal von ejnem Arzt eine Paranoide Persönlichkeitsstörhng diagnostiziert bekommen, die ich jetzt nicht mehr ausgetragen bekomme. Daweil habe ich das nicht . Das war bislang auch nur ein Arzt der auf sowas kam, ich weiss nur nicht welcher da ich ofteine Wohnsitzwechseln musste.

-A

Mussnich zu diesem Ärtzlichen Dienst und können da irgendwelche Nachteile entstehen..

-B muss ich denen mein Führungszeugnis vorlegen?(müsste eh sauber sein da ich noch nie in haft sass , aber trotzdem)

MPU, Reha, Jobcenter, Schwerbehinderung, Amtsarzt
Krisenintervention: Stehen wir vor einem Riesenproblem?

Mit ''wir'' meine ich das Versorgungsamt und mich. Ich hatte schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Amt, und jetzt habe ich schon wieder eine Krise und suche Rat.

Der Sachstand im Jahr 2015: Ehemaliger Betreuer sorgte dafür, dass ich eine befristete Schwerbehinderung GdB 50 bekam. Ich habe aber bisher keinen Behindertenausweis. Eine Prüfung war für Ende 2018 geplant. Die Prüfung wurde aber hinausgezögert und findet erst jetzt statt. Damals gab mein Betreuer dort irgendwelche Unterlagen ab, wo das Amt entnahm, dass ich eine Depressive Episode gehabt haben soll.

Sachstand heute (September 2019): Letztendlich kam es jezt dazu, dass das Amt eine Nachprüfung wegen den Depressionen möchte. Ich soll dort jetzt Hausarzt und Fachärzte und Krankenhausaufenthalte bekannt geben. Ich soll auch Unterlagen hinschicken, die nicht älter als 2 Jahre sein sollen. Außerdem soll ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen und Auskunftsermächtigungen unterschreiben.

Jetzt noch ein paar wichtige Infos: Ich bin 22 Jahre alt, und die Schwerbehinderung, die im Jahr 2015 festgestellt wurde, basierte noch auf Unterlagen meines ehemaligen Kinderarztes. Aufgrund von Depressionen wurde einem GdB von 50 befristet bis September 2019 stattgegeben. Ich habe bisher noch keine Ausbildung gemacht und bin seit 3 Jahren lediglich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das heißt wiederum, dass mir ein GdB nicht wirklich etwas bringen würde. Eventuell würde ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt (Integrationsdienst) bekommen, denn Depressionen sind ja nicht wirklich eine Behinderung, die eine Annahme einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt rechtfertigen würde.

Das Riesenproblem: Meine ärztlichen Unterlagen sind so ziemlich alle älter als 2 Jahre und somit eigentlich irrelevant für das Amt. Mein letzter Hausarzt war mein Kinderarzt. Ich hatte schon damals eine Fachärztin. Bei ersterem war ich zuletzt (soweit ich mich erinnere) im Jahr 2012 vorstellig, bei der Fachärztin war ich zuletzt im Jahr 2015 vorstellig. Ich war 2016 mal bei einem Allgemeinmediziner und lies mich 1 Tag wegen Bauchschmerzen krankschreiben. Aus privaten Gründen kann ich dort nicht mehr hin. Unterdessen war ich Mitte 2017 mal bei einem anderen Allgemeinmediziner und bekam eine Überweisung für einen Facharzt für Psychiatrie.

Während den letzten 2 Jahren war ich bei keinerlei Ärzten. Eben nur 2017 mal bei einem Arzt (weiß nicht mehr mal wie er hieß) und bekam dort eine Überweisung. Ich habe alle Ärzte im Umkreis abtelefoniert und bekam dann letztendlich erst Mitte 2019 einen Termin. Ich habe also keinerlei relevanten Unterlagen, habe noch keine Diagnose und der nächste Termin beim Facharzt ist erst in mehreren Wochen. Der Facharzt kann so schnell keine Diagnosen vergeben. Mir wurde geraten, Schweigepflichtsentbindungen nicht zu unterschreiben. Was soll ich jetzt dem Amt antworten? Wer hat Rat für diese Krisenintervention? Hier noch Bilder, damit ihr es besser versteht:

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Was passiert, wenn ein psychisch kranker/behinderter obdachlos wird, aber eigentlich auf Therapie, Medikamente und Unterstützung angewiesen ist?

