Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

Wie bereits beschrieben habe ich am 27.7.14 zum zweiten mal Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt, die nach einem Gutachten in den Räumlichkeiten der DRV Knappschaft-Bahn-See München abgeleht wurde. Vollzeitarbeit kann mit Einschränkungen geleistet werden, so die Gutachterin. Über die VDK habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ein weiteres Gutachten durch einen Neurologen soll erstellt werden. Im Dezember 15 hatte ich einen Schlaganfall, der im laufenden Verfahren wohl gar nicht berücksichtigt wurde. Da ich die ganze Prozedur schon einmal durchlaufen habe und keine großen Erwartungen mehr habe hier mein Problem. Was passiert wenn der Gutachter und letztlich das Sozialgericht eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt? (Ich bin zu 50% Schwerbehindert und 60 Jahre alt. Habe die 35 Beitragsjahre einbezahlt und eine Rentenerwartung von 768.- €. Sollte ich am 1.Jan.17 in Rente gehen oder durch das Jobcenter Zwangsverrentet werden, droht mir ein Abschlag von 10,8%.) Werden bei einer teilweisen EUrente Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse zurückverlangt? Ist es richtig dass der Zeitpunkt der Antragstellung also bei mir der 27.7.14 bei der Rechtsprechung als Stichtag festgesetzt wird. Ich frage mich ob es nicht besser ist die Klage fallen zu lassen. Kann mir hierzu jemand sachkundige Hilfe leisten. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Rente, Recht, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung
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