Ich habe jemanden in meinem Umfeld, der psychisch krank beziehungseise behindert ist. Es wurden schon mehrere Diagnosen gestellt (Psychose, Wahnhafte Depression, Angststörung mit Panikattacken, Suchtverhalten). Das wurde dann sogar aufgrund noch anderer Diagnosen als Schwerbehinderung eingestuft.

Er beziehungsweise seine Eltern haben Anträge beim Jobcenter gestellt und er sollte eigentlich in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Es wird aber bezweifelt dass er noch arbeiten kann und bisher konnte er eigetnlich auch nicht arbeiten. Er ist 23 und bekommt kaum was geregelt. Er hatte auch schon mal einen Betreuer, ist hoch verschuldet und gegen ihn liegen mehrere Vollstreckungsbescheide im fünfstelligen Bereich vor.

Er wäre eigentlich laut einem alten Gutachten auf therapeutische Maßnahmen, medikamentöse Einstellung und auf Pflege angewiesen. Mit Pflege ist eigentlich häusliche Unterstützung gemeint weil er mit seinen Eltern wie ein Messie lebt aber weil die Eltern Hausrecht haben wurde mal ein Antrag auf ambulante Unterstüzung abgelehnt.

Er beziehungweise seine Eltern sind nicht in der Lage, nötige Anträge beim Jobcenter zu stellen. Momentan empfangen seine Eltern weder Kindergeld noch Sozialleistungen. Seine Eltern sind ebenfalls hoch verschuldet, leben ebenfalls wie Messies und bräuchten wahrscheinlich selbst einen Betreuer. Auch Beiträge an seine Krankenkasse werden schon seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt.

Er hatte schon einen Betreuer aber es ist dann gescheitert weil die Eltern und er nicht mitwirkten. Er lebt nun mal bei den Eltern und alle sind aneinander gebunden auch bezogen auf Anträge (weil alle drei, also auch die Eltern keine Dokumente rausgeben wollten weil sie meinten dass es den betreuer nichts angeht). Letztendlich ist es dann wegen fehlender Mitwkrung gescheitert und die Betreuung wurde aufgehoben.

Weil die Eltern es nicht gebacken bekommen nötige anträge zu stellen, droht allen die Obdachlosigkeit. Er kann leider nichts dazu sagen ob das Amt noch Sozialhilfe zahlt, er weiß nur dass alle komplett vom Sozial-Bezug draußen sind und er bekam schon ein Brief von der Krankenkasse dass schulden auflaufen. Das Familienverhältnis ist auch nicht gerade das beste.

Zusammengefasst besteht erheblicher Regelungsbedaf aber er und seine Eltern schotten sich vollkommen ab und verweigern jegliche Mitwirkung mit Ämtern und Betreuer. Außerdem ist er uneinsichtig und will keine Betreuung. So wie es aussieht werden alle drei früher oder später auf der Straße landen.

Die Frage wäre jetzt, wie es weitegeht wenn er obdachlos ist? Er hat autistische Züge und vermeidet jeglichen Kontakt zu Menschen. Er meinte, er will dann duch die ganze Bundesrepublik reisen und Abenteuer erleben aber er ist wegen seiner psychologischen Behinderung nicht in der Lage es richtig einzuschätzen. Er wüsste nicht mal von was er sich dann ernähren will. Was passiert wenn alle obdachlos werden?

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Gesetzlicher Betreuer hat sich nicht um Behinderte gekümmert / die Angelegenheiten nicht geregelt und jetzt steht sie mitten im Chaos?

In meinem Bekanntenkreis wurde für eine Behinderte direkt ab ihrem 18. Geburtstag eine rechtliche Betreuung angeordnet. Sie hatte einen Schlechten Draht zu ihren Eltern und deshalb wurde ein neutraler Betreuer hinzugezogen. Nun hat sich die Betreuung aber nicht wirklich um die Angelegenheiten gekümmert. Sie hatte bspw. ein Konto wo Geld angelegt war, das Geld war eigentlich dafür da, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Bevor das Geld nicht aufgebraucht wäre, hätte sie keine sozialhilfe bekommen. Nun hat der Betreuer ihr das Geld aber nicht eingeteilt und hat sich stattdessen selbst Gehalt auszahlen lassen, das ist jetzt aber nur nebensächlich und das Geld war sowieso bereits nach kurzer Zeit komplett weg.

Die Behinderte war anfangs noch in einer Maßnahme vom Jobcenter. Dort wurde dann aber letzendlich ihre Erwerbsunfähigkeit vermutet. Das Jobcenter ist jetzt immer noch für sie zuständig und fordert eine Therapie. Ansonsten nimmt sie an keinerlei Maßnahmen mehr teil und sieht die meiste Zeit fern.

Der Betreuer hätte eigentlich Anträge vom Amt stellen müssen und er hätte ihr das Geld zum Lebensunterhalt einteilen müssen. Er hat ihr aber nie Geld eingeteilt und es ist auch kompliziert weil sie bei den Eltern lebt. Im Endeffekt hat sie dann Sachen (Lebensmittel) über Internet bestellt, die nie gezahlt wurden. Sie sitzt jetzt mit mehreren Tausend Euro Schulden da und muss in Privatinsolvenz.

Die Betreuung wurde mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Das heißt so viel, dass sie gar nichts mehr allein machen konnte und nicht einmal eine EC-Karte hatte. Sie hatte praktisch kein Geld für Lebensmittel und hat sich dann über längere Zeit immer wieder Sachen bestellt, wovon sie nun Schulden hat. Der Betreuer kümmerte sich um nichts.

Nach 4 Jahren wurde die Betreuung dann einfach unter chaotischen Umständen beendet. Sie hat den Betreuer nicht mal mehr gesehen. Sie bekam per Post einen Beschluss, dass die Betreuung aufgehoben wurde und darüber ist sie eigentlich auch froh. Eine neue Betreuung will sie jetzt verständlicherweise nicht.

Sie wurde nun im völligen Chaos zurückgelassen und die Betreuung hat ihr Probleme eingebrockt, die sie in einen Teufelskreis gebracht haben. Es wurde sich um nichts gekümmert und sie steht in Chaos da. Sie lebt zwar bei den Eltern aber denen ist es egal und sie schaffen es auch nicht sich zu kümmern. Was könnte sie denn tun?

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Schwerbehinderung GdB50, muss sich der Arbeitgeber mit verminderter Leistung abfinden?

Ich gehe nach einer Krebserkrankung wieder voll arbeiten, 3 Monate nach der OP, 3 Tage nach der letzten Bestrahlung.

Ich habe für 3 Jahre GdB50 erhalten.

Auf der Arbeit mache ich das Selbe wie vorher, meiner Meinung nach auch genauso schnell. Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.

Ich bin aber noch nicht voll wiederhergestellt, hatte auf Wiedereingliederung und AHB verzichtet.

Auch der Chef sagt, nachdem die Kollegen sich beschwert hatten, dass ich zu langsam bin und mich angeblich davor drücke, nonstop zu arbeiten, ich sei seit meiner Rückkehr zu langsam.

Ich hatte seit meiner Rückkehr mit starken Verbrennungen durch die Bestrahlung zu kämpfen, Rissen in der Haut, habe mich mit Erkältung angesteckt, aktuell habe ich eine Infektion an der bestrahlten Haut.

Dennoch war ich ohne eine einzige AU arbeiten.

Ich habe nun mit der Schwerbehinderten Vertretung vom Betriebsrat gesprochen und diese sagten mir, ich müsse das alles nicht.

Mir wurde ans Herz gelegt, die Reha zeitnah nachzuholen (Antrag ist in der Mache). Weiterhin sagte man mir, dass man mit dem Chef reden werde, da er auf meinen Zustand Rücksicht zu nehmen habe..

Es fiel die Aussage, er müsse bei GdB50 nach einer Krebserkrankung sich mit 50% Einschränkung abfinden.

Ich bin bereit mehr zu leisten, die SBV sagt aber, ich muss nur das leisten, was ich kann und stehe unter besonderem Schutz, insbesondere wegen der psychischen Belastung durch den Krebs.

Ein Kollege, der das mitbekam und selber GdB50 wegen Neurodermitis und Lunge hat, sagt, was die SBV zu GdB50 und Arbeitsleistung sagt, sei Schwachsinn.

Ich müsse 100% leisten, da ich auch 100% bezahlt werde. Was stimmt?

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Nach Krebserkrankung wieder arbeiten gegangen, Chef sagt, ich arbeite seither zu langsam, was tun?

Ich war wegen einer Krebs Operation und Bestrahlung 3 Monate krank. Auf Reha und Wiedereingliederung habe ich verzichtet, habe GdB 50.

Ich bin an meinem alten Platz zurück und führe meine alte Arbeit weiter, die zwischendurch von Kollegen betreut wurde und in Verzug war.

Nach Rückkehr musste ich mir den Status grösstenteils selbst erarbeiten und es fehlten mir Schulungen, so dass ich Kollegen um Hilfe gebeten habe, um wieder rein zu kommen und alles fristgerecht fertig zu bekommen.

Während dieser Zeit war ich trotz Bronchitis und massiver Strahlendermatitis durchgehend arbeiten.

Mein Chef sagte mir heute, ich wäre unsicher und unselbständig, würde zu viele Infos von anderen erfragen und bräuchte insgesamt für diese Aufgabe zu lange, obwohl ich sie fristgerecht abgegeben habe (Verzögerungen waren produktionsbedingt, dazu konnte ich nichts, das weiss er auch) und nebenher noch andere Aufgaben erledigt habe.

Den anderen Kollegen sei das ein Dorn im Auge, da sie mit Arbeit zu seien. Die Aufgaben hat der Chef aber so verteilt und ich mache alles, was ich machen kann, ausser die Sachen, für die ich eine längere Einweisung bräuchte.

Durch die Vorgaben des Chefs musste ich in den letzten 2 Jahren zu 80% Büroarbeit und 20% Tagesgeschäft in der Produktion erledigen, bei den anderen Kollegen sind es 90% Produktion, ich mache aber teils deren Arbeit mit im Büro.

Jetzt wird sich beschwert, dass ich durch die gewollte Büroarbeit viele Vorgänge in der Produktion praktisch nicht sicher beherrsche, andererseits sagt der Chef, dass ich halt auch die beste Kraft für Recherchen usw bin.

Die letzten Jahre sagte er immer, ich sei seine beste Mitarbeiterin, nun, knapp 3 Monate nach Rückkehr (abzüglich Resturlaub, den ich verbrauchen musste), bin ich nicht mehr schnell genug und mache angeblich zu wenig.

Ich bereue mittlerweile, dass ich entgegen Anraten der Ärzte so schnell wieder arbeiten gegangen bin und trotz Nachwirkungen der Bestrahlung, Lymphödem und Bronchitis wieder arbeiten gegangen bin.

Mich zieht das Ganze total herunter, weil erwartet wird, dass ich nach meiner langen AU sofort wieder voll leistungsfähig bin und trotz fehlender Übergabe schneller abliefern soll. Ich bin körperlich durch ein Lymphödem noch eingeschränkt und generell schnell erschöpft.

Was kann ich tun?

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Wie kann man sich dagegen wehren, vom Jobcenter in eine Behindertenwerstätte geschickt zu werden? GdB 30 aus körperlichen Gründen und lngzeitalos?

Hallo, bin 54 und an sich Dipl. Päd. War früher oft krank mit Infekten wg., wie sich mit 53 Jahren rausstellte, angeborener Immunschwäche. Muss jetzt einmal im Monat zu Infusionen wg. eines IGG-Mangels und habe auch Rückenprobleme, Bandscheibenvorfälle. Bin länger arbeitslos. GdB 30. Jobcenter macht Druck, wollten mich erst in Erwerbsminderungsrente zwingen, was die DRV aber mehrfach ablehnte und jetzt 2. will Jobcenter mich in eine Behindertenwerstätte zwingen. Können die das? Wie kann man sich degegen wehren? JC macht auch Druck, ich solle in Zeitarbeit arbeiten in Vollzeit, was ich aber nicht mehr schaffe und was mit den Infusionen auch nicht gut vereinbar ist. Sie zerren und zurren immer unerträglich an mir. Gutachterin des JC schrieb ja schon mal, ich sei nicht mehr leistungsfähig, aber eben nicht nur körperlich, sondern auch psychisch nicht, was ich bestreite und DRV auch nicht so sieht. DRV sagt, ich könne noch Vollzeit arbeiten, was aber auch zu viel wird für mich. JC macht immer nur DRuck und Stress. Muss ich in so eine Behindertenwerkstätte zum arbeiten? wenn ich Nichts anderes finde, was sich auch vereinbaren lässt mit meinen monatlichen Infusionen usw? Habe auch Rückenattest, dass ich nicht mehr lange in Zwangshaltungen arbeiten kann.

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